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Mitteilungspflichten nach Tierarzneimittelgesetz (TAMG) - Antibiotika-Datenbank

NEU zum 01. Januar 2023 - �nderungen des Tierarzneimittelgesetzes -

Ver�ffentlichung der bundesweiten Kennzahlen f�r 23/1

Das BVL, welches f�r die Ver�ffentlichung der bundesweiten Kennzahlen der betrieblichen halbj�hrlichen Therapieh�ufigkeiten zust�ndig ist, informiert �ber die Situation f�r das Halbjahr 23/1. Auf dieser Seite werden vom BVL seit 22/2 auch die Kennzahlen online ver�ffentlicht. Zur Ermittlung der Kennzahlen werden vom BVL weitere Informationen bereitgestellt.

Ab 2023 gilt das ge�nderte Tierarzneimittelgesetz (TAMG)!

Im folgenden, neuen Abschnitt werden haupts�chlich die �nderungen dargestellt, Grunds�tzliches/FAQs zur TAM-Datenbank finden sich weiter unten auf dieser Info-Seite.

Mit den �nderungen des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG), welche im Januar 2023 in Kraft treten , gibt es nun zwei verschiedene Adressaten f�r die Mitteilungspflichten:

bulletDen Tierhalter und
bulletden Tierarzt

WICHTIG: Es gelten weiterhin die bisherigen Meldefristen, die Mitteilungen m�ssen nicht tages- oder wochenaktuell erfolgen, sondern k�nnen fristgerecht bis 14 Tage nach Ende des Halbjahres get�tigt werden.
D.h. auch wenn zu Beginn des neuen Halbjahres noch nicht s�mtliche �nderungen technisch verf�gbar sind (auf Grund von Kl�rungsbedarf und Abstimmung der Vorgaben - das Gesetz wurde erst Mitte Dezember verabschiedet) ist dies f�r die Mitteilungen des ersten Halbjahres 2023 kein gr��eres Problem. Wir bem�hen uns jedoch - auch im Hinblick auf die n�tigen �nderungen bei Softwarebetreibern und f�r Programmschnittstellen, s�mtliche bekannte Vorgaben z�gig umzusetzen und zeitnah zur Verf�gung zu stellen. Ein Gro�teil der Anpassungen ist schon erfolgt. Fachliche Details finden Sie untenstehend, technische Details im Entwicklungsbereich siehe Schnittstellen Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank (TAM) - V.2.

Alle dargestellten �nderungen beziehen sich auf Meldungen ab dem Kalenderhalbjahr 2023/I!

Zielgruppe Tierhalter

Tierhalter von Nutztieren der Tierarten Rinder, Schweine, H�hner, und Puten unterliegen mit bestimmten Nutzungsarten (nicht mehr nur Masttiere) der Mitteilungspflicht nach dem Antibiotikaminimierungskonzept (ABM), wenn sie die zugeh�rigen, festgelegten Bestandsuntergrenze �berschreiten. Tierhalter (bzw. vom Tierhalter angezeigte und benannte Dritte) melden ab 2023:

bulletnur noch die Nutzungsart, Anfangsbestand und Bestandvers�nderungen,
bulletnicht mehr die "Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen" (diese Meldeverpflichtung geht im Rahmen der �nderung des TAMG an die Tier�rzteschaft �ber).
bulletEs entf�llt die Tierhalter-Versicherung gegen�ber der Beh�rde.
bulletDie Verpflichtung der Mitteilung zur Nullmeldung liegt weiterhin beimTierhalter, kann jedoch - wie auch die anderen Meldungen - an einen Dritten delegiert werden.

Zielgruppe Tier�rzte

Tier�rzte m�ssen weiterhin im Rahmen des Antibiotikaminimierungskonzeptes (ABM) und neu f�r die Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung (ABV) die Mengen antibiotischer Wirkstoffe, die in Form von Arzneimitteln f�r die o.g. Tierarten verschrieben, abgegeben oder angewendet werden, erfassen und �bermitteln. Die mitteilungspflichtigen Nutzungsarten gem. ABV siehe rechte Spalte Tabelle "neue Nutzungsarten". F�r die Mitteilungen des Tierarztes gelten bei den genannten Nutzungsarten keine Bestandsuntergrenzen, es ist also jede Behandlung zu melden (auch Hobbytierhaltungen).
 
