Inhaltsbereich
Wissenswertes rund um Photovoltaik
Welche Bedeutung hat Photovoltaik auf Dächern für die Energiewende im Kreis Viersen?
Das Integrierte Klimaschutzkonzept stellt für den Kreis Viersen das Potenzial mit Photovoltaikanlagen auf Dachflächen mit bis zu 1.660.000 MWh dar. Dieses Potenzial übersteigt alle anderen Möglichkeiten der Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien im Kreisgebiet. Durch den weiteren Ausbau von Photovoltaikanlagen wird nicht nur die regionale Versorgung und Importunabhängigkeit gestärkt, der Ausbau ist auch eine wichtige Grundlage für weitere klimaschutzbezogene Maßnahmen.
Wie viel Strom kann ich mit einer Photovoltaikanlage auf meinem Dach erzeugen?
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz bietet mit dem Solarkataster ein Instrument, mit dem Sie den potentiellen Ertrag einer Photovoltaikanlage auf Ihrem Gebäude abschätzen können. Außerdem können Sie unter Berücksichtigung von Kosten der Anlagen und Stromverbräuchen die Wirtschaftlichkeit der Anlage abschätzen. In der Regel lässt sich mit einer Photovoltaikanlage auf einem Einfamilienhaus in einem Jahr mehr Strom erzeugen als eine durchschnittliche vierköpfige Familie im Jahr verbraucht. Eine Anlage auf einem Reihenhaus mit Ost-West-Ausrichtung kann laut Solarkataster knapp 7900 kWh Strom pro Jahr erzeugen. Ein nach Süden ausgerichtetes Einfamilienhaus kommt auf über 8600 kWh im Jahr.
Wie viel Strom kann ich mit einem Stecker-Solar-Gerät („Balkonkraftwerk“) erzeugen?
Der Ertrag eines Stecker-Solar-Gerätes ist abhängig von Anzahl und Leistungsstärke der Module und dem Standort des Stecker-Solar-Gerätes. Ein Modul an einem Südbalkon liefert laut Verbraucherzentrale etwa 280 kWh Strom im Jahr.
Mit Hilfe des Stecker-Solar-Simulators der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin können Sie den voraussichtlichen Ertrag eines Balkonkraftwerks abhängig von Größe und Standort abschätzen. Auch wirtschaftliche Aspekte wie Kosten des Geräts und eingesparte Kosten für Strombezug werden betrachtet.
Ich möchte mich unabhängig zu Solarenergie beraten lassen. Wer kann mir weiterhelfen?
Die Verbraucherzentrale berät anbieterunabhängig zu verschiedenen Energiethemen. Auf der Website der Verbraucherzentrale finden Sie zahlreiche Beiträge, sowie Hinweise auf Beratungsangebote. In Online-Veranstaltungen wird regelmäßig über Solarenergie informiert.
In verschiedenen kreisangehörigen Städten und Gemeinden gibt es zudem lokale Beratungsangebote rund um das Thema Photovoltaik:
In Viersen, Grefrath und Niederkrüchten kann für eine Erstberatung das Angebot der ehrenamtlichen „Bürger-Solar-Beratung“ in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen finden Sie bei den jeweiligen Städten und Gemeinden:
- Gemeinde Grefrath
- Gemeinde Niederkrüchten
- Stadt Viersen
Die Stadt Nettetal bietet ebenfalls eine unabhängige Erstberatung zum Thema Photovoltaikanlagen an.
In Kempen bietet die lokale Wattbewerbsgruppe eine Beratung zu Photovoltaikanlagen an.
In Willich bietet das Energiezentrum Willich eine Photovoltaik-Sprechstunde an.
Welche denkmalrechtlichen Bestimmungen sind bei der Nutzung von Solarenergie zu berücksichtigen?
Photovoltaikanlagen verändern durch Farbe, Oberflächenbeschaffenheit, Größe und Material das Erscheinungsbild eines Gebäudes.
Handelt es sich bei dem Gebäude, auf dem die Photovoltaikanlage errichtet werden soll selbst um ein denkmalgeschütztes Gebäude, um ein Gebäude, welches innerhalb einer Denkmalbereichssatzung liegt oder um ein Gebäude in der näheren Umgebung eines denkmalgeschützten Gebäudes, ist daher vor der Errichtung der Anlage bei der zuständigen unteren Denkmalbehörde der kreisangehörigen Gemeinde oder Stadt eine Erlaubnis gemäß § 9 Nordrhein- westfälisches Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) zu beantragen. Der Antrag muss dabei die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen enthalten (§ 24 Abs. 1 DSchG NRW). Hierbei ist es sinnvoll, sich bereits vor Antragstellung bei der zuständigen unteren Denkmalbehörde zu erkundigen, welche Unterlagen in dem konkreten Fall einzureichen sind. Liegt der unteren Denkmalbehörde ein vollständiger Antrag vor, prüft sie sodann im jeweiligen Einzelfall, ob die geplante Anlage denkmalverträglich ist.
