Berechnung konventioneller Zutaten

Berechnung konventioneller Zutaten in Bio-Lebensmitteln

Inwiefern dürfen konventionelle Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs in Bio-Produkten überhaupt eingesetzt werden? Was ist die rechtliche Grundlage? Wie wird der Anteil dieser konventioneller Zutaten berechnet?

Lebensmittel dürfen nur dann einen Hinweis auf die ökologische Erzeugung und Verarbeitung in der Verkehrsbezeichnung tragen, wenn mindestens 95 Gewichtsprozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischer Erzeugung oder aus den in Anhang I der Verordnung (EU) 848/2018 gelisteten Stoffen stammen. Das bedeutet, dass in Bio-Produkten maximal fünf Prozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs unter bestimmten Bedingungen aus konventioneller Erzeugung stammen können.

In Bio-Produkten dürfen konventionelle Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs nur dann eingesetzt werden, wenn

  • diese im Anhang V Teil B der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 gelistet sind; alle mit * gekennzeichneten Stoffe werden in die Zutatenberechnung mit einbezogen oder
  • der Einsatz als konventionelle Zutat für dieses Unternehmen von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung vorab genehmigt wurde. Ein Verzeichnis dieser Zutaten liegt auf der Webseite der EU-Kommission.

Bei der Berechnung des Anteils konventioneller Zutaten ist zu beachten, dass die folgenden Zutaten zu den "Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs" gerechnet werden:

  1. Aromen
  2. Erzeugnisse aus Aquakultur,
  3. Hefe und Hefeprodukte,
  4. Zusatzstoffe, die in Anhang V der Verordnung (EU) 2021/1165 in der Spalte "Code" mit einem Sternchen versehen sind (Stand: Oktober 2022):
    • Annatto Bixin, Annatto Norbixin
    • Lecithin
    • Extrakte aus Rosmarin
    • Johannisbrotkernmehl
    • Guarkernmehl
    • Gummi arabicum
    • Pektin

Sonderfall: Ökologisches Wasser und Salz

Salz und hinzugefügtes Wasser bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.

Praxistipp:

Die Rezeptur meines Bio-Produktes steht, wie gehe ich praktisch bei der Prüfung und Berechnung der konventionellen Zutaten vor?

  1. Salz und hinzugefügtes Wasser herausrechnen (falls verwendet). Alle übrigen Zutaten bilden die Berechnungsgrundlage und werden als 100% gesetzt.
  2. Prüfen, ob alle weiteren Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus biologischer Erzeugung stammen oder im Anhang 1 der Verordnung (EU) 848/2018 gelistet sind.
  3. Prüfen, ob verwendete Zusatzstoffe im Anhang V der Verordnung 2021/1165 gelistet sind und ob diese mit einem „*“ ausgelobt sind und daher mit in die Berechnung einfließen
  4. Prüfen, ob es von der BLE eine Ausnahmegenehmigung gibt
  5. Prüfen, ob eingesetzte Aromen tatsächlich natürliche Aromen aus der Namensgebenden Frucht sind.

Die Summe aller unter 3-5 identifizierten Zutaten bzw. Zusatzstoffe, darf in Summe nur fünf Prozent der unter Punkt 1 ermittelten Berechnungsgrundlage ausmachen.


Mehr Infos auf Oekolandbau.de:


Letzte Aktualisierung 11.01.2023

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