Die Melde-Verpflichtungen gem. ABM und ABV werden �ber die angepassten Meldeinhalte abgedeckt (Eingabemaske "Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen").
Im Rahmen des ABV werden die Daten von den L�ndern ans Bundesamt f�r Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) �bermittelt und aufbereitet und an die Europ�ische Arzneimittel-Agentur (EMA) �bermittelt.
 
ACHTUNG: Tier�rzte sehen nun in der TAM-Datenbank zwei Men�-Blocke.
Der 1. Men�-Block 'f�r Tier�rzte' ist zu nutzen f�r die neuen Meldeverpflichtungen bez�glich Antibiotika-Mitteilungen ab Halbjahr 2023/I.
Es ist keine Tierhalter-Erkl�rung und keine Vollmacht f�r den Tierarzt zur Antibiotika-Meldung f�r den Tierhalter mehr notwendig, da der Tierarzt zu dieser Meldung gesetzlich verpflichtet ist.
Der Tierarzt kann jedoch einen Dritten mit der Durchf�hrung der vorgeschriebenen Arzneimittel-Mitteilungen beauftragen (Nennung des Dritten gegen�ber der zust�ndigen Beh�rde auf elektronischem Wege mittels Meldemaske "Tierarzt-Erkl�rung" m�glich).

Der 2. Men�-Block 'f�r Dritte' ist zu nutzen, wenn Tier�rzte oder sonstige Dritte als Dienstleister im Auftrag f�r die Halter gem�� Tierhaltererkl�rung melden.

F�r die technischen Inhalte zur Anpassung von Programmen und Schnittstellen siehe Schnittstellen Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank (TAM) - V.2.

Zugang zur TAM-HIT-Datenbank

F�r die Zuteilung von Zug�ngen (Betriebsnummern, PINs) f�r neue Nutzer, welche auf Grund der neuen Nutzungsarten nun ebenfalls mitteilungspflichtig sind siehe: Zugang zur TAM-HIT-Datenbank

Neue Nutzungsarten

Im Rahmen des Antibiotikaminimierungskonzept (ABM) und der Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung (ABV) ergeben sich f�r den Tierhalter und den Tierarzt neue Nutzungsarten.

Nutzungsarten

Erl�uterungen mitteilungspfl. f�r Tierhalter
Antibiotikaminimierung (ABM)
mitteilungspfl. f�r Tierarzt
Mitteilungen nach � 56 TAMG (ABV)
Rinder
Milchk�he Rinder, die der Milcherzeugung dienen, ab der ersten Abkalbung x x
zugegangene K�lber < 12 Monate nicht auf dem Tierhaltungsbetrieb geborene K�lber ab der Einstallung im aufnehmenden Betrieb bis zu einem Alter von 12 Monaten x x
Mastrinder zur Mast gehaltene Rinder ab einem Alter von 12 Monaten x
sonstige Rinder Rinder ab einem Alter von 12 Monaten, die weder Milchk�he noch Mastrinder sind x
K�lber eigene Aufzucht auf dem Tierhaltungsbetrieb geborene K�lber bis zu einem Alter von 12 Monaten (seit der Geburt auf dem gleichen Betrieb verblieben) x
Rinder im Transit Rinder, die durch Besitzer- oder Standortwechsel nur wenige Stunden bis zu einer Woche gehalten werden x
Schweine
Saugferkel nicht abgesetzte Saugferkel ab der Geburt bis zu dem Zeitpunkt, an dem das jeweilige Tier vom Muttertier abgesetzt wird x x
(Absatz-)Ferkel unter 30 kg Ferkel ab dem Zeitpunkt, ab dem das jeweilige Tier vom Muttertier abgesetzt wird bis zum Erreichen eines Gewichts von 30 kg x x
Mastschweine �ber 30 kg zur Mast bestimmte Schweine ab einem Gewicht von mehr als 30 kg x x
Zuchtschweine zur Zucht gehaltene Sauen und Eber ab der Einstallung zur Ferkelerzeugung x x
Schweine im Transit Schweine, die durch Besitzer- oder Standortwechsel nur wenige Stunden bis zu einer Woche gehalten werden   x
sonstige Schweine nicht zur Mast bestimmte Schweine ab einem Gewicht von 30 kg x
H�hner
Masth�hner zur Gewinnung von Fleisch bestimmte H�hner ab dem Zeitpunkt des Schl�pfens des jeweiligen Tieres x x
Legehennen zur Gewinnung von Konsumeiern bestimmte H�hner ab der Aufstallung im Legebetrieb x x
Junghennen zur Gewinnung von Konsumeiern bestimmte H�hner ab dem Zeitpunkt des Schl�pfens des jeweiligen Tieres bis zu seiner Aufstallung im Legebetrieb x x
H�hner Eintagsk�ken H�hner-Eintagsk�ken in Br�tereien und beim Transport x
Sonstige H�hner H�hner, die weder Masth�hner, Legehennen, Junghennen noch Eintagsk�ken sind x
Puten
Mastputen zur Gewinnung von Fleisch bestimmte Puten ab dem Zeitpunkt des Schl�pfens des jeweiligen Tieres x x
Puten-Eintagsk�ken Puten-Eintagsk�ken in Br�tereien und beim Transport x
sonstige Puten Puten, die weder Mastputen noch Eintagsk�ken sind x

 

Hinweis zu den ab 23/1 entfallenden Nutzungsarten Mastk�lber bis und Mastrinder ab 8 Monate: gemeldete Nutzungsarten werden nicht automatisch beendet oder entfernt. D.h. Halter, welche diese Nutzungsarten gemeldet hatten, k�nnen ein Endedatum (z.B. zum 31.12.2022) setzen. Damit werden diese Nutzungsarten an den verschiedenen Stellen der Datenbank nicht weiter gelistet.
Nat�rlich muss gepr�ft werden, ob eine andere der oben stehenden neuen Nutzungsarten ab 23/1 relevant ist und diese ggfs. gemeldet. Eine "Umschreibung" oder �bernahme findet nicht statt.

Hinweis zur Zuordnung von "Mutterk�hen":
Mutterk�he, die auf einem Betrieb gehalten werden, der (haupts�chlich) auf Mast ausgelegt ist, fallen unter die Kategorie „Mastrinder“. Laut Leitfaden der EMA zur Kategorisierung der Tierarten umfasst die Definition von „beef cattle“ auch auf dem Betrieb gehaltene Rinder zur Produktion von Mastk�lbern: „Beef Cattle (…) -Including antimicrobial use in all other cattle at beef cattle farms, e.g., cows kept for production of calves, calves, heifers and bulls for breeding. - Including antimicrobial use in mixed farms, where the main production is meat production.” (https://www.ema.europa.eu/en/documents/other/antimicrobial-use-data-reporting-animal-categories-numerator-manual-reporting-data-ema_en.pdf)

 

Neue Bestandsuntergrenzen

Mitteilungspflichtig sind Betriebe (Tierhalter),

bulletdie bestimmte Nutzungsarten der Tierarten Rinder, Schweine, H�hner oder Puten berufs- oder gewerbsm��ig halten und
bulletim Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres mehr als folgende Tierzahlen haben:

 

Nutzungsart

Untergrenze
zugegangene K�lber < 12 Monate 25
Milchk�he 25
Saugferkel (*Anzahl Muttersauen) 85*
Zuchtschweine 85
(Absatz-)Ferkel bis einschlie�lich 30kg 250
Mastschweine �ber 30kg 250
Masth�hner 10.000
Legehennen 4.000
Junghennen 1.000
Mastputen 1.000

Die Bestandsuntergrenzen sind f�r jede Nutzungsart getrennt zu betrachten.
 

�nderungen Verwendung von Arzneimitteln mit antibakteriell wirksamen Substanzen

Ab 2023 sind Tier�rzte im Rahmen des Antibiotikaminimierungskonzept (ABM) und Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung (ABV) verantwortlich f�r die Antibiotika-Meldungen. F�r welche Tieraten siehe rechte Spalte Tabelle "neue Nutzungsarten".

