Landesbetrieb IT.NRW
Statistik und IT-Dienstleistungen  

Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer von Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) bei IT.NRW im Zeitraum vom 21.11.2022 – 02.12.2022 vorgenommenen Bewertung auf Basis der Prüfschritte des WCAG Testverfahrens

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Prüfschritte sind nicht erfüllt und damit die Inhalte nicht barrierefrei.

teilweise konform:

  • Prüfschritt  9.1.3.1 Info und Beziehungen
    Teilweise wurde keine h1-Überschrift vergeben und keine korrekte Verschachtelung der Ebenen umgesetzt.
  • Prüfschritt  9.1.4.3 Kontrast (Minimum)
    Markierte Auswahlmöglichkeiten in den Dropdownlisten „Inhaltstyp“, „Thema“ und „Schlagworte“ werden schwarz auf blauem Hintergrund hinterlegt und erreichen dadurch einen Kontrast von 1,89:1.

Nicht erfüllt:

  • Prüfschritt 9.4.1.1 Korrekte Syntax
    Es existieren teilweise Fehler in der HTML-Struktur, die zu Problemen mit Softwareprodukten führen können.

Alle aufgeführten Probleme wurden bzw. werden noch behoben. Ein Nachtest erfolgt zum nächst möglichen Zeitpunkt.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16.01.2023 erstellt und zuletzt am 16.01.2023 aktualisiert.

Nicht barrierefreie Inhalte  

Neben einigen Programmierfehlern gibt es insbesondere ein zentrales Problem, das behoben werden muss: die PDF-Dokumente auf www.it.nrw sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um hunderte Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter: Formular zur Barrierefreiheit an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter: ombudsstelle-barrierefreie-it [at] mags.nrw.de (ombudsstelle-barrierefreie-it[at]mags[dot]nrw[dot]de)