Der Minijob als Haushaltshilfe
Vom Fensterputzen bis zum Hundesitting – Minijobs in privaten Haushalten sind vielfältig, leicht anzumelden und geben Sicherheit. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und welche Vorteile die Anmeldung einer Haushaltshilfe hat.
Minijob als Haushaltshilfe: Das sind die Voraussetzungen
Gefälligkeitsleistung oder Beschäftigung?
Einkäufe für die Oma erledigen oder die Pflanzen des Nachbarn gießen – ist das schon ein haushaltsnaher Minijob, der angemeldet werden muss?
Um das herauszufinden, klärt der oder die Auftraggebende, ob es sich um ein Beschäftigungsverhältnis oder bloß eine Gefälligkeitsleistung handelt. Ausschlaggebend ist der Grund für die Hilfe: Bei einem Beschäftigungsverhältnis stehen wirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund. Das heißt, die Tätigkeit ist aus Sicht der hilfeleistenden Person in erster Linie darauf ausgerichtet, Geld zu verdienen.
Geht es nicht vornehmlich um Gelderwerb, sondern darum, jemandem zu helfen, nennt man das Gefälligkeitsleistung. Das ist insbesondere der Fall bei:
- Hilfeleistungen durch Freunde, Angehörige oder Lebenspartner
- Gefallen
- Nachbarschaftshilfe
Auch wenn sich die andere Person für die Tätigkeit dann mit einem Blumenstrauß oder einem angemessenen Taschengeld bedankt – es bleibt eine Gefälligkeitsleistung.
Gefälligkeitsleistung und Beschäftigungsverhältnis: Unterschiede im Detail
Gefälligkeitsleistung | Beschäftigungsverhältnis |
Motiv ist die Hilfe | Motiv ist der Gelderwerb |
besondere Beziehung zwischen Hilfesuchendem und Hilfskraft – z. B. als Freund, Nachbar etc. | nicht zwingend eine besondere Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
kein Arbeitsvertrag | Arbeitsvertrag |
nicht weisungsgebunden | weisungsgebunden |
helfende Person bestimmt die Zeit | Arbeitgeber bestimmt die Zeit |
Vergütung wird nicht erwartet | Vergütung ist im Voraus festgelegt |
Art und Höhe der Gegenleistung bestimmt der Hilfesuchende | Art und Höhe der Vergütung werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt |
nicht wirtschaftlich abhängig | wirtschaftlich abhängig |
im Regelfall einmalig | im Regelfall wiederholend |
Selbstständig oder abhängig?
Eine selbstständige Tätigkeit kann kein Minijob sein. Wie finden Sie heraus, ob es sich wirklich um eine abhängige Beschäftigung handelt?
Bei einer abhängigen Beschäftigung
- vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter anderem Anwesenheitszeiten, Kündigungsfristen, Urlaubsanspruch sowie die Höhe des Verdienstes – meist in einem Arbeitsvertrag.
- bestimmt der Arbeitgeber Arbeitsort, -zeit, -dauer und Art der Tätigkeit.
Eine selbstständig tätige Person
- kann über ihren Arbeitseinsatz und die Einteilung ihrer Arbeitszeit frei bestimmen.
- kann ihre Dienste durch jemand anderen ausführen lassen.
- hat unternehmerische Entscheidungsfreiheit.
- trägt ein unternehmerisches Risiko.
- nimmt unternehmerische Chancen wahr und darf dafür Eigenwerbung betreiben.
- kann nicht nur für einen, sondern mehrere Auftraggeber tätig sein.
Was sind haushaltsnahe Tätigkeiten?
Von einer Haushaltshilfe sprechen wir nur, wenn der Minijobber oder die Minijobberin sogenannte haushaltsnahe Tätigkeiten ausführt. Das sind alltägliche Arbeiten in der Wohnung, die normalerweise durch im Haushalt lebende Personen erledigt werden. Kochen, Putzen, Einkaufen und Gartenarbeit zählen ebenso dazu wie die Betreuung von Kindern, Kranken sowie alten und pflegebedürftigen Menschen – oder auch von Tieren.
