Bonn, 27.06.2024. Bereits seit Jahren sind die gesundheitlichen Risiken, die von Radon ausgehen, bekannt. Ein Grund, warum der Radonschutz bei Neubauprojekten und Sanierungen zugleich auch ein wichtiger Teil des Gesundheitsschutzes ist und somit einer hohen Gütesicherung bedarf. Dabei umfasst der Radonschutz sämtliche Anforderungen rund um Planung, Abdichtung, Lüftungs- und Saugtechnik. Die neue RAL Gütegemeinschaft Radonschutz (RaPSS) e. V. hat all diese Anforderungen im RAL Gütezeichen Radonschutz berücksichtigt. Es wurde nun von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. anerkannt und wird ab sofort durch die RAL Gütegemeinschaft Radonschutz (RaPSS) e.V. vergeben.

Das neue RAL Gütezeichen gibt allen Beteiligten innerhalb der Baubranche die nötigen Grundlagen für die Umsetzung, Kontrolle und Wartung der Radonschutzmaßnahmen an die Hand. Dabei orientiert es sich inhaltlich an dem Radonmaßnahmenplan „zur nachhaltigen Verringerung der Exposition gegenüber Radon“. Von der Bundesregierung beauftragt wurde dieser vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) 2019 verabschiedet. Wie der Radonmaßnahmenplan verfolgt auch das RAL Gütezeichen das Ziel, das Eintreten von Radon in Aufenthaltsräume von Neubauten und sanierte Gebäude zu verhindern bzw. erheblich zu erschweren. Auf diese Weise soll die Radonkonzentration in der Luft reduziert werden.

Die Güte- und Prüfbestimmungen zum Radonschutz bilden nicht nur den Stand der Technik ab, sondern definieren ein hohes Güteniveau für Leistungen, die im Rahmen von Radonschutz zur Prävention und Sanierung zur Anwendung kommen. Dabei richten sich die Anforderungen an die vier Beurteilungsgruppen Planung, Abdichtung, Lüftungs- und Saugtechnik. Unternehmen, denen das RAL Gütezeichen verliehen wird‚ verpflichten sich, diese Anforderungen durchgängig einzuhalten, was in regelmäßigen Abständen geprüft wird.

Der Geltungsbereich des neuen RAL Gütezeichens umfasst alle öffentlichen, gewerblichen und privaten Gebäude – ganz gleich, ob es sich dabei um Neubau- oder Sanierungsprojekte handelt. Hier legen die Güte- und Prüfbestimmungen die Grundsätze für die Planung, Ausführung, Kontrolle und Wartung von Schutzmaßnahmen gegen das Edelgas Radon fest.

Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten nur in Verbindung mit der nachweislichen Erfüllung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Normen. Darunter fallen zum Beispiel die DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“, die Technische Regel „Instandhaltung von Betonbauwerken“ (TR Instandhaltung) und die DGUV-Information 203-094 (Radon). Das neue RAL Gütezeichen Radonschutz setzt nicht nur innerhalb der Baubranche ein starkes Zeichen. Auch für die Gesamtbevölkerung ist es ein wichtiges Signal – kann es doch dazu beitragen, dass alle von einer geringeren Radonbelastung in den Räumlichkeiten profitieren.