Onlinewache der Polizei Sachsen: Anzeige erstatten!
- Die Onlinewache ist nicht für die Meldung von Notfällen geeignet!
- In dringenden oder zeitkritischen Fällen nutzen Sie bitte immer den Polizeinotruf 110!
- Gehörlose oder Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung nutzen alternativ zum Polizeinotruf 110 bitte die Notruf-App oder das Notruf-Fax.
- Diebstahl: rund ums Fahrzeug – Kfz oder Fahrrad, sonstiger Diebstahl (wie Taschendiebstahl)
- Betrug: im Internet, Missbrauch von Daten oder Kundenkonten
- Sachbeschädigung: vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung von fremdem Eigentum
- Politisch motivierte Hass und Hetze im Netz: Politisch motivierte Hasskriminalität im Internet (»Hate Speech«} kann viele Formen haben: Hier haben Sie die Möglichkeit, Hasskommentare und verunglimpfende Darstellungen mit politischem Bezug aus sozialen Netzwerken, Messengerdiensten oder sonstigen Internetportalen zu melden. Zu politischen Themen gehören unter anderem: Antisemitismus, Ausländerfeindlichkeit, Volksverhetzung, Religion, sexuelle Orientierung/Identität, Staat, politische Haltung, Wahlen, Klima, Sicherheitsbehörden, das Posten von verbotenen Symbolen oder Parolen (Aufzählung nicht abschließend).
- Andere Strafanzeige: Strafanzeigen, die in keine der anderen Kategorien passen (wie zum Beispiel: Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Erpressung, Bedrohung, Ausspähen von Daten, unerlaubtes Nutzen von Bildern, Nachstellung, Verbreiten personenbezogener Daten, pornografische Inhalte – die Aufzählung ist nicht abschließend)
Ist der Tatort unbekannt, im Internet oder außerhalb Deutschlands und Ihr Wohnsitz ist in Sachsen? Dann stehen Ihnen diese Möglichkeiten ebenfalls in der Onlinewache der Polizei Sachsen zur Verfügung.
Wenn der Ereignisort oder Tatort in einem anderen Bundesland liegt, finden Sie über die neue Onlineplattform auch direkt die Onlinewachen der anderen Bundesländer.
Onlinewache der Polizei Sachsen: Hinweis und häufige Fragen
Bitte beachten Sie, dass neben der Polizei auch andere Behörden für die Bearbeitung Ihres Anliegens zuständig sein können. Fragen zu den Themen:
- Parken
- Melde- und Passangelegenheiten
- Führungszeugnis
- Lärmschutz und
- Fundsachen
werden beispielsweise durch Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung bearbeitet. Im Interesse einer schnellen Bearbeitung wenden Sie sich damit direkt an diese Behörden. Weitergehende Hinweise finden Sie dazu auch unter dem Service-Portal des Freistaates Sachsen und der sächsischen Kommunen:
FAQ – Häufige Fragen zur Onlinewache
Kann die Onlinewache auch im Notfall genutzt werden?
Gehörlose oder Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung nutzen alternativ zum Polizeinotruf 110 bitte die Notruf-App oder das Notruf-Fax.
Wie funktioniert die Onlinewache?
So können Sie eine Anzeige in der Onlinewache der Polizei Sachsen erstatten:
- Rufen Sie mit Ihrem Browser die Internetadresse www.polizei.sachsen.de auf.
- Klicken Sie auf »Onlinewache: Anzeige erstatten!«.
- Klicken Sie auf »Direkt zur Onlinewache«.
- Wo fand das Ereignis statt? Wählen Sie den Ort des Ereignisses bzw. den Tatort aus. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, das jeweilige Bundesland auszuwählen.
- Was möchten Sie anzeigen oder melden? Ihnen stehen die Möglichkeiten zur Auswahl: Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung, Hass im Netz und Andere Strafanzeige.
- Danach öffnet sich eine Übersicht, bei welcher Sie Ihr persönliches Formular auswählen können. Zum Bearbeiten haben Sie 120 Minuten Zeit. Weitere Bedienungs-Hinweise werden direkt im Formular angezeigt.
Wie geht es mit meiner Meldung bei der Onlinewache weiter?
Welche Delikte können angezeigt werden?
- Diebstahl, Betrugsdelikte, Sachbeschädigung, Hass und Hetze im Netz und Andere Strafanzeige.
Selbstverständlich können Sie sich auch weiterhin an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle wenden.
Sachverhalte, die ein sofortiges polizeiliches Handeln erfordern, sollten nicht über die Onlinewache angezeigt werden! In diesen Fällen nutzen Sie den Notruf 110 oder wenden Sie sich bitte direkt an eine Polizeidienststelle.
Ich habe Fragen zu folgenden Themen: Parken; Melde- und Passangelegenheiten; Lärmschutz und Fundsachen!
Parken, Melde- und Passangelegenheiten, Lärmschutz und Fundsachen werden zum Beispiel durch Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung bearbeitet. Im Interesse einer schnellen Bearbeitung wenden Sie sich damit direkt an diese Behörden. Weitergehende Hinweise finden Sie dazu auch unter dem Service-Portal des Freistaates Sachsen und der sächsischen Kommunen:
Meine Angelegenheit hat sich in einem anderen Bundesland ereignet. Kann ich die Onlinewache dennoch nutzen?
Welche Vorteile hat die Onlinewache für mich?
Wie profitiert die Polizei Sachsen von der Onlinewache?
Kann die Onlinewache auch von mobilen Endgeräten genutzt werden?
Ist bei Anzeigen von Delikten, für die ein Strafantrag erforderlich ist, die Stellung des Strafantrags über die Onlinewache möglich?
Besteht die Möglichkeit einer Übermittlung von Dokumenten/Bildern zur Anzeige?
Die Möglichkeit wird erst nach der Datenerfassung für die Anzeige vor dem Versenden bereitgestellt.
Kann bei der Onlinewache Sachsen das Nutzerkonto Bund (BundID) genutzt werden?
Nach Einrichtung des Nutzerkontos Bund werden die benötigten persönlichen Daten bei einer von Ihnen gewünschten Dienstleistung komfortabel aus Ihrem Nutzerkonto gesichert übernommen und ausschließlich dafür verwendet. Damit sparen Sie Zeit und erleichtern der Behörde die Bearbeitung der Dienstleistung.