Anhörung: Prüfung der Agrarförderanträge auf Überlappungen
Wenn das Antragsverfahren und die Vorabprüfung (PreCheck) beendet sind, erhalten Sie eine Benachrichtigung des Bearbeitungsstandes per E-Mail.
Falls in ihrem Antrag noch Überlappungen von Flächen mit anderen Antragstellern enthalten sind, erhalten Sie noch einmal Gelegenheit, zu diesen Fällen Stellung zu nehmen. Hierzu müssen Sie uns unter Verwendung einer TAN-Nummer, die Ihnen neu zugesendet wird, ein neues Datenpaket mit Ihrer Rückäußerung hochladen. Auch hier kommt wieder das PIN/TAN-Verfahren zur Anwendung. Aus diesem Grund kontrollieren Sie bitte regelmäßig Ihr Postfach unter der Mailadresse, die Sie im diesjährigen Antrag hinterlegt haben. Bitte schauen Sie auch im Spam Ordner nach. Bei der Anhörung werden nur Überlappungen Ihrer eigenen Antragsschläge mit Schlägen anderer Antragsteller angezeigt.
- Ihre Rückäußerung ist innerhalb einer Woche nach Zugang der Mail zu übermitteln.
- Falls im Antrag auf Agrarflächenförderung keine Überlappungen von Flächen mit anderen Antragstellern enthalten oder diese bereits geklärt sind, werden Sie lediglich über den aktuellen Bearbeitungsstand zu Ihren Flächen informiert und müssen nichts weiter unternehmen.
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Start der Anhörungsbearbeitung
Um Fehler sehen und beheben zu können, müssen Sie sich erneut im Programm ASdigital anmelden. Dazu benötigen Sie das von Ihnen persönlich festgelegte Passwort. Beim Start der Anwendung wird automatisch die aktuelle Version des Programms ASdigital geladen. Aufgrund von Änderungen an dem Programm AsDigital besteht die Möglichkeit, dass systembedingt eine vollständige Neuinstallation des Programmes erforderlich ist. In diesem Fall müssen Sie beim Anmeldevorgang dann das ursprüngliche Initialpasswort (Buchstaben-Zahlenkombination) verwenden. Download für ASdigital siehe am Ende dieser Seite. Eine Anleitung hierzu finden Sie im Dokument „Schnelleinstieg ins Antragsprogramm ASdigital“. Mit dem Update des Programms werden die Änderungen aus dem PreCheck, sowie Flächen, die Sie im laufenden Jahr beantragt haben und die sich mit den von anderen Antragstellern/innen beantragten Flächen um mehr als 0,5 Ar überschneiden, vorgetragen. Fehler wegen nicht förderfähiger Flächen werden nicht mehr angezeigt.
Korrektur von Fehlern bei der Anhörung
Die fehlerhaften Flächen sind im Flächenverzeichnis unter dem Reiter „Kontrollergebnis“ einzeln aufgeführt. Es können nur die aufgeführten Flächen geändert werden und nur Änderungen an den Überlappungen/Überschneidungen vorgenommen werden. Bitte nehmen Sie keine Änderungen an weiteren Flächen sowie Flächenvergrößerungen etc. vor. Diese sind während der Bearbeitung zwar technisch möglich, werden danach aber automatisch nicht berücksichtigt. Im Dokument „Fehlerkorrektur Anhörung“ finden Sie eine Beschreibung, wie Sie bei der Korrektur der Fehler an Ihren Antragsflächen vorgehen. Hier sind auch die Ansprechpersonen aufgeführt, die Sie bei Problemen kontaktieren können.
Korrigierten Antrag versenden
Durch die Korrektur von Antragsschlägen im Rahmen der Anhörung wird ein neuer Antrag erstellt. Den von Ihnen korrigierten Antrag müssen Sie persönlich bestätigen. Dazu benötigen Sie Ihre neue persönliche, 6-stellige TAN-Nummer, die Sie im Rahmen der Anhörung mit einer zweiten E-Mail erhalten haben. Unter Verwendung dieser TAN wird die automatisch erstellte Datenträgerbegleitdatei elektronisch ohne Unterschrift an das Ministerium für Umwelt übermittelt. Nach Versenden der Datenträgerbegleitdatei erhalten Sie eine Rückmeldung per Email, dass Ihre Korrekturdaten bei uns eingegangen sind.
Mit Hilfe der Fernwartungssoftware Fastviewer kann das Supportteam im Umweltministerium Sie bei Problemen mit dem elektronischen Antrag unterstützen.