Die Landwirtschaftsfonds der Europäischen Union
Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP): eine Schnittstelle zwischen dem Saarland, dem Bund und der EU
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) hat ihre Wurzeln in den 1950er Jahren, in denen Bemühungen durch die Länder Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland unternommen wurden, eine gemeinsame Wirtschaftspolitik durch europäische Integration voran zu bringen.
Im Jahre 1962 wurde erreicht, dass in der von den sechs Ländern gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) die erste Verordnung der Agrarpolitik zur Harmonisierung der unterschiedlichen nationalen Systeme in Kraft treten konnte, womit die Gemeinsame Agrarpolitik zum ersten vollständig integrierten Politikbereich der EWG wurde. So sollte unter anderem der freie Warentausch durch die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes mit einheitlichen Regeln ermöglicht werden.
Seit diesen Gründungsjahren wurde die GAP im Zuge mehrerer Reformen weiterentwickelt, um neuen Anforderungen, Notwendigkeiten und Erkenntnissen gerecht zu werden. Die Grundprinzipien und Ziele der GAP wurden jedoch im Jahr 2009 mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EU) unverändert bestätigt.
Standen früher Versorgungssicherheit, Steigerung der Produktivität, Stabilisierung der Märkte und Einkommensstützung im Vordergrund, wurde mit den Reformen seit dem Jahr 1992 die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit stärker forciert. Die bloße Marktpolitik wurde durch strukturpolitische Ansätze erheblich weiterentwickelt. Seit dem Jahr 2000 wurde so auch ein größeres Augenmerk auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz gelegt, was mit den folgenden Reformen noch verstärkt wurde. Die Entwicklung der ländlichen Räume hat im Zuge der Reformen ebenfalls Einzug in die Förderziele der GAP gehalten.
Derzeit umfasst die EU 26 Mitgliedstaaten mit rund 10 Mio. Landwirtschaftsbetrieben und rund 450 Mio. Verbrauchern. Die unterschiedlichen Interessen der Akteure und Betroffenen anzuhören, gegeneinander abzuwägen und dann in einer EU-weit einheitlichen Politik festzulegen ist ein langwieriger Prozess, bei dem am Ende ein Übereinkommen zur Reform steht.
Die Entwicklung der EU erfolgt grundsätzlich im 7-Jahresrhythmus. Alle 7 Jahre werden der mehrjährige Finanzrahmen der EU festgelegt und die Politikbereiche, wie hier die GAP, mit Mitteln und Aufgaben versehen. Daraufhin erfolgen die Reformen mit den erarbeiteten EU-Verordnungen als rechtliche Grundlage.
Seit dem Jahr 2021 läuft der neue 7-Jahres-Zeitraum, die neue Förderperiode. Aufgrund von Verzögerungen im Zusammenspiel zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat kam es zu einem zweijährigen Übergangszeitraum, in dem die vorhergehende Förderperiode fortgeführt wurde. Der BREXIT hatte Ressourcen gebunden, erst seit Ende 2019 besteht die neue EU-Kommission und auch die Parlamentswahlen haben im Jahr 2019 stattgefunden. Verlässlichkeit und Planbarkeit sind sehr wichtig für die landwirtschaftlichen Betriebe, die in wesentlich längeren Zeiträumen als 7 Jahren denken und bereits den Marktrisiken gegenüber stehen. Und auch die ländlichen Räume haben Herausforderungen, die keine Förderlücke erlauben.
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist seit 2007 in zwei thematische Bereiche, die sogenannten zwei Säulen, gegliedert: den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER):
Die 2 Säulen der GAP
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland der EU-seitig genehmigte nationale GAP-Strategieplan für die Jahre 2023 bis 2027. An den beiden Säulen der GAP - EGFL und ELER - wird auch in der laufenden Förderperiode festgehalten. Mittelausstattung und inhaltliche Ausrichtung sind dabei den Reformen auf EU-Ebene, aber auch der nationalen und regionalen Ausgestaltung unterworfen und im GAP-Strategieplan Deutschlands dargelegt.
1. Säule EGFL
Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)
Mit diesem Fonds wird der Verantwortung der Politik der Europäischen Union entsprochen,
- für die Erhöhung der Rentabilität landwirtschaftlicher Tätigkeiten,
- für die Ernährungssicherheit in Europa,
- für die Herstellung sicherer, gesunder und erschwinglicher Lebensmittel und
- für die Entlohnung der Bereitstellung öffentlicher Güter zu sorgen.
Die Unterstützung der landwirtschaftlichen Einkommen hat ihre Aktualität bis heute nicht verloren. Das durchschnittliche Einkommen landwirtschaftlicher Betriebe liegt nach wie vor deutlich unter dem Durchschnittseinkommen in der übrigen Wirtschaft der EU.
Zentrales Element des EGFL sind dabei die Direktzahlungen, die ausschließlich durch die EU finanziert werden. Diese werden je Hektar landwirtschaftliche Fläche gezahlt, sind aber an die Einhaltung von Regeln und Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Pflanzen- und Tiergesundheit und Tierschutz geknüpft.
Neben den Direktzahlungen wird im Saarland auch die Maßnahme „ EU-Schulprogramm “ aus dem EGFL gefördert – unter Einsatz auch von Landesmitteln.
Hier geht es zur Übersichtsseite des EGFL.
2. Säule ELER
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Damit der ländliche Raum seine vielfältigen Funktionen als Lebens-, Wirtschafts-, Natur- und Erholungsraum erfüllen kann, bedarf es einer integrierten, nachhaltigen und innovativen ländlichen Entwicklung. Eine Entwicklung, die gekennzeichnet ist durch regionale Wirtschaftskreisläufe, Kooperationen und durch eine aktive Beteiligung von Bürgern und Bürgerinnen, die sich für die Zukunftsfähigkeit der Region engagieren, sowie durch eine leistungsfähige Landwirtschaft. Die Landwirtschaft im Saarland trägt neben der Produktion hochwertiger und vielfältiger Qualitätsnahrungsmittel auf einer nachhaltigen Grundlage auch dazu bei, das Landschaftsbild zu erhalten und dem Biodiversitätsverlust entgegenzuwirken. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaft und der Gesellschaft. Sie arbeitet im Einklang mit der Natur und der Umwelt. Sie erhält die Attraktivität der ländlichen Gebiete und trägt indirekt zur Förderung des Tourismus im Saarland bei.
Die 2. Säule der GAP soll die Landwirtschaft in ihrer Funktion für Land und Umwelt stärken und die Entwicklung der ländlichen Räume unterstützen. Die Maßnahmen der 2. Säule sollen nicht zuletzt die Reform der GAP in der 1. begleiten und ergänzen.
Dementsprechend trägt der ELER zur Verbesserung
- der Wettbewerbsfähigkeit des land- und forstwirtschaftlichen Sektors;
- der Umwelt und der Kulturlandschaft;
- der Lebensqualität in ländlichen Gebieten und zur Förderung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft bei.
Der ELER ergänzt nationale, regionale und lokale Maßnahmen, die zu den Schwerpunkten der Gemeinschaft beitragen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten achten zudem auf die Kohärenz und Vereinbarkeit des ELER mit den anderen gemeinschaftlichen Fördermaßnahmen.
Hier geht es zum ELER.
Weitere Informationen finden sich auf den Seiten der EU und des Bundes.
Ansprechpartner im Ministerium
Thomas Groß
Referatsleitung B/1: Europäische Agrar- und Förderpolitik, ELER-Verwaltungsbehörde, GAK
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken