Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

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Verschiedene Haltungsformen von Hausschweinen: Stall / Freilandhaltung

Hintergrund

Mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz hat der Bundesgesetzgeber neue Pflichten für Tierhalter und Lebensmittelunternehmer geschaffen.

Alle Tierhalter von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung sind aufgefordert, ihre Tierhaltungen der zuständigen Behörde ihres Bundeslandes mitzuteilen. Ihnen wird daraufhin eine Kennnummer zugeteilt.

Diese Kennnummer richtet sich nicht an den Endverbraucher, sondern an die Fleischwirtschaft und den Lebensmittelhandel und gewährleistet eine Zuordnung und Rückverfolgbarkeit innerhalb der Lebensmittelkette.

Lebensmittel, die an den Endverbraucher abgegeben werden, müssen ab 1. August 2025 eine Kennzeichnung der Haltungsform der Tiere, von denen das Lebensmittel gewonnen wurde, aufweisen. Die Kennzeichnungspflicht gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Mastschweinen stammt. Die Kennzeichnung auf Lebensmitteln sieht dann beispielsweise folgendermaßen aus:

Lebensmittelkennzeichnung, die die Tierhaltung des Produkts kennzeichnet. Am linken Rand steht in Großbuchstaben TIERHALTUNG, gefolgt von einer linksseitigen Liste mit den Optionen Bio / Auslauf+Weide / Frischluftstall / Stall+Platz / Stall. Auf der rechten Seite befindet sich ein QR Code.

Abbildung: Kennzeichnung der Tierhaltung

Mitteilungen der Tierhalter

Zuständige Behörde in Bayern für die Entgegennahme der Mitteilung der Tierhalter und die Vergabe der Kennnummern ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Für eine unkomplizierte Mitteilung wurde ein Portal für die Tierhalter entwickelt:
Link zum Mitteilungsportal

Kriterien für die Haltungsformen

Die Haltungskennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall + Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf / Weide“ und „Bio“. Jeder Betrieb muss sich einer Haltungsform zuordnen. Dazu muss die Haltungseinrichtung des Betriebs die erforderlichen Kriterien der entsprechenden Haltungsform erfüllen.

Akkreditierte Kontrollstellen / Nachweise

Die nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz erforderlichen Nachweise (vgl. hierzu die FAQ) für die jeweilige Haltungsform stellen akkreditierte Kontrollstellen aus.
Liste der akkreditieren Kontrollstellen (PDF, 68 KB)

Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Bayerische FAQ zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (PDF, 170 KB)

Kontakt

Für Rückfragen erreichen Sie uns unter tierhaltungskennzeichnung@lgl.bayern.de
oder über die Hotline unter der Nummer 09131/6808-5333.

Die Hotline ist von Montag bis Freitag für Sie erreichbar (ausgenommen Feiertage):
Mo.-Do.: 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Fr.: 10:00 - 12:00 Uhr

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