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BMEL will einheitliche Auslegung der Tierhaltungskennzeichnung

Auf Einladung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) trafen sich am 4. September Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer zum Austausch über Auslegungsfragen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Ziel ist es, dass sich die zuständigen Landesbehörden auf möglichst einheitliche Vorgehensweisen und Regelungen verständigen.

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Foto: BMEL

Dies ist nötig, weil eine vom Bund vorgelegte Änderung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die die Rechtsauslegung in den Bundesländern vereinheitlichen sollte, im Juli 2023 kurzfristig keine Mehrheit im Bundesrat fand. Sowohl für die tierhaltenden Betriebe als auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist eine stringente und vor allem bundesweit einheitliche Auslegung der Haltungsformen wichtig. Nur so kann sichergestellt werden, dass Landwirtinnen und Landwirte von Mecklenburg-Vorpommern bis Bayern gleichbehandelt werden und Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber die Verlässlichkeit und Transparenz der Kennzeichnung gewährleistet wird. 

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist im August 2023 in Kraft getreten. Aktuell geht es darum, die Tierhaltungskennzeichnung in der Praxis umzusetzen, damit sie zeitnah im Lebensmitteleinzelhandel, im Online-Handel sowie in Metzgereien etc. zu finden ist. Damit sollen die Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte für mehr Tierwohl bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern sichtbar gemacht werden. In einem ersten Schritt waren die Inhaberinnen und Inhaber tierhaltender Betriebe bis zum 1. August 2024 verpflichtet, ihre Haltungseinrichtungen gegenüber den von den Ländern bestimmten zuständigen Behörden mitzuteilen. Die Behörden vergeben eine Kennnummer, aus der die Haltungsform im Sinne der Tierhaltungskennzeichnung hervorgeht.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

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