Thema: Landwirtschaft
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Agrar- und Landentwicklung, Wald und Forst

Förderung des Forstes im Rahmen des ELER

Förderung in der Förderperiode 2014-2022

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Europäische Union - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes Foto: ELER-Verwaltungsbehörde

Investitionen in den Forstwegebau

Forstweg Forstweg
Foto: MUKMAV Holger Neisius

Der forstwirtschaftliche Wegebau kann als Teil der Maßnahme M04 „Investitionen in materielle Vermögenswerte“ nach Artikel 17 der VO (EU) Nr. 1305/2013 im Rahmen des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 2014-2020 (SEPL 2014-2020) gefördert werden. Die Mittel dafür stammen hälftig aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).

Eine sinnvolle Erschließung bildet die Grundvoraussetzung für alle waldbaulichen Maßnahmen. Im Klein- und Kleinstprivatwald, aber auch in kommunalen Wäldern, sind die Erschließungssysteme unzureichend, lückenhaft oder in einem unangemessenen Zustand. Um eine Bewirtschaftung der Bestände und eine Mobilisierung der Holzvorräte planen und durchführen zu können, sind die Erschließungssysteme zu vervollständigen oder in einen anforderungsgerechten Zustand zu versetzen. Die Wegebaumaßnahmen werden vorab mit dem Naturschutz abgestimmt, um auszuschließen, dass der Wegebau in ökologisch sensible Gebiete führt. Es ist sicherzustellen, dass die Baumaßnahme naturschutzverträglich durchgeführt wird.

Ziel ist die Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur, um eine nachhaltige Bewirtschaftung der Kommunal- und Privatwälder zu ermöglichen.

Es werden ausschließlich Forstwege im Waldinneren gefördert, die für forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden (keine Forstwirtschaftswege, die Bestandteil eines allgemeinen Wegenetzes sind). Für eine Förderung kommen ausschließlich der Neubau oder die Modernisierung solcher Wege in Betracht. Die Instandhaltung vorhandener Forstwirtschaftswege wird im Saarland nicht gefördert.

 

Bodenschutzkalkungen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Waldes

Bodenschutzkalkung Bodenschutzkalkung
Foto: Gehöferschaft Losheim

Das Saarland unterstützt kommunale und private Waldbesitzer bei der Durchführung von Bodenschutzkalkungen im Rahmen des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 2014-2020 (SEPL 2014-2020). Die Mittel dafür stammen hälftig aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Die strukturellen Probleme in vielen Waldgebieten, verbunden mit einem weiterhin gegebenen Schadstoffeintrag in die Waldböden und weiterer Zunahme abiotischer Schäden, führen dazu, dass auf vielen Standorten in privaten und kommunalen Wäldern noch immer instabile, strukturarme Reinbestände von geringem Wert und geringer Stabilität stocken. Diese Bestände können auf Dauer die potenziell erreichbaren ökologischen Waldfunktionen nur eingeschränkt gewährleisten. Mit geeigneten waldbaulichen Maßnahmen sollen derartige Reinbestände geringer Qualität und Wuchsleistung in standortangepasste stabile Mischbestände überführt werden. Durch das Ausbringen basischer Puffersubstanzen im Rahmen von Kompensationskalkungen wird die vielfach aus dem Gleichgewicht geratene Pufferkapazität der Waldböden normalisiert und stabilisiert, einer weiteren Versauerung punktuell entgegenwirkt und die Bodenstreu und der Nährstoffhaushalt verbessert. Damit erhöht sich der Grad der Naturnähe der Wälder, und der ökologische Wert und damit auch die wirtschaftliche Stabilität steigen. Daneben werden die biologische Elastizität gegenüber Schaderregern gesteigert, der Nährstoffhaushalt in Boden und Wasser verbessert und die Biodiversität sowie das CO2-Seichervermögen der Wälder deutlich erhöht.

Dauerhaft stabile und strukturierte Wälder weisen nicht nur eine wesentlich höhere Artenvielfalt auf, sondern sie wirken durch eine günstigere Zusammensetzung und eine schnellere Umsetzung der Laubstreu auch wirksam der Versauerung entgegen und tragen so zu einem besseren Boden- und damit auch Grundwasserschutz bei. Vitale, reich strukturierte Bestände mit einer breiten Baumartenpalette und hohem Lichteintrag werden zudem von der Mehrzahl der Waldbesucher als ästhetisch ansprechender empfunden als labile Reinbestände; insofern wird der Freizeitwert des Waldes gesteigert. Die Bodenschutzkalkungen werden vorab mit dem Naturschutz abgestimmt, um auszuschließen, dass die Kalkungen in ökologisch sensiblen Gebieten durchgeführt werden. Die programmierte Maßnahme führt dabei nicht zu einer signifikanten Steigerung des Wertes oder der Profitabilität des forstwirtschaftlichen Betriebes. Alleinige Zielsetzung der Maßnahme ist die Verbesserung der ökologischen Situation der Wälder und damit ein Beitrag zum Gemeinwohl.

