Infobereich Beruf
Hilfreiche Tipps und Wissenswertes zum Thema Beruf
Von der Beratung von Existenzgründerinnen und -gründern auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit über das Tarifregister NRW bis zu Formularen für den Arbeitsschutz: Hier finden Sie nützliche Informationen, Links und Kontaktmöglichkeiten zum Thema Beruf.
STARTERCENTER NRW
In allen Regionen Nordrhein-Westfalens beraten und informieren über 70 STARTERCENTER NRW Existenzgründerinnen und -gründer bei allen Fragen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit und Firmenentwicklung. Träger sind Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und kommunale Wirtschaftsförderungen. Über die verlinkte NRW-Karte können Sie STARTERCENTER NRW in Ihrer Nähe auswählen und so passenden Ansprechpartnerinnen und -partner sowie Kontaktdaten finden.
Weiterführende Informationen |
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STARTERCENTER NRW |
Broschürenservice |
Tarifregister NRW
Wieviel Urlaubsanspruch habe ich? Was kann ich direkt nach der Ausbildung verdienen? Bezahlt mich mein Arbeitgeber auch wirklich tarifgerecht? Mit welcher Frist kann mein Arbeitsverhältnis von mir oder meinem Arbeitgeber gekündigt werden? Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld? Bei diesen und anderen Fragen rund um das Thema Tarifverträge gibt Nordrhein-Westfalen direkt allen Interessierten von montags bis freitags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr unter der Rufnummer 0211 837-1918 Auskunft. Darüber hinaus können Sie sich beim Tarifregister Nordrhein-Westfalen über sämtliche Tarifverträge, die im Land Nordrhein-Westfalen gültig sind, informieren.
Weiterführende Informationen |
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Tarifregister NRW |
Broschürenservice |
MobbingLine NRW
Die MobbingLine NRW bietet professionelle Hilfe für Mobbingopfer und andere Betroffene und bündelt als erste zentrale landesweite Beratungshotline zum Thema "Mobbing" die Kompetenzen vieler Institutionen und Experten. Hilfe und Infos erhalten Betroffene immer montags bis donnerstags in der Zeit von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr über die Telefonnummer 0211/837-1911.
Die Beratung ist selbstverständlich vertraulich und wird durch fachlich geschulte Ansprechpersonen und Expertinnen bzw. Experten durchgeführt. Wer über die Beratung hinaus Unterstützung benötigt, erhält durch die MobbingLine NRW auch den Kontakt zu Experten vor Ort.
Weiterführende Informationen |
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MobbingLine NRW |
Broschürenservice |
KomNet - Gut beraten. Gesund arbeiten.
Ob Beschäftigte, Führungskräfte, Betriebsratsmitglieder oder Privatpersonen: Bei KomNet können alle Fragen zum Thema „Gesunde Arbeit“ stellen und kostenlose Antworten bekommen. Mehr als zweihundert Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Behörden, Universitäten und Beratungsorganisationen arbeiten für KomNet. Und weil Fragen, die bei KomNet gestellt werden, meist nicht nur für eine Person interessant sind, werden die Antworten anonymisiert aufbereitet und allen in einer Datenbank zur Verfügung gestellt.
Sie möchten sich über unzumutbare Arbeitsbedingungen beschweren und suchen eine kompetente Stelle, an die Sie sich wenden können? Unter der Rufnummer 0211 855 3311 werden Ihre Anrufe von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr entgegengenommen und an die Experten der zuständigen Behörde weitergeleitet.
Weiterführende Informationen |
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KomNet |
Arbeitsschutz in NRW |
Broschürenservice |
Berufliche Weiterbildung NRW
Über das Info-Telefon Berufliche Weiterbildung des Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt" erhalten Sie Auskunft zu folgenden Themen:
- Bildungsscheck NRW
- Bildungsurlaub
- Prämiengutschein des Bundes
- Meister-BAföG
- Weitere Fördermöglichkeiten
- Weiterbildungsangebote
- Nachholen von Schul- oder Berufsabschlüssen
- Kontakt zu einer Beratungsstelle vor Ort
Das Infotelefon steht montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 02117837-1929 zur Verfügung. Es fallen die üblichen Telefonkosten an.
Weiterführende Informationen |
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Weiterbildungsberatung NRW |
Broschürenservice |
Beratung zur beruflichen Entwicklung und zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Das Förderprogramm des Landes NRW ermöglicht Beschäftigten und Berufsrückkehrenden in NRW, sich kostenfrei beraten zu lassen. Inhalte der Beratung können sein:
- Berufliche Veränderungswünsche
- Berufliche Weiterbildung
- Berufsrückkehr (nach einer familiären Unterbrechung der Berufstätigkeit)
- Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
Mit qualifizierten Berater/-innen, die vom Ministerium für Arbeit und Soziales NRW akkreditiert sind, kann man seine berufliche Situation erörtern und gemeinsam Zielvorstellungen, Veränderungsmöglichkeiten und Umsetzungsschritte erarbeiten. Die Beratung kann bis zu neun Stunden umfassen.
