Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Springe direkt zu:
Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Der Petitionsausschuss kann beschließen, dass die Personen nicht einzeln, sondern durch Bekanntmachung im Internetportal des Landtages über das Ergebnis des Petitionsverfahrens informiert werden (Nr. 3a und 14 der Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses). Bei den folgenden Massenpetitionen hat sich der Petitionsausschuss für die Bekanntmachung im Internetportal entschieden: