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Automatische Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine
Hinweis für alle Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, gültig bis mindestens 1. Februar 2024: Für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bis zum 4. März 2025 benötigen Sie keinen Termin. Die Verlängerung erfolgt automatisch! Bitte sehen Sie darum von einer Terminvereinbarung ab.
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