Ökologischer Landbau und Ökoförderung
Hier wird in den ländlichen Raum investiert!
Der Anteil ökologisch wirtschaftender Betriebe im Saarland liegt aktuell bei annähernd 21%.
Aufgrund der vielfachen positiven Auswirkungen strebt das Saarland eine Erhöhung sowohl des Anteils der Betriebe als auch der ökologisch bewirtschafteten Fläche an. Ein adäquater Ausgleich der Einkommensverluste durch sinkende Erträge und höheren Aufwand in Form einer ELER-Förderung (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) erscheint als geeignete Strategie, um das gesteckte Ziel zu erreichen.
Der ökologische Landbau leistet wichtige Beiträge zu den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP): "Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie“, „Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien“, „Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften“ sowie „Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit gerecht wird, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, die Verringerung der Lebensmittelabfälle sowie die Verbesserung des Tierschutzes und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen“
Im Mittelpunkt stehen dabei Schutzziele in den Bereichen Biodiversität, Wasser, Boden und Klima. Der Ökolandbau gewährleistet die Aufrechterhaltung einer besonders nachhaltigen Landbewirtschaftung. Ökologische Anbaumethoden tragen zur Verbesserung der Boden- und Wasserqualität, zur Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie je nach Betrachtungsweise auch zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel bei (z.B. durch Verzicht auf synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Fruchtfolge, Einsatz von organischen Düngemitteln und Verbesserung der organischen Substanz im Boden) bei. Auch das Tierwohl wird im Ökolandbau stärker berücksichtigt als in der konventionellen Landwirtschaft. Insbesondere der reduzierte Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz trägt zum Boden- und Gewässerschutz bei, zudem wird der Stickstoff- und Nährstoffaustrag reduziert. Nur intakte Böden können dauerhaft zum einen Kohlendioxid binden, und zum anderen stabile Erträge liefern. Dazu muss ein gesundes Porenvolumen für eine gute Aufnahmekapazität für Niederschlagswasser ebenso gegeben sein, wie wirksamer Erosionsschutz und eine natürliche Versorgung mit pflanzenverfügbaren Nährstoffen. Hinsichtlich des Klimaschutzes wirken ökologisch bewirtschaftete Flächen positiv aufgrund Humusaufbaus und Kohlenstoffbindung. Mittelbare Beiträge zum Umwelt- und Klimaschutz entstehen durch kurze Transportwege, wenn die ökologischen Erzeugnisse in der Region verarbeitet bzw. vermarktet werden.
Ökologische Anbauverfahren werden angewendet, wenn die Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten Flächen eines Betriebes nach Vorschriften der Verordnung (EU) 2018/848 vorgenommen wird. Die Verpflichtungen für ökologisch wirtschaftende Betriebe als Grundlage zur Anerkennung ihrer Förderwürdigkeit sind in dieser Verordnung sowie deren insgesamt elf Durchführungsverordnungen der drei Handlungsfelder Produktion, Kontrolle und Handel umfangreich geregelt und werden durch das deutsche Öko-Landbaugesetz untermauert.
Derzeit werden diese Leistungen der ökologischen Landwirtschaft nicht gänzlich durch den Markt abgegolten. Insbesondere gesellschaftlich gewünschte zusätzliche Leistungen müssen daher mit Hilfe öffentlicher Mittel honoriert werden. Mit der ELER-Förderung soll die nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft vorangetrieben und der bewusste Umgang mit natürlichen Ressourcen in der Landwirtschaft gefördert werden. Für die Förderung sollen auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingegangen werden, die über die Anforderungen der Konditionalität und das nationale Ordnungsrecht und damit ggf. auch über spezifische Bewirtschaftungsbeschränkungen hinausgehende ökologische Leistungen auf landwirtschaftlichen Flächen honorieren. Damit werden gezielt zusätzlich erwünschte Umweltleistungen erbracht.
Der ökologische Landbau hat im Saarland weiterhin einen hohen Stellenwert. Saarländische Landwirtschaftsbetriebe werden trotz knapper Kassen bei der Umstellung oder Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise konsequent finanziell unterstützt. Das Saarland fördert im Rahmen des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 2023-2027 (SEPL 23-27) sowohl die Umstellung auf ökologischen Landbau als auch die Beibehaltung. Hierfür sind im SEPL 23-27 Fördermittel in Höhe von 24 Mio. € (davon EU-Mittel: 10,32 Mio. €) eingeplant. Anträge auf Förderung müssen vor Beginn des fünfjährigen Verpflichtungszeitraums gestellt werden. Der jährliche Verpflichtungszeitraum beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember des Kalenderjahres. Antrag stellende Betriebe erhalten nur dann eine Förderung, wenn der gesamte Betrieb nach den Kriterien des ökologischen Landbaus bewirtschaftet wird. Dies gilt auch beim Anbau von Obst, Gemüse und sonstigen pflanzlichen Produkten sowie der Tierhaltung für private Zwecke in geringem Umfang. Die ökologische Bienenhaltung wird jedoch gemäß EU-Vorgabe nicht gefördert.
Die Förderung des Ökologischen Landbaues beträgt je nach Kulturart zwischen 400 € (Acker- und Grünland) und 1.500 € (Dauer- und Baumschulkulturen) je Hektar und Jahr in den ersten beiden Jahren sowie zwischen 190 € (Grünland) und 987 € (Dauer- und Baumschulkulturen) je Hektar und Jahr ab dem dritten Jahr.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Förderempfänger für die Dauer des fünfjährigen Verpflichtungszeitraums im gesamten Betrieb ökologischen Landbau nach den Vorschriften der Verordnung (EU) 2018/848 und deren Durchführungsverordnungen betreibt. In reinen Grünlandbetrieben (Flächenanteil des Dauergrünlandes von mehr als 50 %) ist ein Mindestviehbesatz von 0,3 RGV/ha einzuhalten. Der Förderempfänger legt jährlich die im Saarland eingeführte Bescheinigung der Kontrollstelle (Öko-Kontrollblatt) über die gesamtbetriebliche Wirtschaftsweise und die Mitteilung über Unregelmäßigkeiten bzw. Verstöße spätestens zum 15. Mai eines jeden Jahres mit den Agrarförderanträgen vor.
Einzelheiten zur Förderung können Sie dem Steckbrief der Maßnahme entnehmen.
Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.
Die Auswahlkriterien für eine Aufnahme in die ELER-Förderung finden Sie hier.
Darüber hinaus werden Ökobetriebe auch kostenfrei beraten. Das gilt nicht nur für die Umstellungsphase, sondern grundsätzlich auch für bestehende Ökobetriebe. Die Landwirtschaftskammer für das Saarland (LWK) bietet ebenfalls Beratung an.
Ansprechpartner und Ansprechpartnerin im Ministerium:
Jochen Wack
Stellvertretende Referatsleitung A/5: Zahlstelle ELER/EGFL
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Katrin Hermes
Referat B/2:
Agrarpolitik, Landwirtschaftliche Erzeugung
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken