Luftfahrt-Bundesamt

Kompakte Informationen für Passagiere

Das Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) gewährleistet durch über 100 Zulassungs-, Prüfungs- und Überwachungsfunktionen das hohe technische und betriebliche Niveau der Luftfahrt - und damit die Sicherheit eines Fluges lange bevor dieser beginnt.

Auf dieser Seite bietet das Luftfahrt-Bundesamt in einer kompakten Übersicht Informationen für die Fluggäste an - aus seinem eigenen Zuständigkeitsbereich oder als Hinweis auf weiterführende Informationen.

Fluggastrechte

Schutz der Fluggäste bei Überbuchung, Annullierung oder großer Verspätung von Flügen
Rechte für Flugreisende mit Mobilitätseinschränkungen
Fluggastrechte in Hinblick auf Preistransparenz
Haftung für Personen-, Gepäck-, Güter- oder Verspätungs-Schäden nach dem Montrealer Übereinkommen
Rückerstattung von Steuern und Gebühren

Luftfahrtunternehmen

Genehmigte deutsche Luftfahrtunternehmen
Übersicht der ausländischen Luftfahrtunternehmen (Nicht-EWR) mit Linienrechten von und nach Deutschland
Liste unsicherer Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU
Weitere Informationen zum Einflug für ausländische Luftfahrtunternehmen nach Deutschland

Gefahrgut im Passagiergepäck

Gefahrgut im Passagiergepäck
Nutzung elektronischer Geräte wie Handys

Flüssigkeiten/gefährliche Gegenstände

Einschränkungen bei der Mitnahme Flüssigkeiten im Handgepäck
Liste in Passagierflugzeugen verbotener Gegenstände
Informationen zu den Passagier- und Gepäckkontrollen

Informationen anderer Behörden und Einrichtungen

Informationen des Bundesministeriums des Innern
Reisewarnhinweise des Auswärtigen Amtes
Informationen für Bürger im Portal des Bundes

Zusatzinformationen

Kontakt

Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt
Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
38144 Braunschweig

Telefon: +49 531 2355-1103
Fax: +49 531 2355-1199
E-Mail: kommunikation@lba.de

Hinweis

  • Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation mit dem LBA per E-Mail bzw. Fax derzeit unverschlüsselt erfolgt. Aus datenschutz-
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