Die ständig wachsende Globalisierung der Wertschöpfung erfordert, dass sich die Unternehmen auch um die umsatzsteuerlichen Konsequenzen ihrer Geschäftsprozesse in anderen Ländern kümmern. Die arbeitsteilige Produktion – auch über Landesgrenzen hinweg – ist eine Realität, der man sich stellen muss.
Es ist dabei wichtig, auf die anderen Länder nicht durch die deutsche Brille zu schauen. Selbst innerhalb der EU mit ihren größtenteils harmonisierten Regelungen im Bereich der Umsatzsteuer gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Nicht nur die in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie enthaltenen Wahlrechte, auch unterschiedliche nationale Interpretationen der EU-Vorschriften und vor allem die sich stark unterscheidende Verwaltungspraxis machen den Unternehmen das Leben schwer. Außerhalb der EU unterscheiden sich die Steuersysteme noch sehr viel stärker.
Mit unserer Erfahrung und unseren Kooperationspartnern in ganz Europa und vielen anderen Ländern können wir helfen, korrekte und praktikable Lösungen zu finden. Dabei bieten wir Beratung aus einer Hand für sämtliche ausländischen Themen. Oftmals kennen wir die lokalen Besonderheiten bereits sehr gut aus den vielzähligen internationalen Projekten oder Auslands-Anfragen. Zusätzlich können wir bei Bedarf auf ein Netzwerk erfahrener und renommierter Umsatzsteuerexperten im Ausland zurückgreifen.
Dabei beraten wir Sie nicht nur, wir stehen Ihnen auch bei der Wahrnehmung Ihrer Deklarationspflichten zur Seite. Insbesondere unterstützen wir Sie dabei, die ggf. notwendigen Registrierungen im Ausland vorzunehmen und entsprechende Steuererklärungen abzugeben.
Einige Länderinformationen finden Sie hier.