Der Versicherungsschutz bei der Reiserücktrittskostenversicherung deckt die Kosten für die Unterkunft, den Transport (Bus oder Bahn) und alle Programme, die direkt über die Jugendherberge gebucht wurden (z. B. Freizeitpark, Museumsbesuch), für jeden einzelnen Teilnehmenden.
Sofern ein Schüler/eine Schülerin bzw. eine Begleitperson aufgrund einer unerwartet schweren Erkrankung (auch COVID-19) nicht an der Klassenfahrt teilnehmen kann oder diese abbrechen muss, besteht Versicherungsschutz. Als nicht versichert gelten z. B. Quarantäne, behördliche Vorgaben oder eigene vorsorgliche Absagen der Klassenfahrt.
Weitere Risiken, wie beispielsweise Nichtantritt der Reise wegen einer disziplinarischen Maßnahme, Nichtversetzung oder Schulwechsel bzw. Umzug sind ebenfalls mitversichert.
Es handelt sich bei diesem Versicherungsprodukt um einen Gruppentarif, daher ist ein individueller Abschluss nicht möglich. Bitte geben Sie bei gewünschtem Abschluss die vollständige Gruppe inklusive der Begleitperson an.
Gern können Sie uns das Formular per E-Mail (Scan), per Fax oder auf dem Postweg zukommen lassen. Eine digitale Beantragung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Schule bzw. der Verein als Antragsteller eingetragen werden muss.
Der Versicherungsbeitrag beträgt einmalig für die ganze Reise (nicht pro Person und Tag) bei der Reiserücktrittskostenversicherung ro Person 0,95 Euro, bzw. 0,75 Euro pro Person zur Reise-Haftpflicht-/Unfallversicherung.
Sie können jederzeit einen Tausch der Teilnehmenden oder eine Nachmeldung vornehmen. Teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Eine nachträgliche Reduzierung der Teilnehmenden ist nicht möglich. Da der Versicherer ab Antragseingang im Risiko steht, kann eine komplette Stornierung der Versicherungsbestätigung nicht erfolgen.
Nach Erhalt des Antrags erstellen wir eine Versicherungsbestätigung, welche gleichzeitig als Rechnung gilt und direkt an die Schule versandt wird. Sie befinden sich nach Erhalt dieser Police in der Zahlungspflicht und können den Versicherungsbeitrag überweisen.
Die Erkrankung ist anhand eines ärztlichen Attests nachzuweisen. Eine unerwartet schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Arbeits- und Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegenstehen und Anlass zur Stornierung geben.