Biolandhof Fischer: Mensch, Natur und nachhaltiges Wirtschaften im Nationalpark Wattenmeer
27476 Cuxhaven
Ob ein Lebensmittel "Bio" oder "Öko" im Namen trägt, ist im Prinzip egal. Beide Bezeichnungen sind gesetzlich geschützte Begriffe. Erzeugung und Verarbeitung erfolgen nach den EU-Rechtsvorschriften des ökologischen Landbaus.
Vorsicht ist geboten bei den Kennzeichnungen "integrierter Landbau", "aus kontrolliertem Vertragsanbau", "umweltschonend", "extensiv", "naturnah", "unbehandelt", oder "kontrolliert" . Diese Begriffe weisen nicht auf eine Produktion oder Verarbeitung im Sinne des ökologischen Landbaus hin. Sie sind nicht bio-zertifiziert.
Auch hinsichtlich der Deklaration gelten verpflichtende Vorschriften. Seit dem ersten Juli 2010 müssen vorverpackte Ökolebensmittel (zum Beispiel Kekse, Milch in Flaschen oder Tetrapak) mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden. Das Gemeinschaftslogo, ein stilisiertes Blatt auf grünem Grund, wurde von der Europäischen Kommission initiiert und ist in der gesamten EU anerkannt.
Das EU-Bio-Logo darf nur für solche Lebensmittel verwendet werden, die in der Verkehrsbezeichnung den Hinweis auf die ökologische Erzeugung und Verarbeitung tragen dürfen, zum Beispiel "Ökoleberwurst" oder "Bioquark".
Somit gibt das EU-Bio-Logo Verbraucherinnen und Verbrauchern auf einen Blick Klarheit darüber, dass das angebotene Lebensmittel die folgenden Bedingungen erfüllt:
Das deutsche Bio-Siegel wurde im Jahr 2001 eingeführt und hat einen hohen Bekanntheitsgrad. Es darf neben dem EU-Logo weiterhin auf die Verpackung gedruckt werden, was nach wie vor rege genutzt wird.
Im selben Sichtfeld wie das Logo steht eine Codenummer, wie zum Beispiel AB-CDE-123, die EU-weit den gleichen Aufbau hat. Sie gibt an, von welcher Ökokontrollstelle oder -behörde das Produkt als Ökoprodukt zertifiziert wurde.
Um bei lose angebotener Ware beispielsweise auf Wochenmärkten und in Hofläden sicher zu sein, sollten Kundinnen und Kunden nach der gültigen Kontrollbescheinigung fragen. Die Code-Nummer der Öko-Kontrollstelle muss als Pflichtkennzeichnung bei allen Biolebensmitteln vorhanden und sichtbar sein - bei loser Ware zum Beispiel auf Preisschildern.
Auf Bioprodukten können außer dem EU-Bio-Logo die (zum Beispiel Bioland, Naturland oder Demeter) aufgedruckt sein. Die meisten Verbände existierten in Deutschland schon sehr lange bevor es die ersten gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Bio gab. Viele biologisch erzeugenden Bauernhöfe und Verarbeitungsbetriebe sind einem dieser Verbände angeschlossen. Dadurch verpflichten sie sich zur Einhaltung der jeweiligen Verbandsrichtlinien, die in einigen Punkten über den EU-Standard hinausgehen. Produkte mit Verbandswarenzeichen findet man sowohl im Naturkostfachgeschäft als auch in Supermärkten, wobei der Anteil im Naturkostfachgeschäft aufgrund des größeren Sortimentes deutlich höher ist. Auf importierten Ökoprodukten können gelegentlich auch die Warenzeichen ausländischer Anbauverbände aufgedruckt sein.