Hintergrund
Internationale und nationale Grundlagen
Der weltweite Verlust an biologischer Vielfalt gehört zu den stärksten Bedrohungen der Menschheit. Mit dem internationalen Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) wurde 1992 die Grundlage geschaffen, dass sich die beteiligten Staaten unter einem gemeinsamen Dach für den Erhalt der Biodiversität einsetzen. Die deutsche Bundesregierung verabschiedete 2007 daraufhin die Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt. Die dort formulierten Ziele bilden den Rahmen für Maßnahmen zum Erhalt von Lebensräumen, Arten und der genetischen Vielfalt in Deutschland und der damit verbundenen Ökosystemleistungen. Es wird somit der im Grundgesetz verankerten staatlichen Verpflichtung nachgegangen, die natürlichen Lebensgrundlagen für die künftigen Generationen zu erhalten.
Datengrundlagen für den Schutz der Biodiversität
Welche Maßnahmen sind notwendig, um der Gefährdung der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen erfolgreich zu begegnen?
Es bedarf belastbarer Daten zum Zustand und zur Veränderung von Natur und Landschaft sowie zu wichtigen Einflussgrößen. Ein zentraler Schlüssel ist ein langfristiges Biodiversitätsmonitoring. Nur so können repräsentative Daten zu Biodiversität und Umweltfaktoren mit standardisierten, wissenschaftlich fundierten Methoden über lange Zeiträume erhoben werden.
In Deutschland sind bereits einige bundesweite Monitoringprogramme etabliert, mit denen wertvolle Daten zu bestimmten Artengruppen oder Lebensräumen langfristig erhoben und ausgewertet werden. Es ist jedoch ein umfassenderes Gesamtbild der Situation der Biodiversität in Deutschland erforderlich. Hierfür müssen bereits vorhandene Informationen besser zusammengeführt und durch weitere noch zu entwickelnde Monitoringprogramme ergänzt werden.
Insektenrückgang als Beschleuniger
In Deutschland gibt es bereits sehr umfassende Kenntnisse, die den Insektenrückgang belegen. Dies machte die Debatte über das Insektensterben in Deutschland und weltweit deutlich. Es zeigte sich aber auch, dass repräsentative bundesweite Monitoringprogramme für Insekten noch fehlen. Das Beispiel der Insekten lässt sich auf viele andere Organismen, wie die Bodenorganismen übertragen. Verlässliche übergreifende Aussagen zu Biodiversitätstrends sind auch hier nicht möglich, weil ein umfassendes Monitoring fehlt.
Aufbau eines wissenschaftlichen Monitoringzentrums
Als Folge wurde die Forderung nach einem umfassenden aber zugleich differenzierten Bild über Zustand und Trends der vielfältigen Insektengruppen und weiterer Organismen bekräftigt. Dies war ein Auslöser dafür, dass sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag zur 19. Legislaturperiode 2018 zum Aufbau eines nationalen wissenschaftlichen Monitoringzentrums zur Biodiversität bekannten. Intensiv beteiligt an der Planung waren das Bundesumweltministerium (BMUV), das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), sowie das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Weitere Ressorts, wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wurden ebenfalls eng eingebunden.
Grobkonzept als Grundlage für das Monitoringzentrum
Als inhaltlichen und organisatorischen Rahmen für das Monitoringzentrum erarbeiteten die relevanten Ressorts der Bundesministerien ein Grobkonzept. Der deutsche Bundestag verabschiedete das Konzept am 27. Januar 2021 und stellte die Finanzmittel im Bundeshaushalt für den Aufbau bereit. Somit begann die Aufbauphase des Monitoringzentrums im Januar 2021.