Die vormalige, noch bis 2022 geltenden Ausbildungsverordnung für das Kochhandwerk stammte aus den Jahren 1997/1998. Darin spielten Aspekte der Nachhaltigkeit keine oder nur eine ganz untergeordnete Rolle. Inzwischen müssen sich jedoch Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung in immer stärkerem Maße neuen Anforderungen an ein nachhaltiges Handeln stellen. Hier bestand also dringender Handlungsbedarf. Eine Arbeitsgruppe innerhalb des Bundesinstituts für Berufsbildung hatte in einem mehrjährigen Prozess zusammen mit Bund und Ländern sowie den Sozialpartnern die bisherigen Standardberufsbildpositionen für die berufliche Bildung umfassend modernisiert. Mit der neuen, ab 1. August 2022 geltenden Ausbildungsverordnung für Köchinnen und Köche erhalten Umweltschutz und Nachhaltigkeit auch für diese Berufsgruppe jetzt eine ganz neue Bedeutung: Diese Themen sind neben Digitalisierung, Recht und Sicherheit eine der vier modernisierten Berufsbildpositionen.
Nachhaltigkeit auf vielen Ebenen
Aspekte der Nachhaltigkeit werden in der reformierten Verordnung nicht als Spiegelstriche unter vielen Themen abgehandelt, sondern sie gehören ab jetzt zu den grundlegenden, neuen Standards für die Ausbildungsinhalte. Mit ihnen sollen die Betriebe bei ihren Auszubildenden entscheidende Kompetenzen für die heutige und zukünftige Arbeitswelt fördern. "Das Thema Nachhaltigkeit fängt beim Personal und entsprechender Führung an, beinhaltet das unternehmerische Denken, um zusammenhängende Prozesse zu verstehen, wirtschaftlich arbeiten zu können und natürlich den Fokus auf die Verwendung von regionalen und saisonalen Produkten". So der gelernte Koch und Betriebswirt Heiko Becker. Als ständiges Mitglied im DEHOGA-Berufsbildungsausschuss und Sachverständiger für den Verband der Köche Deutschlands e.V. (VKD) war er an der Reform der Ausbildungsverordnung für das Kochhandwerk beteiligt.