Inhalt anspringen

Rhein-Sieg-Kreis: leben, wirken, informieren

Automatische Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine 

Hinweis für alle Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, gültig bis mindestens 1. Februar 2024: Für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bis zum 4. März 2025 benötigen Sie keinen Termin. Die Verlängerung erfolgt automatisch! Bitte sehen Sie darum von einer Terminvereinbarung ab.

Rhein-Sieg-Kreis im Detail

Service & Dienste

Hier finden Sie uns

Seite teilen

Wir verwenden auf rhein-sieg-kreis.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.