Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern
Nutzen Sie den Arbeitgeberservice der Minijob-Zentrale und beantragen Sie schnell und einfach online Ihre Unbedenklichkeitsbescheinigung. Hierfür füllen Sie das Formular mit Ihren Angaben wie dem Firmennamen und der Betriebsnummer aus und schicken es ab. Nur wenige Tage später landet die Unbedenklichkeitsbescheinigung dann per Post in Ihrem Briefkasten.
Ihre Eingaben
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zuverlässig sind. Das bedeutet, dass Sie die Sozialabgaben für Ihre Minijobber und Minijobberinnen pünktlich zahlen, Beitragsnachweise rechtzeitig eingehen und Ihr Beitragskonto keine Rückstände aufweist. Die Bescheinigung beinhaltet auch, wie viele angemeldete Minijobber Sie beschäftigen. Für Arbeitgeber von Minijobbern ist die Minijob-Zentrale für die Ausstellung zuständig.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird meist benötigt, wenn Sie sich für einen öffentlichen Auftrag bewerben wollen.
Antrag auf regelmäßige Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
Sie benötigen regelmäßig eine Unbedenklichkeitsbescheinigung? Dazu füllen Sie den Antrag auf regelmäßige Ausstellung aus und übermitteln ihn uns als Anhang in unserem Kontaktformular.
Sie benötigen für Aufträge aus dem Ausland eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in englischer Sprache? Kein Problem! Weisen Sie uns einfach im Feld "Ihre Nachricht" darauf hin.
Englische Unbedenklichkeitsbescheinigung