Durch das hohe Niveau der im Saarland vorliegenden Informationen über die Wälder und die flächendeckende nachhaltige naturnahe Waldbewirtschaftung, die den umfassenden Schutz der Wälder gewährleistet, ist der Bezug zur neuen Europäischen Forststrategie gegeben.

 

Ökologische Aufwertung des Waldes

Der Wald ist im Saarland ein landschaftsprägendes Element. Er gehört zu den Naturreichtümern des Landes, ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage der Menschen und bietet unersetzbaren Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Er besitzt daher besondere Bedeutung für die Vielfalt an Lebensräumen, Lebensgemeinschaften und Arten sowie für die genetische Vielfalt innerhalb der Arten (Biodiversität).

 Wegen der Bedeutung des Waldes für die Umwelt, insbesondere für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Atmosphäre, das Klima, das Wasser, die Tiere und Pflanzen und deren genetische Vielfalt, den Boden (Schutzfunktion) sowie wegen seiner wirtschaftlichen Bedeutung als Ressource des wichtigen nachwachsenden Rohstoffes Holz (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für den Menschen (Erholungsfunktion), ist es erforderlich den Wald zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine naturnahe, insbesondere kahlschlagfreie Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern. Hierzu muss ein Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeigeführt werden. Um diese Zielsetzung zu erreichen, werden vier Vorhabenarten zum Naturschutz im Wald, insbesondere Vorhaben zur Anlage, Gestaltung und Pflege von Bereichen im Rahmen des Biotop- und Artenschutzes, Vorhaben zur Erhaltung, Verbesserung und Entwicklung von FFH- und EG-Vogelschutzgebieten, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten, im Rahmen des SEPL 2014-2020 gefördert. Die Mittel hierfür stammen hälftig von der Europäischen Union (ELER) und dem Saarland.

Bei den geförderten Vorhabenarten handelt es sich um:

  1. Lichtwaldstrukturen sind ein wichtiger Schritt für den Waldnaturschutz; angesichts der prekären Lage und der extremen Verinselung der letzten Vorkommen zahlreicher Lichtwaldarten müssen diese Vorhaben räumlich und inhaltlich fokussiert werden. Als „Lichtwaldarten“ werden solche Arten bezeichnet, die in der heutigen Kulturlandschaft einen deutlichen Siedlungsschwerpunkt auf Waldlichtungen oder in offenen, vielfach mageren Wäldern mit ausgeprägten Waldinnensaum- und -mantelstrukturen aufweisen.
  2. Biotopbäume sind Bäume, die eine besondere Funktion für besonders schützenswerte Epiphyten, Insekten, Pilze und andere altholzbewohnende Organismengruppen haben. Biotopbäume sind meist alte und dicke Bäume, aber auch bereits absterbende oder tote Bäume, mit besonderem Wert für die Flora und Fauna. Sie bilden im Ökosystem Wald ein Mikrohabitat mit spezifischen Eigenschaften für unterschiedliche Arten und erhöhen so die Biodiversität im Wald.
  3. Gestaltung von Waldlebensräumen durch die Wiedervernässung von Nass- und Moorwäldern oder durch die Erhaltung und die Optimierung von Trocken(wald)standorten, etc. Hierunter fallen Vorhaben zur Anhebung des Wasserstandes in Feuchtgebieten wie Mooren, Feuchtwiesen oder Flussauen mit dem Ziel der Wiederherstellung oder Renaturierung dieser Ökosysteme dienen.
  4. Anlage, Gestaltung und Pflege von Sonderbiotopen im Wald wie z.B. Schaffung von Laichbiotopen, mehrstufigen Waldmänteln, Lebensstätten für Fledermäuse (aufgelassene Gebäude oder Bunkeranlagen), Lesesteinhaufen für Reptilien, Sandhügel für Schmetterling etc.)

Ziel ist es, Vorhaben, die der ökologischen Aufwertung, d.h. der Steigerung des ökologischen Wertes des Waldes, dienen und damit im öffentlichen Interesse liegen, aber nicht gesetzlich vorgegeben sind, finanziell zu unterstützen. Derartige Vorhaben bedeuten regelmäßige eine finanzielle Belastung des Waldeigentümers - sowohl in Form unmittelbarer Investitionskosten als auch in Form von Einkommensnachteilen durch verminderte Nutzungsmöglichkeiten.

Ab 2023 erfolgt die Förderung ausschließlich aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" ohne ELER-Beteiligung.


Ansprechpartnerin:

Alina Gorecky
Referatsleiterin D/5:
Privat- und Kommunalwald, Forstbetriebsaufsicht

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken