Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.organspende-info.de
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.organspende-info.de
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist bemüht, die Internetseite www.organspende-info.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Diese Webanwendung ist nicht vollständig barrierefrei, damit werden die Anforderungen der BITV 2.0 nicht vollständig erfüllt.
Hinweis: Einige Bereiche sind besonders zugänglich und entsprechen weitestgehend der BITV 2.0.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf dem Prüfergebnis vom 12. September 2022. Die Webanwendung wurde nach höchstmöglichem Maß getestet. Dabei unterliegen die zentralen Elemente und die Einstiegspunkte besonders strengen Kriterien und sind gekennzeichnet. Im Rahmen der Überprüfung wurden die folgenden Bereiche als nicht-barrierefrei identifiziert:
Gemäß dem höchstmöglichen Maß an Barrierefreiheit (WCAG AAA) wurden zusätzlich folgende nicht vollständig barrierefreien Bereiche gefunden:
Die Barrierefreiheit ist Bestandteil des gegenwärtigen Entwicklungsprozesses. Wir arbeiten daran, die noch vorhandenen Barrieren zu beheben.
Diese Erklärung wurde am 21.11.2022 erstellt.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.organspende-info.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Maarweg 149-161, 50825 Köln, Telefon: +49 221 8992-0, Fax: +49 221 8992-300
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse: Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Mauerstraße 53, 10117 Berlin, Telefon: +49 (0)30 18 527-2805, Fax: +49 (0)30 18 527-2901.
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de