Der Handel mit Bio-Lebensmitteln unterliegt der EU-Öko-Verordnung 2018/848. In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Informationen zu Zertifizierungspflicht, Organisation und Kosten einer Bio-Zertifizierung.
Wer ist zertifizierungspflichtig?
Gemäß Artikel 34 Absatz 1 der EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 müssen sich alle Unternehmen dem Kontrollverfahren unterziehen, die
ökologische / biologische Erzeugnisse oder Umstellungserzeugnisse produzieren, aufbereiten, vertreiben oder lagern,
solche Erzeugnisse aus einem Drittland einführen oder in ein Drittland ausführen oder
solche Erzeugnisse in Verkehr bringen.
Quiz: Bio-Zertifizierung im Handel – wann muss ich mein Geschäft zertifizieren?
Online-Handel, Großhandel, Kiosk oder Unverpackt Laden – welches Geschäft muss bio-zertifiziert werden, um Bio-Lebensmittel anbieten zu dürfen? Und welches nicht? Finden Sie es mit unserem neuen Bilder-Quiz heraus!
Für den Handel bedeutet das: Wer mit Bio-Lebensmitteln handelt, ist verpflichtet sich dem Bio-Kontrollverfahren zu unterstellen.
Folgende Formen des Handels unterliegen der Zertifizierungspflicht:
Großhandel
Streckenhandel
Einzelhandel, wenn er lose Ware anbietet
Online-Handel
Ausnahmeregelungen:
Die EU-Öko-Verordnung sieht folgende Ausnahme in Artikel 34 Absatz 2 vor:
Die Abgabe von vorverpackten biologischen Lebensmitteln an die Endverbraucherin bzw. den Endverbraucher fällt nicht unter die Zertifizierungspflicht, sofern das Unternehmen nur Handel betreibt und die Waren in seinem eigenen Lager vor Ort lagert.
Das wäre beispielsweise ein Kiosk, in dem abgepackte Bio-Müsliriegel verkauft werden oder der kleine "Tante Emma-Laden", der sein Sortiment um einige abgepackte Bio-Lebensmittel erweitert hat.
Für den Einzelhandel, der lose Waren anbietet, bietet die EU-Kommission den Mitgliedstaaten in der EU-Öko-Verordnung Artikel 35 Absatz 8 die Möglichkeit für Ausnahmeregelungen an.
In Deutschland wurden für den Einzelhandel mit unverpackten Lebensmitteln folgende Regelungen in Öko-Landbaugesetz (ÖLG) in den Paragraph 3, Absatz 2 übernommen:
Einzelhändlerinnen und Einzelhändler, die mit losen Lebensmitteln umgehen, sind von der Zertifizierungspflicht ausgenommen, wenn
die Verkäufe eine Menge von bis zu 5.000 Kilogramm pro Jahr nicht überschreiten;
die Verkäufe einen Jahresumsatz mit unverpackten ökologischen Erzeugnissen von 20.000 Euro nicht überschreiten.
Wie kann ich mich zertifizieren lassen?
In Deutschland sind die zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer für die Durchführung der Zertifizierung, sowie für die Überwachung der Einhaltung EU-Öko-Verordnung zuständig. Angesichts der zahlreichen Bio-Betriebe in Deutschland, haben die Behörden die Aufgabe der Zertifizierung an anerkannte und überwachte Öko-Kontrollstellen ausgelagert.
Jedem Handelsunternehmen steht es dabei frei, mit welcher Öko-Kontrollstelle es zusammenarbeiten möchte. Die Kontrollstellen sind deutschlandweit tätig. Die Kontrollstelle muss nicht in dem Bundesland ansässig sein, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.
Es ist empfehlenswert, sich Angebote von einigen Kontrollstellen einzuholen, Gespräche zu führen und sich dann zu entscheiden, mit welcher Kontrollstelle ein Vertrag abgeschlossen wird.
Die ausgewählte Öko-Kontrollstelle meldet das Unternehmen bei der zuständigen Landesbehörde an, wo das Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Damit ist das Unternehmen offiziell dem Kontrollverfahren unterstellt.
Es erfolgt dann eine so genannte Erstkontrolle des Unternehmens an deren Anschluss bei Erfüllung der Anforderungen ein Bio-Zertifikat ausgestellt wird. Dieses bescheinigt dem Unternehmen, dass es berechtigt ist, mit Bio-Lebensmittel zu handeln (siehe auch Bio-Kontrolle: Vorbereitung und Ablauf.
Was kostet eine Zertifizierung?
Da die Abrechnungsmodelle und Stundensätze der Öko-Kontrollstellen unterschiedlich sind, ist es nicht möglich, eine pauschale Aussage über die Höhe der Zertifizierungskosten zu treffen. Es ist durchaus sinnvoll, sich Angebote von unterschiedlichen Kontrollstellen einzuholen.
In der Regel sind die Kosten für die Zertifizierung aufwandsbezogen. Das bedeutet, je komplexer und umfassender die Tätigkeiten eines Unternehmens sind, desto mehr Zeit wird für die Kontrolle benötigt. Wenn während der Kontrolle Abweichungen festgestellt werden, dann erhöht sich der Zeitaufwand für die Kontrolle, da die Abweichungen dokumentiert werden müssen.
Tipp:
Die Unternehmen können zur Kostenoptimierung beitragen durch
eine gute Kontrollvorbereitung,
schnell verfügbare Dokumente und
ein gelebtes Qualitätsmanagement.
Mehr Informationen:
Leitfaden: Bio mit Zertifikat - erfolgreich im Einzelhandel
In Deutschland gilt, dass der Verkauf von vorverpackten Bio-Lebensmitteln ohne Bio-Zertifizierung möglich ist. Wird jedoch unverpackte Bio-Ware gehandelt oder aufbereitet beziehungsweise verarbeitet, benötigen auch Einzelhandelsunternehmen ein EU-Bio-Zertifikat.
Der Leitfaden informiert, unter welchen Bedingungen eine Bio-Zertifizierung im Einzelhandel erforderlich wird und welche Anforderungen die EU-Bio-Verordnung stellt. So wird der Einstieg in die Öko-Zertifizierung für die Entscheiderinnen und Entscheider im Einzelhandel einfach und überschaubar.
Überarbeitung: 2022
Herausgeber: Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS) im Auftrag des BÖLN
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