Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte 2023

Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte 2023

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Überblick

Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) über die ILB Junglandwirtinnen und Junglandwirte bei der Erstniederlassung und der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit mit einer Existenzgründungsbeihilfe im Land Brandenburg.

Fördernehmer

Junglandwirtinnen und Junglandwirte

Förderthemen

Existenzgründungsbeihilfe für die Erstniederlassung und der Aufnahme einer selbstständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit

Förderart Zuschuss
Fördergeber

Land Brandenburg, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)

Mittelherkunft

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Land Brandenburg

Ziel des Programms

Ziel des Förderprogramms ist die Steigerung und Aufrechterhaltung der Attraktivität der Niederlassung für Junglandwirtinnen oder Junglandwirte. Es soll somit eine nachhaltige Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten erleichtert werden.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfangende sind

  • Einzelunternehmen, deren Betriebsleiter eine Junglandwirtin oder ein Junglandwirt ist, oder
  • Personengesellschaften, Personenvereinigungen und juristische Personen, wenn eine Junglandwirtin oder ein Junglandwirt die Gesellschaft wirksam und langfristig in Bezug auf die Entscheidungen zur Betriebsführung, zu Gewinnen und finanziellen Risiken kontrolliert

Was wird gefördert?

Junglandwirtinnen oder Junglandwirte, die einen Betrieb gründen, kaufen oder inner- bzw. außerfamiliär übernehmen

Wer oder was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden Unternehmen oder Personengesellschaften,

  • bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 % vom Eigenkapital des Unternehmens beträgt oder
  • sobald über das Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet ist oder
  • bei denen eine Rückforderung auf Grund einer Anordnung auf Basis eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet wurde oder
  • Aktiengesellschaften

Wie wird gefördert?

Der Zuschuss beträgt 75.000 Euro pro Zuwendungsempfangenden und wird in drei gleichgroßen Tranchen (25.000 Euro) innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Bewilligung ausgezahlt.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Der nächste Auswahlstichtag für die Gewährung einer Zuwendung nach dieser Richtlinie ist der 1. November 2024..

Für die Antragstellung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten mit Hauptwohnsitz und mit Betriebsstätte im Land Brandenburg stehen Haushaltsmittel in Höhe von 1.875.000 Euro zur Verfügung.

Für die Antragstellung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten mit Hauptwohnsitz und mit Betriebsstätte im Land Berlin stehen Haushaltsmittel in Höhe von 75.000 Euro zur Verfügung.

Ihren Antrag können Sie online einreichen. Über die Schaltfläche auf der linken Seite gelangen Sie zum Antragssystem.

Eine laufende Antragstellung ist möglich.

Der nächste planmäßige Auswahlstichtag ist der 1. November 2025. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Geltungsdauer

Die Richtlinie trat mit Wirkung vom 15. September 2023 in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechpersonen bei der ILB sind Frau J. Sümnick (Tel.: 0331 660-1656) und Herr D. Reckardt (Tel.: 0331 660-1310), die Sie über die angegebenen Telefonnummern erreichen.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Rechtshinweise