Verwaltungsstrafverfahren

Durch das BÜPF und die zugehörigen Ausführungsverordnungen wurden dem Dienst ÜPF zusätzliche Aufgaben übertragen. Eine von ihnen ist die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren. Dabei übernimmt eine unabhängige Untersuchungsleiterin die Aufgaben analog einer Staatsanwaltschaft.

Seit März 2018 ist der Dienst ÜPF also berechtigt, gegen jene vorzugehen, die ihren gesetzlichen Pflichten im Rahmen der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs nicht nachkommen.

Das zweiköpfige Team des Verwaltungsstrafverfahren geht Anzeigen nach, stellt den Sachverhalt fest, nimmt die juristische Analyse vor und bestraft gegebenenfalls diese Übertretungen. Die Verfahrensleitung kann Zwangsmassnahmen wie Beschlagnahme und Durchsuchungen anordnen sowie Einvernahmen durchführen.

Nach Abschluss eines Verfahrens erlässt der Dienst ÜPF Strafverfügungen, Strafbescheide und Einstellungsverfügungen.
In die gefällten Bussbescheide gewährt der Dienst ÜPF der Öffentlichkeit Einsicht.

Eine Anzeige kann per Post an folgende Adresse gerichtet werden:

Dienst Überwachung Post und Fernmeldeverkehr, Informatik Service Center ISC-EJPD, Bereich Verwaltungsstrafverfahren, Eichenweg 3, 3003 Bern

Medien

Akkreditierung für Medienschaffende

Die daraus resultierenden Entscheide stellt der Dienst ÜPF interessierten Medienschaffenden in geeigneter Form zur Verfügung.
An der Akkreditierung interessierte Medienschaffende können sich per E-Mail bei Jean-Louis Biberstein (jean-louis.biberstein@isc-ejpd.admin.ch), Informationsbeauftragter des Dienstes ÜPF, melden. 

Bund büsst erstmals Verkäufer von Prepaid-Karten

SRF Tagesschau vom 30. Juni 2019

Beitrag Tagesschau

 

 

Letzte Aktualisierung: 27.02.2024 - 11:28