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Das Bundesgesetzblatt gliedert sich in die Teile I und II, als weitere Bestandteile erscheinen jährlich die Fundstellennachweise.
Das Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Bekanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetzblatt Teil II zu veröffentlichen sind.
Enthält die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden völkerrechtlichen Übereinkünfte und Verträge, die zu ihrer Inkraftsetzung erlassenen Rechtsvorschriften und damit zusammenhängende …
Auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags erscheint seit 1952 jährlich der Fundstellennachweis als amtlicher Nachweis der Bundesgesetzgebung. Er wurde 1968 in die Teile A und B …
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