Thema: Landwirtschaft
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Naturschutzförderung im Rahmen des ELER

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Europäische Union - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes Foto: ELER-Verwaltungsbehörde

Das Bild zeigt eine Wiese mit Bäumen und einem Fluss. Es handelt sich um eine Natura 2000 Fläche. Natura 2000 Flächen
Foto: Sabine Ballier, MUKMAV

Ausarbeitung und Entwicklung von Plänen zum Schutz und zur Bewirtschaftung von NATURA-2000-Gebieten (Maßnahme M07 nach Artikel 20 VO (EU) Nr. 1305/2013)

Gefördert wird die Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen für NATURA 2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturschutzwert

 Die anhaltende Gefährdung vieler Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume erfordert eine Vielzahl naturspezifischer Interventionen. Eine wesentliche Grundlage zur Sicherung der biologischen Vielfalt stellen dabei Fachplanungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Teilweise liegen im Saarland bislang jedoch solche planerischen Grundlagen nicht in ausreichendem Umfang vor (z. B. artspezifische Untersetzung der Artenschutzkonzeption, Untersetzung der landesweiten Biotopverbundplanung) bzw. müssen vorhandene Planungsgrundlagen aktualisiert und weiter qualifiziert werden (z. B. Fachgutachten und Planungen für Schutzgebiete wie Naturschutzgebiete). Somit besteht ein Bedarf, Fachplanungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Förderperiode 2014-2020 zu unterstützen.

 Mit der Ausarbeitung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen werden die konzeptionellen Grundlagen für geeignete Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Schutzgebietssystems NATURA 2000 gelegt. Die Pläne für NATURA 2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturschutzwert unterstützen die Erhaltung der natürlichen, naturnahen und durch menschliche Nutzung geprägten Lebensräume und der darin vorkommenden Arten im Sinne der Erhaltung der biologischen Vielfalt.

 Schutz- und Bewirtschaftungspläne dokumentieren das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten und helfen, den Erhaltungszustand von Arten, Artvorkommen und Artengesellschaften einschließlich Lebensraumtypen sowie Habitatqualitäten zu beurteilen, Gefährdungspotenziale einzuschätzen und Handlungserfordernisse im Hinblick auf die Erhaltung der Arten zu identifizieren.

 Naturschutzplanungen bilden eine wichtige fachliche Grundlage für die Sicherung, Wiederherstellung und Verbesserung der biologischen Vielfalt. Zudem ist eine fachlich fundierte Planung ein wichtiger Baustein in Bezug auf die Akzeptanzsteigerung in der allgemeinen Bevölkerung sowie bei den Flächeneigentümern und Flächennutzern.

 

  

Ausgleichszahlungen im Rahmen von Natura 2000 (Maßnahme M12 nach Artikel 30 VO (EU) Nr. 1305/2013)

 Die SWOT-Analyse weist als eine Stärke des Saarlandes den Strukturreichtum der extensiv bewirtschafteten Flächen sowie die guten Ergebnisse bei ökologisch relevanten Indikatoren (High Nature Value, Farmbirdindex etc.) aus. Der Anteil an Schutzgebieten in der freien Landschaft und auch in den Waldgebieten ist überdurchschnittlich hoch.

 Landwirtschaftliche Betriebe, die Flächen in NATURA 2000-Gebieten sowie in anderen Naturschutzgebieten nach Art. 30 Abs. 6 Buchstabe b) VO (EU) Nr. 1305/2013 (Trittsteine) bewirtschaften, erfüllen Auflagen, die aus den gebietsspezifischen Schutzgebietsausweisungen resultieren. Diese Auflagen verursachen einen höheren Aufwand und einen verminderten Ertrag im Vergleich zu einer regulären Bewirtschaftung, so dass Kosten und Einkommensverluste entstehen, die im Rahmen dieser Maßnahme ausgeglichen werden. Neben diesem Ausgleich trägt die Maßnahme zu einem wirkungsvollen Management und zum Schutz sowie Erhalt der NATURA 2000-Gebiete bei. Das Netz NATURA 2000 besteht im Saarland aus 126 Gebieten mit einer Fläche von rund 29.940 ha; das entspricht 11,6 % der Landesfläche. Die NATURA 2000-Gebiete spiegeln die Vielfalt der im Saarland vorhandenen Lebensräume und Arten in repräsentativer Weise wider. Die aktuelle Nutzung der Gebiete besteht zu 60,7 % aus Wald und zu 30 % aus Landwirtschaft. 9,3 % der Fläche unterliegen sonstigen Nutzungen oder sind nicht genutzt.

Die Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen erfolgt nach Maßgabe der Schutzgebietsverordnungen sowie der Einzelanordnungen für NATURA 2000-Gebiete und Naturschutzgebiete, welche direkt auf den Erhalt von Lebensraumtypen, die Ansprüche einzelner schützenswerter Pflanzen- und Tierarten oder den Erhalt und die Verbesserung des Lebensraumes als Trittstein bzw. Wanderkorridor ausgerichtet sind. Ansprüche des Naturschutzes haben Priorität, andere Nutzungsoptionen sind nachgeordnet.

 Die Ausgleichszahlungen im Rahmen von NATURA 2000 leisten direkte Beiträge zum Querschnittziel Umweltschutz. Durch den Verzicht bzw. die Beschränkung von Nutzungen wird vor allem eine Verbesserung der Biodiversität gefördert, aber es werden auch Beiträge zur Gewässerqualität und zu den Bereichen Boden und Klima geleistet.

Ansprechpartner:

Dr. Andreas Bettinger
Referatsleiter D2:
Arten- und Biotopschutz, Zentrum für Biodokumentation

Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler