Zwischenfruchtanbau und Untersaaten
Der Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten gewährleistet, dass auf den betreffenden Flächen in der Zeit zwischen der Ernte und dem 15. Februar der Boden mit geeigneten Pflanzen bedeckt bleibt. So wird gerade in der häufig niederschlagsreichen Zeit von November bis Januar ein Bodenabtrag durch Niederschlagswasser vermindert. Damit trägt die Maßnahme zu der ELER-Priorität „Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der Ökosysteme“ bei Zwischenfrüchte und Untersaaten führen zu einer dauerhaften Bodenbedeckung. Dies gewährleistet wirksamen Erosions- und Wasserschutz und dient dem Humusaufbau sowie der biologischen Unkrautregulierung. Der Stickstoffaustrag wird deutlich vermindert. Zwischenfrüchte können in Abhängigkeit von der artspezifischen Durchwurzelungsintensität Bodenverdichtungen entgegenwirken; zudem binden sie in der vegetationsfreien Zeit Kohlenstoff.
Das Saarland weist auf Grund seiner naturräumlichen Gliederung und der dynamischen Geländegestaltung keine spezielle Förderkulisse zur Beschränkung der Anwendung des Zwischenfruchtanbaus aus. Die positiven Effekte des Zwischenfruchtanbaus auf die Grund- und Oberflächengewässer sowie die Bodenstabilität können vielmehr durch ein flächendeckendes Angebot der Fördermaßnahme erreicht werden.
Die Nutzung des Aufwuchses sowie sonstige Bearbeitungsmaßnahmen sind ab dem Zeitpunkt der Aussaat bis zum 15. Februar des Folgejahres verboten. Ebenso gilt ein Beweidungsverbot in der zuvor genannten Zeitspanne auf den nach dieser Maßnahme bewirtschaften Flächen.
Das Saarland schließt eine Förderung im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen aus, wenn ein Antragsteller im Rahmen des Greenings (Art. 43 VO (EU) Nr. 1307/2013) an entsprechenden Maßnahmen teilnimmt.
Es gelten folgende Prämiensätze:
• 75 Euro je Hektar für Zwischenfrüchte oder Untersaaten
• 45 Euro je Hektar für Zwischenfrüchte oder Untersaaten bei Betrieben, die eine Beihilfe für die Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren erhalten.
Ansprechpartner für die Förderung:
Jochen Wack
Stellvertretende Referatsleitung A/5: Zahlstelle ELER/EGFL
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken