Handelt es sich bei Ihrem Arbeitsverhältnis um einen Minijob mit Verdienstgrenze oder eine kurzfristige Beschäftigung? Wie müssen Sie einen Werkstudenten versicherungsrechtlich beurteilen? Diese und weitere Fragen beantworten Ihnen unsere Prüfhilfen.
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Prüfhilfen zur Art einer vorliegenden Beschäftigung
Mit diesen Prüfhilfen können Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin feststellen, welche Art von Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitnehmer oder Ihrer Arbeitnehmerin vorliegt. Daraus ergibt sich anschließend, wie Sie Ihren Arbeitnehmer versicherungsrechtlich zu beurteilen haben und welche Steuern und Abgaben Sie zahlen müssen.
Wer berufsmäßig arbeitet, hat keinen kurzfristigen Minijob. Mit der Entscheidungshilfe können Sie die Berufsmäßigkeit verschiedener Fallgestaltungen prüfen.