Bonn – 7.5.2024 Ob in Ställen, Zuchtbetrieben oder Bauernhöfen – immer wieder liest und hört man von schlechten Tierhaltungsbedingungen oder gar Tierquälerei. Parallel dazu wird der Ruf nach mehr Tierwohl in den letzten Jahren immer lauter. Viele fordern eine artgerechte Tierhaltung, bei der Rücksicht auf die natürlichen Bedürfnisse genommen wird. Gleichzeitig sind Begriffe wie „Tierwohl“, „aus artgerechter Haltung“ oder auch „tiergerecht“ gesetzlich nicht definiert oder geschützt. Verständliche und transparente Kennzeichnungen können hier Abhilfe schaffen.

Tierwohl ist ein vielschichtiges Thema, das nicht nur auf Masthöfen, sondern beispielsweise auch bei der Zucht von Hundewelpen, der Haltung von Zirkustieren oder in Reitställen relevant ist. Ein wesentlicher Aspekt im Zusammenhang mit Tierwohl ist die Unterbringung der Tiere. Sie sollte genügend Möglichkeiten bieten, natürliche Verhaltensweisen auszuleben. Darunter fallen Aspekte wie große Auslaufflächen, Ruheplätze, Schutz vor Witterung oder auch eine angemessene Umgebungstemperatur und Belüftung. Aber auch eine tiergerechte Ernährung und uneingeschränkter Zugang zu sauberem Wasser sind elementar. Untersuchungen, Impfungen und gegebenenfalls Behandlungen sind für die Tiergesundheit unabdingbar, wobei auf den übermäßigen Einsatz von Antibiotika verzichtet werden sollte. Um Stress bei den Tieren – beispielsweise auf dem Weg zum Schlachthof – zu verhindern, sind möglichst kurze Transportwege wichtig. Mit Hofschlachtungen können Transporte und damit verbundener Stress gleich ganz vermieden werden. Nicht zuletzt gilt es, die Tiere vor psychischen und emotionalen Leiden, wie sie durch Vernachlässigung oder Misshandlung zustande kommen, zu schützen.

Seit 2002 ist der Tierschutz im Grundgesetz verankert. Darüber hinaus gibt es deutschland- und EU-weit viele weitere Gesetze und Normen zum Thema. Das Tierschutzgesetz macht es sich beispielsweise zur Aufgabe, das „Leben und Wohlbefinden“ von Tieren als Mitgeschöpfen zu schützen (§1 TierSchG). Die Tierschutz-Nutztierverordnung legt die Mindestanforderungen für die Haltung bestimmter Tierarten wie Schweine oder Kälber fest. Sie beschäftigt sich unter anderem mit der Haltung, Fütterung und Pflege, beschränkt sich aber auf einige Nutztierarten und lässt andere Tiere außen vor. Während es in der Produktion von Fleisch und tierischen Produkten eine teils undurchsichtige Vielzahl an Labels gibt, herrscht in vielen anderen Bereichen ein Mangel an eindeutigen Kennzeichnungen. Diese bieten die Chance, mithilfe gut durchdachter Güte- und Prüfbestimmungen hohe Maßstäbe an das Tierwohl zu setzen und deren Erfüllung zu kontrollieren.

Ein gutes Beispiel: das RAL Gütezeichen Pferdehaltung und Pferdenutzung, das für eine tiergerechte und zeitgemäße Haltung und Nutzung der Tiere sorgt und deren Wohlbefinden in den Mittelpunkt stellt. Das RAL Gütezeichen geht weit über gesetzliche Anforderungen hinaus. Von der Unterbringung bis hin zur medizinischen Betreuung werden die Tiere in RAL gütegesicherten Betrieben bestmöglich versorgt. So erlauben mehrstündige Ausläufe jeden Tag den sozialen Kontakt zu Artgenossen. Das Gütezeichen schützt Arbeitspferde zudem vor Überlastung und stellt ihren tierschutzgemäßen Einsatz sicher. Durch kontinuierliche Kontrollen wird sichergestellt, dass die Güte- und Prüfbestimmungen – und mit ihnen neueste wissenschaftliche Erkenntnisse – jederzeit eingehalten werden. Davon profitieren am Ende nicht nur die Pferde, sondern auch Tierhalter und Auftraggeber.