Zur Veranschaulichung, welche Prüfungspunkte in die Bewertung und Abwägung der Denkmalverträglichkeit mit einfließen (können), hat das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, unter anderem für die Antragstellenden, eine Checkliste „Denkmäler und Energiegewinnung durch Solaranlagen“ sowie einen interaktiven Prüfbogen „Denkmäler und Energiegewinnung durch Solaranlagen“ erstellt. Diese Informationen finden Sie auf der Internetseite des LVR-ADR unter der Überschrift „Denkmalpflege und Solaranlagen“.
Außerdem hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW am 08.11.2022 "Entscheidungsrichtlinien für Solaranlagen auf Denkmälern" veröffentlicht.
Wann ist die Installation einer Photovoltaikanlage verpflichtend?
Die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) schreibt in § 42a Absatz 1 bei der Errichtung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag nach dem 1. Januar 2025 gestellt wurde, die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen auf dafür geeigneten Dachflächen vor. Für Nichtwohngebäude gilt diese Verpflichtung bereits bei der Errichtung von Gebäuden, für die der Bauantrag nach dem 01. Januar 2024 gestellt wurde.
Die Pflicht zur Errichtung einer Photovoltaikanlage gilt gemäß §42a Absatz 3 BauO NRW 2018 auch bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut, die nach dem 01. Januar 2026 begonnen wurde.
Näheres ist in der Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen (SAN-VO NRW) geregelt.
Wo finde ich weitere Informationen zu Installation und Betrieb einer Photovoltaikanlage?
Die Verbraucherzentrale bietet eine Checkliste, die zeigt, worauf Sie bei Angeboten für eine Photovoltaikanlage achten sollten.
Wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage nutzen möchten, um ein E-Auto zu laden, finden Sie dazu ebenfalls weitere Informationen bei der Verbraucherzentrale.
Wenn Sie sich für eine Photovoltaikanlage entschieden haben, sollten Sie sich rechtzeitig über gegebenenfalls notwendige Anpassungen Ihres Versicherungsschutzes informieren. Die Verbraucherzentrale bietet auch dazu weitere Informationen.
Photovoltaikanlagen müssen bei Ihrem Netzbetreiber und auch im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Die Anmeldung der Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber übernimmt in der Regel der Installationsbetrieb. Die Anmeldung im Markstammdatenregister kann durch das Installationsunternehmen, aber auch durch Sie selbst als Betreiber bzw. Betreiberin der Anlage erfolgen. Falls Sie nicht wissen, wer der zuständige Netzbetreiber ist, finden Sie über das Netzportal der Verteilernetzbetreiber weitere Informationen.
Seit Januar 2023 wird auf Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden keine Umsatzsteuer mehr erhoben. Weitere Informationen zur Umsatzsteuerreduktion für Photovoltaikanlagen finden Sie beim Bundesfinanzministerium.
Weitere Informationsangebote rund um das Thema Solarenergie finden Sie auf der Seite AltBauNeu oder bei der Verbraucherzentrale NRW.
Wo finde ich weitere Informationen zu Kauf und Betrieb von Stecker-Solar-Geräten?
Umfassende Informationen rund um das Thema Stecker-Solar-Geräte finden Sie bei der Verbraucherzentrale NRW.
Wenn Sie sich für ein Stecker-Solar-Gerät („Balkonkraftwerk“) entscheiden, sollten Sie sicherstellen, dass alle Bestandteile insbesondere der Wechselrichter die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllt. Die Bundesnetzagentur hat im Sommer 2023 vor mangelhaften Wechselrichtern für Stecker-Solar-Geräte gewarnt und gibt folgenden Empfehlungen für den Kauf aus:
- Bestellen Sie online bei seriösen und bekannten Quellen.
- Informieren Sie sich vorher über den Anbieter, beispielsweise bei
den Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest. - Prüfen Sie, ob eine Adresse in der EU angegeben ist, unter der Sie den
Anbieter oder seinen Partner erreichen können. Diese Adresse muss
auf dem Produkt oder seiner Verpackung, dem Paket oder in einem
Begleitdokument angegeben werden. - Prüfen Sie, ob das Produkt mit einem CE-Kennzeichen korrekt
versehen ist. - Vergewissern Sie sich, dass Angaben zu allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Widerrufs- und
Rückgabebelehrungen vorhanden sind - Prüfen Sie die Beschreibung des Produkts sorgfältig. Achten Sie
insbesondere darauf, dass Hinweise auf eine deutschsprachige
Bedienungsanleitung vorliegen. - Der Preis sollte im Vergleich zu Mitbewerbern plausibel sein.
- Wenn Sie unsicher sind, stellen Sie dem Verkäufer Fragen zum
Produkt. Seriöse Verkäufer beantworten Fragen zügig und gern. - Achten Sie darauf, dass der Steckertyp auch in Deutschland
verwendbar ist.
Wie ist die aktuelle Forschungslage zum Thema Photovoltaik?
Seien es Stromkosten, Umwelteinflüsse oder Energienetze: der Ausbau der Solarenergie wirkt sich auf viele Themenfelder aus. Eine fundierte Bewertung der Technologie ist daher nicht immer einfach.
Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme veröffentlicht eine Zusammenstellung zentraler Fragen und aktueller Erkenntnisse zum Photovoltaikausbau und trägt somit zu einer umfassenden Bewertung des Themas bei.
Kontakt
-
60/1 Kreisentwicklung
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr