Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur (Blühflächen)
Die Förderung von Blühflächen trägt insbesondere zur Biodiversität (Unterpriorität 4a) bei. Zum einen wird die Ackerflora bereichert, und zum anderen sind positive faunistische Wirkungen zu erwarten (Lebensraum für Insekten, insbesondere Bienen, aber auch Rückzugsraum für Niederwild und andere bedrohte Tierarten der Feldflur). Durch die extensive Bewirtschaftung und den Verzicht auf Betriebsmitteleinsatz wirken die Blühflächen zudem mittelbar auf Boden- und Gewässerschutz.
Naturbetonte Strukturelemente (Blühflächen) wirken sich zweifelsfrei auf den Erhalt der Artenvielfalt auf Ackerland aus. Sie bieten einer Vielzahl von Insekten, u. a. den immer mehr in Bedrängnis geratenden Bienen, auf Ackerstandorten wieder Lebensraum und Nahrungsgrundlage. Durch den Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz werden Beiträge zum Boden- und Gewässerschutz geleistet. Zudem können Verschiebungen von Blühterminen ausgeglichen werden, die sich infolge des Klimawandels ergeben.
Im Saarland werden ausschließlich Blühflächen gefördert. Historisch bedingt durch die im Saarland vorherrschende Realteilung ist noch immer eine klein parzellierte Flureinteilung die Regel. Um aus agrarökologischer Sicht die gewünschten Zielsetzungen zu erreichen, macht das Saarland daher von der gegebenen Ausnahmemöglichkeit Gebrauch und lässt nur ganze Schläge zu.
Förderfähig ist die Anlage von Blühflächen auf maximal 25 % oder 5 ha der im Saarland gelegenen und landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche des Betriebes. Die Blühflächen dürfen auf jeweils maximal 2 ha je Schlag bei einer Mindestgröße von 0,10 ha pro beantragtem Schlag angelegt werden.
Das Saarland schließt eine Förderung im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen aus, wenn ein Antragsteller im Rahmen des Greenings (Art. 43 VO (EU) Nr. 1307/2013) an identischen Maßnahmen teilnimmt.
Diese Flächen sind vom Förderempfänger im Verpflichtungszeitraum wie folgt zu bewirtschaften:
- Die Einsaat der Blühflächen erfolgt bis zum 31. Mai des Antragsjahres
- Der Aufwuchs von Blühflächen ist bis zum 15. Februar des Folgejahres stehen zu lassen.
- Es werden max. 25% oder 5 ha der Ackerfläche des Betriebes als Blühflächen belassen.
- Die Blühflächen umfassen max. 2 ha je Schlag.
- Die Mindestgröße der Blühfläche beträgt 0,1 ha je Schlag.
Es gilt folgender Prämiensatz: 600,- Euro je Hektar
Ökologisch wirtschaftende Betriebe erhalten für Blühflächen die Prämie in Höhe von 600 € neben den Zahlungen für den ökologischen Landbau. Damit wird der besonderen ökologischen Wirksamkeit der Blühflächen Rechnung getragen.
Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier: Agrarflächenförderung
Neben Blühflächen in der Feldflur fördert das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz auch die Anlage innerörtlicher Blühflächen im Rahmen der nachhaltigen Dorfentwicklung. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier: Dorfökologie und natürliches Erbe
Ansprechpartner im Ministerium:
Jochen Wack
Stellvertretende Referatsleitung A/5: Zahlstelle ELER/EGFL
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken