Willkommen
Herzlich Willkommen auf der Homepage des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF). Dieses Angebot richtet sich an Mitwirkungspflichtige (MWP), Strafverfolgungsbehörden sowie den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zu Informations-, Kommunikations- und Austauschzwecken.
Der Dienst ÜPF ist der unabhängige Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in der Schweiz. Er wacht über die rechtskonforme, rechtsstaatliche Umsetzung von Überwachungen des Post- und Fernmeldeverkehrs zum Schutze der Privatsphäre der Bevölkerung. Im Weiteren stellt er sicher, dass im Bereich der strafprozessualen Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs die geltenden Vorgaben eingehalten werden.
Jahresbericht 2023
Der Jahresbericht bietet einen Rückblick auf das Jahr 2023 und zeigt die Zusammenarbeit des Dienstes ÜPF mit Fernmeldedienstanbieterinnen und Strafbehörden.
Die globale Vernetzung des Mobilfunks bringt viele Herausforderungen mit sich. Es gilt Standards zu entwickeln, welche Schnittstellen zwischen Providern, Behörden und Justiz ermöglichen. Wir gewähren Einblick in diese interessante Arbeit.
Wie Überwachungsmassnahmen des Dienstes ÜPF den Ermittlern helfen, die Betrüger zu überführen, lesen sie im Gespräch mit der Luzerner Polizei.
Statistik 2023
Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) können zur Aufklärung von schweren Straftaten Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs anordnen. Über diese Massnahmen führt der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) eine Statistik.
Die Anzahl der Überwachungsmassnahmen ist im Jahr 2023 gesunken. Sie liegt nun leicht über dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Während die Echtzeitüberwachungen in diesem Durchschnitt liegen, sind die rückwirkenden Überwachungen leicht darüber. Einen starken Anstieg zum genannten Durchschnitt weisen aber die Notsuchen und die Fahndungen auf, während sich die Antennensuchläufe etwas darunter befinden.
Extranet
Über das Extranet können die MWP gesichert mit dem Dienst ÜPF kommunizieren, Anträge und Belege einreichen sowie Änderungen ihrer Situation mitteilen. Insbesondere kann eine FDA auf diesem Weg ein Gesuch auf Downgrade zur FDA mit reduzierten Überwachungspflichten nach Artikel 51 VÜPF stellen. Der Dienst ÜPF beurteilt dann die Situation der MWP und erlässt gegebenenfalls eine Verfügung über ihren Pflichtenstatus (bspw. FDA mit reduzierten Überwachungspflichten). Des Weiteren können die Anbieterinnen, die zur Übermittlung ihrer aktuellen Kontaktdaten verpflichtet sind (Art. 5 VD-ÜPF), diesbezügliche Änderungen, wie beispielsweise neue Kontaktdaten ihres LI-Officers, über das Extranet mitteilen.
Weitere Informationen
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Jahresbericht 2023
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Jahresbericht 2022
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Letzte Aktualisierung: 07.10.2024 - 19:33