Kultusminister Konferenz

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Deutschlands Beitrag zum Welterbe

„Jede Schädigung von Kulturgut, gleichgültig welchem Volke es gehört, bedeutet eine Schädigung des kulturellen Erbes der ganzen Menschheit, weil jedes Volk seinen Beitrag zur Kultur der Welt leistet.“

(Henri-Baptiste Gregoir)

Schutz von Welterbestätten ist Aufgabe der gesamten Menschheit

1976 ist die Bundesrepublik Deutschland dem „UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ beigetreten. Das Konzept gründet auf dem Prinzip, dass der Schutz von Kultur- und Naturdenkmälern mit „außergewöhnlichem universellen Wert“ nicht in der Hand einzelner Staaten liegen soll, sondern Aufgabe der gesamten Menschheit ist. In Deutschland koordiniert die Kultusministerkonferenz die Vorschläge der Länder für die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt.

Handreichung der Kultusministerkonferenz der Länder zum UNESCO-Welterbe

Deutschland ist ein Staat mit einem hohen Anteil an anerkannten Welterbestätten und trägt eine besondere Verantwortung, auf eine repräsentative, ausgewogene und glaubwürdige Welterbeliste hinzuwirken. Vor diesem Hintergrund hat die Kultusministerkonferenz am 12.10.2017 eine „Handreichung der Kultusministerkonferenz der Länder zum UNESCO-Welterbe" verabschiedet.

Die Handreichung basiert auf den Empfehlungen vom April 2014 des von der Kultusministerkonferenz eingesetzten Fachbeirates zur Fortschreibung der deutschen Tentativliste für das UNESCO-Welterbe, auf den Ergebnissen des von der Kultusministerkonferenz mit Kooperationspartnerinnen und -partnern am 05./06.06.2015 in Leipzig durchgeführten Symposiums „Schritte zur Erzielung der Global Strategy in Deutschland“ und auf intensiven Beratungen und Diskussionen in den vergangenen Jahren. Ziel des Leitfadens ist es, die Welterbeverfahren transparenter zu machen, Zuständigkeiten darzustellen, Verständnis und Akzeptanz der Welterbekonvention zu stärken und einen Beitrag zur Vernetzung der Akteurinnen und Akteure zu leisten.

Inzwischen 54 Welterbestätten in Deutschland

Das UNESCO-Welterbekomitee prüft, welche Stätten in die „Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt“ aufgenommen werden können. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit insgesamt 54 Welterbestätten auf der UNESCO-Liste des Kultur- und Welterbes vertreten, darunter zehn grenzüberschreitende oder transnationale Stätten.

Zuletzt wurde das Residenzensemble Schwerin in die UNESCO-Liste des Menschheitserbes aufgenommen. Das beschloss das Welterbekomitee am 27.07.2024 in Indiens Hauptstadt Neu-Delhi. Die Anlage, die das Schweriner Schloss und über 30 weitere historische Gebäude und Gärten umfasst, zeugt von der letzten Blüte höfischer Kultur und Schlossbaukunst im Europa des 19. Jahrhunderts. Einen Tag zuvor entschied das Komitee, die Siedlungen der Herrnhuter Brüdergemeine in den USA, dem Vereinigten Königreich und Deutschland in die Welterbeliste aufzunehmen. Gemeinsam mit dem bereits 2015 ausgezeichneten Christiansfeld in Dänemark sind die Bauwerke der evangelischen Glaubensgemeinschaft nun Teil des Menschheitserbes. 

Koordinierung in der Kultusministerkonferenz / Tentativliste

Die Ländervorschläge werden im Sekretariat der Kultusministerkonferenz zu einer einheitlichen Liste zusammengeführt. Diese so genannte Tentativliste dient als Grundlage für künftige Nominierungen zum Welterbe. Die aktuelle Tentativliste wurde von der Kulturministerkonferenz in einer Sondersitzung am 4. Dezember 2023 beschlossen. Die Entscheidung basiert auf den im Abschlussbericht des Fachbeirats gegebenen Empfehlungen für eine Fortschreibung der Tentativliste. Nähere Informationen sind der Pressemitteilung zu entnehmen.

Turnusmäßig reicht die Kultusministerkonferenz zum Stichtag 1. Februar Vorschläge für die Aufnahme in die UNESCO-Liste des Welterbes zur Entscheidung im Folgejahr ein.

