Infos für Schulen, Vereine, Verbände, Institutionen und Firmen
Voraussetzung für die (weltweite) Übernachtung in Jugendherbergen ist die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk. Das DJH ist ein eingetragener Verein, dessen Leistungen nur seinen Mitgliedern zugute kommen. Damit bei Gruppenaufenthalten in Jugendherbergen nicht jede*r Teilnehmer*in Mitglied im DJH sein muss, besteht für Schulen, Vereine, Verbände, Institutionen und Firmen (die bestimmte Voraussetzungen erfüllen) die Möglichkeit, die körperschaftliche Mitgliedschaft im DJH zu beantragen. Mit der Gruppenkarte haben sie dann die Möglichkeit, rund 3.000 Jugendherbergen weltweit zu besuchen. Eine Nutzung der Gruppenkarten außerhalb der auf der Mitgliedskarte bezeichneten Organisation ist nicht zulässig.
Häufig gestellte Fragen zur DJH-Gruppenmitgliedschaft
Unter Körperschaften verstehen wir Schulen, Vereine, Verbände, Institutionen und Firmen - also bestimmte Gruppen. Diese Körperschaften können unter bestimmten Voraussetzungen Mitglied im DJH werden. Die Voraussetzungen kannst du beim jeweiligen Landesverband oder für bundesweit organisierte Vereine/Verbände beim DJH Hauptverband erfragen.
Körperschaften werden als Mitglieder der Landesverbände aufgenommen, in denen die antragsstellenden Organisationen ihren Sitz haben. Für bundesweit organisierte Vereine/Verbände ist der DJH Hauptverband in Detmold zuständig. Bundesweite Organisationen, die in erster Linie an der Nutzung von Jugendherbergen interessiert sind und nicht verbandspolitisch tätig werden möchten, werden von den Landesverbänden aufgenommen.
Schulleitung, Vereins- oder Verbandsvorstand bzw. Firmen- oder Institutsleitung beantragen die Mitgliedschaft per Formular, formlos per E-Mail oder auf dem Postweg bei dem Landesverband des DJH, in dem sie ihren Sitz haben. Bundesweite Organisationen wenden sich an den Hauptverband.
Eine Gruppe besteht in Deutschland aus mindestens 4 Personen einschließlich der Leitung; die Leiterin oder der Leiter sollte mindestens 16 Jahre alt sein.
Im Ausland gilt als Gruppe, wenn mindestens 10 Personen – einschließlich der Leitung – gemeinsam reisen. Eine maximale Gruppengröße und eine Altersbegrenzung gibt es nicht. Die Person, die die Gruppe leitet, sollte mindestens 18 Jahre alt sein.
Die Beiträge für die körperschaftliche Mitgliedschaft sind in den Landesverbänden des DJH abweichend geregelt. Die Mindestbeiträge pro Jahr liegen zwischen 25 und 50 Euro.
Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Eure Mitgliedskarte ist ab dem Tag der Ausstellung in allen Jugendherbergen in Deutschland und weltweit gültig. Sie gilt jeweils bis zum 31. Januar des auf das Beitragsjahr folgenden Jahres.
Na klar! Aber bitte beachten: Wenn ihr die Mitgliedschaft zum Ende des laufenden Jahres (31. Dezember) beenden wollt, muss die Kündigung bis zum 30. September beim DJH Service Center in Detmold vorliegen.
Nein! Bei Einzelaufenthalten darf die Gruppenkarte nicht benutzt werden. Sie gilt nur bei Gruppenaufenthalten.
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