Übersicht der haushaltsnahen Tätigkeiten
Ist die Tätigkeit ist nicht haushaltsnah, aber eine abhängige Beschäftigung in Form eines Minijobs mit Verdienstgrenze oder einer kurzfristigen Beschäftigung? Dann gelten für sie die Regelungen für Minijobs im Gewerbe. Gewerbliche Minijobs sind ebenfalls bei der Minijob-Zentrale zu melden.
Mehr zur Anmeldung gewerblicher Minijobs.
Haushaltshilfe anmelden – warum eigentlich?
Günstige Abgaben, gute Absicherung, Steuervorteile: Einen Minijob im Haushalt anzumelden ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern lohnt sich auch – für beide Seiten.
Vorteile für den Arbeitgeber
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ist es Ihre Aufgabe, Ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Und das haben Sie davon:
- Einfache Anmeldung und Beitragszahlung: Sie melden Ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale einfach mit dem Haushaltsscheck an. Das dauert nur ein paar Minuten. Wir übernehmen alles Weitere für Sie.
- Günstige Abgaben: Als Arbeitgeber zahlen Sie für einen Minijob mit Verdienstgrenze im Privathaushalt niedrigere Abgaben als im gewerblichen Bereich. Für kurzfristige Beschäftigungen sind diese sogar noch geringer.
- Steuervorteil: Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale angemeldet haben, können Sie die Kosten von der Steuer absetzen. Ihre Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 Prozent. Das können bis zu 510 Euro im Jahr sein.
- Unfallversicherung inklusive: Bei Minijobs in Privathaushalten übernimmt die Minijob-Zentrale die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und den Einzug der Unfallversicherungsbeiträge. So ist ausgeschlossen, dass Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin im Falle eines Unfalls Ihrer Haushaltshilfe für die Kosten aufkommen müssen.
Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
Als Haushaltshilfe sind Sie durch einen angemeldeten Minijob besonders gut abgesichert:
- Sie haben Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
- Als Minijobber sind Sie rentenversicherungspflichtig und zahlen zusätzlich zum Beitrag Ihres Arbeitgebers einen Eigenanteil zur Rentenversicherung. Sie erwerben dadurch wertvolle Leistungsansprüche in der Rentenversicherung. Auf Wunsch können Sie sich auch von der eigenen Beitragspflicht befreien lassen. Dann erwerben Sie anteilige Rentenansprüche.
- Absicherung, wenn ein Unfall passiert: Sie erhalten Leistungen der Unfallversicherung.
Mehr zur Absicherung bei Unfall, Krankheit und Mutterschaft im Haushalt
Die Anmeldung einer Haushaltshilfe ist ganz einfach
Video | 1:50 min
Anmelden oder nicht anmelden? Eigentlich gar keine Frage! Wir erklären, welche Vorteile die Anmeldung einer Haushaltshilfe hat.
Arbeitgeberversicherung im Privathaushalt
Vorteile
Ist eine Haushaltshilfe krank, hat sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Bekommt sie ein Baby, hat sie Anspruch auf finanzielle Absicherung. Die Minijobberin erhält dann ein Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung oder von ihrer Krankenkasse. Es kann zusätzlich ein Anspruch auf Zuschuss durch den Arbeitgeber bestehen.
Damit Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dadurch keine unberechenbar hohen Kosten haben, ist die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See bei Minijobs im Haushalt grundsätzlich Pflicht. Diese erstattet den Arbeitgebern ihre Aufwendungen.
Höhe der Beiträge
Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zahlt zwei Umlagebeiträge:
- Umlage 1 für Aufwendungen bei Krankheit Ihrer Haushaltshilfe in Höhe von 1,1 Prozent
- Umlage 2 für Aufwendungen bei Mutterschaft Ihrer Haushaltshilfe in Höhe von 0,24 Prozent