Aktuelle Tentativliste (gültig ab dem 01.02.2024)

  • Die Schlösser König Ludwigs II. von Bayern: Neuschwanstein, Linderhof, Schachen und Herrenchiemsee – Gebaute Träume (bereits nominiert)
  • Waldsiedlung Zehlendorf – Erweiterung der Welterbestätte „Siedlungen der Berliner Moderne“
  • Die Franckeschen Stiftungen zu Halle: Waisenhaus und Bildungsarchitektur
  • Schlosskapelle Torgau
  • Europäische Papiermühlen
  • Fundstätte der Schöninger Speere – Mensch und Jagd vor 300.000 Jahren
  • Pretziener Wehr
  • Alpine und voralpine Wiesen-, Weide- und Moorlandschaften im Werderfelser Land, Staffelseegebiet und Ammergau
  • Jüdischer Friedhof Hamburg-Altona
  • Grünes Band
  • Der Fernsehturm Stuttgart: Archetyp und Symbol moderner Massenkommunikation
  • Olympiapark München

Amtliche Übersetzung des außergewöhnlichen universellen Wertes (OUV) deutscher Welterbeestätten

1. Aachener Dom
2. Speyerer Dom
3. Residenz Würzburg mit Hofgarten und Residenzplatz
4. Wallfahrtskirche „Die Wies“
5. Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl
6. Dom und Michaeliskirche in Hildesheim
7. Römische Baudenkmäler, Dom und Liebfrauenkirche von Trier
8. Hansestadt Lübeck
9. Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin
10. Kloster Lorsch
11. Bergwerk Rammelsberg, Altstadt von Goslar und Oberharzer Wasserwirtschaft
12. Altstadt von Bamberg
13. Klosteranlage Maulbronn
14. Stiftskirche, Schloss und Altstadt von Quedlinburg
15. Völklinger Hütte
16. Fossillagerstätte Grube Messel
17. Kölner Dom
18. Das Bauhaus und seine Stätten in Weimar, Dessau und Bernau
19. Luthergedenkstätten in Eisleben und Wittenberg
20. Klassisches Weimar
21. Wartburg
22. Museumsinsel Berlin
23. Gartenreich Dessau-Wörlitz
24. Klosterinsel Reichenau
25. Industriekomplex Zeche Zollverein in Essen
26. Altstädte von Stralsund und Wismar
27. Oberes Mittelrheintal
28. Rathaus und Roland in Bremen
29. Muskauer Park / Park Mużakowski
30. Grenzen des Römischen Reiches
31. Altstadt von Regensburg mit Stadtamhof
32. Siedlungen der Berliner Moderne
33. Wattenmeer
34. Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas
35. Fagus-Werk in Alfeld
36. Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen
37. Markgräfliches Opernhaus Bayreuth
38. Bergpark Wilhelmshöhe
39. Karolingisches Westwerk und Civitas Corvey
40. Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus
41. Das architektonische Werk von Le Corbusier – ein herausragender Beitrag zur Moderne
42. Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb
43. Archäologischer Grenzkomplex Haithabu und Danewerk
44. Naumburger Dom
45. Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří
46. Das Augsburger Wassermanagement-System

Dokumente und nützliche Links:

Fortschreibung der deutschen Tentativliste
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.12.2023)

Abschlussbericht des Fachbeirats (November 2023)

Tentativliste zur Vorlage beim Welterbezentrum der UNESCO zum 01.02.2024 gemäß Beschluss der KMK vom 04.12.2023

Fortschreibung der deutschen Liste zum UNESCO-Weltkulturerbe
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2019)

Stellungnahme der Kultusministerkonferenz zur Bindungswirkung des UNESCO-Übereinkommens
zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.09.2007)

Die Handreichung der Kultusministerkonferenz der Länder zum UNESCO-Welterbe stellt die Verfahren bis zur Anerkennung eines Welterbes dar, klärt über Zuständigkeiten auf und will das Verständnis für den Kern der Welterbekonvention stärken. So enthält die Handreichung Merkblätter u.a. zu den Themen: Grundlagen und Verpflichtungen, Schritte auf dem Weg zum Welterbe, Verfahren, Berichtspflichten und andere Formalien oder Vermeidung von und Verhalten in Konflikten. Eine Liste mit Kontakten zu Ansprechpartnern in den Ländern wird halbjährlich aktualisiert.

UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt: www.unesco.de/infothek/dokumente/uebereinkommen/welterbe-konvention.html

Detaillierte Informationen zu den Unesco-Welterbestätten und zu den deutschen Welterbestätten finden sich auf der Internetseite der UNESCO en.unesco.org und der Deutschen UNESCO-Kommission www.unesco.de/kultur/welterbe.html.