Wer seine im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen in Deutschland anerkennen lassen möchte, kann sich zu den Möglichkeiten und zum Verfahren beraten lassen.
Bei der Suche nach einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe hilft Ihnen das Info-Telefon Berufliche Weiterbildung NRW. Die Hotline erreichen Sie unter 0211/837-1929.
Weiterführende Informationen |
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Beratungsstellensuche |
Broschürenservice |
Bildungsurlaub
Arbeitnehmerweiterbildung (Bildungsurlaub) ist ein Element des lebensbegleitenden Lernens von Angestellten und Arbeiter/innen. Drei bis fünf Tage jährlich können Beschäftigte während ihrer Arbeitszeit an Seminaren teilnehmen, die als Bildungsurlaub anerkannt sind. In vielfältigen Veranstaltungen kann auf diese Weise das eigene Wissen und Können regelmäßig aufgefrischt und am politisch-gesellschaftlichen Leben in NRW teilgenommen werden. Das Arbeitnehmerweiterbildungs-Gesetz NRW (AWbG) regelt Umfang, Inhalte und Anspruch des Bildungsurlaubs für Nordrhein-Westfalen. Informationen erhalten Sie bei Nordrhein-Westfalen direkt unter 0211/837-1929.
Weiterführende Informationen |
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Bildungsurlaub in NRW |
Bildungsurlaub.de |
Broschürenservice |
Bildungsscheck NRW
Nordrhein-Westfalen braucht für die Zukunft des Landes erfolgreiche Betriebe und kompetente Fachkräfte. Mit dem Bildungsscheck NRW, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), förderte die Landesregierung Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung.
Die Beratung zu dem individuellen Bildungsscheck sowie die Ausgabe von individuellen Bildungsschecks für Beschäftigte endete zum 30. Juni 2024. Bis dahin ausgegebene individuelle Bildungsschecks können gemeinsam mit dem Förderantrag bis spätestens 31.03.2029 (Datum des Antragseingangs, Poststempel) bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zur Erstattung eingereicht werden.
Weiterführende Informationen |
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Bildungsscheck: Machen Sie sich schlau – es zahlt sich aus! |
Weiterbildungsberatung NRW |
Broschürenservice |
Lehrkraft in Nordrhein-Westfalen
Welche Lehrämter und Fächer eröffnen in den nächsten Jahren die besten Berufschancen? Wann kann ich mich für den Vorbereitungsdienst in NRW bewerben? Welche Perspektiven haben Seiteneinsteiger? Interessierte können ihre Fragen per Telefon unter 0211 837-1905 stellen.
Weiterführende Informationen |
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Weiterbildungsberatung NRW |
Broschürenservice |
Anträge und Formulare des Arbeitsschutzes in NRW
Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen und Busse mit mehr als neun Sitzplätzen dürfen in den Verkehr gebracht werden, wenn diese mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sind. Die Bedienung dieser digitalen Tachografen erfolgt mit speziellen Chipkarten. Zuständig für die Ausgabe von Unternehmenskarten (zum Herunterladen der gespeicherten Daten) und Werkstattkarten (zur Prüfung der Geräte durch autorisierte Werkstätten) sind die Bezirksregierungen. Diese Karten können Sie im Internet einfach schnell und kostengünstig bestellen.
Sie können die Online-Anträge mit oder ohne vorherige Registrierung stellen. Wenn Sie häufig Anträge stellen, dann bietet eine Registrierung Vorteile. Sie erhalten damit einen persönlichen Zugang zum Formularserver NRW und können dort Basisdaten hinterlegen, so dass Sie diese nicht jedes Mal neu in ein Formular eingeben müssen. Darüber hinaus können Sie als registrierter Nutzer den Status der Bearbeitung verfolgen.
Neben Anträgen für Kontrollgerätkarten stehen Ihnen auch Antragsformulare im Bereich des Strahlenschutzes online zur Verfügung.
Für Fragen zur Antragstellung stehen wir Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr unter der Rufnummer 0211/837-19 20 zur Verfügung.
Weiterführende Informationen |
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Arbeitsschutz NRW |
Broschürenservice |
Informationshotline zur Elternzeit
Frischgebackene Eltern möchten im Beruf meist für einige Zeit kürzer treten, damit sie sich um ihr Baby kümmern können. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben deshalb Anspruch auf Elternzeit. Aber wie funktioniert das? Wer muss wann über was informiert werden? Antworten auf diese Fragen und viele weitere erhalten Sie von montags bis freitags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0211 837-1912.
Weiterführende Informationen |
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Elterngeld und Elternzeit |
Regelungen zur Elternzeit |
Väter-Portal |