Bay­eri­sches Mobil­­funk-För­der­­pro­gramm

Das Förderprogramm im Überblick

Nahaufnahme Finger tippt auf Mobiltelefon

Bay­eri­sches Mobil­­funk-För­der­­pro­gramm

Antragsstellung

Frau telefoniert mit Handy

Bay­eri­sches Mobil­­funk-För­der­­pro­gramm

Karte zur Sprach­mobil­funk­verfügbarkeit in Bayern

Eine Hand hält ein Mobiltelefon

Keine Verlängerung des bayerischen Mobilfunk-Förderprogramms – Europäische Kommission beendet das Pränotifizierungsverfahren

Ein erstklassiges Mobilfunknetz ist für die wirtschaftliche Entwicklung und die Lebensqualität im Freistaat Bayern von herausragender Bedeutung. Zur Schließung von Mobilfunklücken, die marktwirtschaftlich nicht ausgebaut werden, hat Bayern im Jahre 2018 das europaweit erste Mobilfunkförderprogramm geschaffen.

Das Engagement des Freistaats hat zu erheblichen Verbesserungen bei Datengeschwindigkeit, Qualität und Netzabdeckung geführt. Dennoch verbleiben gerade im ländlichen Raum noch Versorgungslücken, die unzureichende Verbindung und Gesprächsabbrüche zur Folge haben. Nach vier Jahren Laufzeit ist die Förderrichtlinie zum 31. Dezember 2022 außer Kraft getreten. Das Bayerische Wirtschaftsministerium wollte das Förderprogramm mit kleinen Modifikationen verlängern.

Die Fortführung des Förderprogramms bedarf jedoch der Genehmigung durch die Europäische Kommission. Seit Juli 2022 befand sich das Bayerische Wirtschaftsministerium dazu in Abstimmung mit der Kommission. Nach ersten positiven Signalen stellte die Kommission im Dezember 2022 neue Anforderungen, die sie im Laufe der Zeit immer weiter konkretisierte und verschärfte. Die Europäische Kommission verlangt nun mit Verweis auf zwischenzeitlich erlassene EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen, dass die Netzbetreiber künftig verpflichtet werden, Drittunternehmen den Zugang zu ihrer aktiven Infrastruktur zu ermöglichen, selbst zu nicht geförderten Netzkomponenten. Eine derart weitreichende Active-Sharing Verpflichtung kann der Freistaat Bayern den Mobilfunknetzbetreibern mangels Regelungskompetenz nicht auferlegen. Die Europäische Kommission beendete daraufhin die Abstimmungsgespräche zur Verlängerung des Bayerischen Mobilfunkförderprogramms und schloss das Pränotifizierungsverfahren im Juli 2024.

Der Bund steht mit seinem Förderprogramm vor ähnlichen Herausforderungen, obschon der Bund die Regelungskompetenz hätte, die Mobilfunknetzbetreiber zur Beteiligung an Mobilfunkförderprojekten zu verpflichten und eine weitreichende Active-Sharing-Verpflichtung vorzusehen. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird das Bundesförderprogramm zum 31.12.2024 enden.

Mobilfunk und Gesundheit

Wir erklären, wie Mobilfunkwellen auf den Menschen wirken und warum wir unbesorgt telefonieren, chatten, surfen und streamen können. 

Auf der Website zur Kampagne „Bayern spricht über 5G“ finden Sie weiterführende Informationen zu Mobilfunk und Gesundheit.

Frau surft mit einem Mobiltelefon auf einer Welle

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Karte


Im BayernAtlas werden die Gemeinden mit einem laufenden Projekt gem. Förderbescheid sowie die bereits in Betrieb genommenen Mobilfunkförderstandorte dargestellt.

Downloads

 

Die Förderrichtlinie sowie Kartenmaterial, Musteranträge und weitere Informationen zum Mobilfunkförderprogramm können Sie auf der Seite Service & Downloads herunterladen.