Umsatzsteuer Newsletter 36/2024
Die Vergleichbarkeit von AIF und OGAW: Eine wiederkehrende Fragestellung bei § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG
Der EuGH hat sich einmal mehr mit der Steuerbefreiung für die Verwaltung von Sondervermögen auseinandergesetzt. Dabei hat er entschieden, dass Fonds (im Streitfall ging es um Rentenfonds) im Grundsatz nur dann steuerfrei verwaltet werden können, wenn das Risiko des Anlegers dem Risiko bei Anlage in einen Wertpapierfonds ähnelt. Es genügt aber auch eine Vergleichbarkeit des fraglichen Fonds mit anderen Fonds, deren Verwaltung ein Mitgliedstaat als steuerfrei ansieht. Die Entscheidung könnte Einfluss auf die Diskussion haben, ob der aktuelle § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG unionsrechtskonform ist.
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