Jede Behandlung mit Antibiotika im Kalenderhalbjahr ist vom Tierarzt (oder von diesem benannten Dritten) mit folgenden Angaben zu melden:

bulletBetriebsnummer Tierarzt
bulletBetriebsnummer Halter
bulletNutzungsart (betroffene Nutzungsarten siehe Tabelle, rechte Spalte "mitteilungspfl. f�r Tierarzt (ABV)")
bulletAnzahl behandelte Tiere
bulletBezeichnung des angewendeten Arzneimittels, alternativ Zulassungsnummer (oder Eingangsnummer)
bulletinsgesamt angewendete Menge Antibiotika
bulletArt - Abgabe, Anwendung, Verschreibung
bulletDatum der Anwendung, ab 2023 Datum der ersten Anwendung/das Abgabedatum
bulletBehandlungstage
bulletUniversal Package-ID (UPD), alternativ Packungs-ID
bulletWirkungstage (nicht mehr verpflichtend) - werden aus den hinterlegten Kategorien automatisch ermittelt*.

*Kategorisierungen und weitere relevante Faktoren (wie Reservefaktor und Anzahl der AB-Wirkstoffe) sind der im TAM-Men� hinterlegten Arzneimittelliste sowie den entsprechenden Hilfeseiten zu entnehmen.

Technische Details siehe Schnittstellen Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank (TAM) - V.2 / Arzneimittel.

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Zum 01. November 2021- �nderungen durch die 17. AMG-Novelle

Im Kalenderhalbjahr 2021/II ergeben sich auf Grund der 17. AMG-Novelle, welche am 01. November 2021 in Kraft tritt, folgende �nderungen:

bulletdie Nullmeldung wird zur Pflichtmeldung, wenn im Halbjahr keine Antibiotika eingesetzt wurden (Abgabe der Meldung erst nach Ende des Halbjahres m�glich).
bulletdie Angabe des Anwendungs- bzw. Abgabedatums in der Meldung zur "Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen" wird Pflicht.
bulletdie Versicherung, dass der Tierhalter sich an die Behandlungsanweisung des Tierarztes gehalten hat und nicht davon abgewichen ist, wenn die Mitteilung zur Arzneimittelverwendung auf Daten von tier�rztlichen Anwendungs- und Abgabebelegen basiert, kann auf elektronischem Wege erfolgen. Es gibt hier f�r Halter eine neue Meldemaske "Eingabe Tierhalter-Versicherung" (Abgabe der Meldung erst nach Ende des Halbjahres m�glich).

Automatischer Vorschlag zu den Wirkungstagen (23. Dezember 2017)

F�r Antibiotika wurden verschiedene Kategorien mit unterschiedlich langer Wirkdauer von der Arbeitsgemeinschaft Tierarzneimittel (AG-TAM) festgelegt. Damit wird ab dem Halbjahr 17/II bei Meldung der Antibiotika-Verwendungen jeweils zum Pr�parat ein Vorschlag zu den entsprechenden Wirkungstagen gemacht. Dieser ist NICHT allgemeing�ltig und dient als Orientierungshilfe. Der behandelnde Tierarzt legt die Wirkungstage fest. Bei Unklarheiten halten Sie bitte mit Ihrem behandelnden Tierarzt R�cksprache.

Wenn Sie keinen automatischen Vorschlag f�r Wirkungstage wollen, z.B. weil Sie oder Ihr Tierarzt abweichende Eingaben t�tigen, k�nnen Sie die Funktion unter dem Men�punkt "TAM-Profil" komplett und dauerhaft abschalten.

Kategorisierung der Arzneimittel:

Die verschiedenen Kategorien werden mit den Buchstaben A - E (siehe untenstehende Tabelle) beschrieben . In die Kategorisierung flie�en  die jeweiligen Behandlungstage (BT) und Wirkungstage (WT) ein. Hieraus wird automatisiert ein Vorschlag f�r die Wirkungstage generiert.

Die Buchstaben A - E beschreiben die verschiedenen Kategorien mit den jeweiligen Behandlungstagen (BT) und Wirkungstagen (WT).
 
bulletIst nur ein Buchstabe angegeben, gilt diese Kategorisierung f�r alle Tierarten, f�r welche eine Zulassung besteht (Kennzeichnung mit "J" in der Gesamtliste der Arzneimittel/Antibiotika in der Spalte der Tierart f�r die eine Zulassung besteht,(Liste der Arzneimittel mit Zulassungsnummer...) ) Werden andere als in der Zulassung beschriebene Nutzungsarten gemeldet, wird ebenfalls die bekannte Kategorie f�r den Vorschlag der Wirkungstage herangezogen.
bulletWenn f�r die verschiedenen Tierarten (in der Reihenfolge: Rind, Schwein, Huhn, Pute) unterschiedliche Empfehlungen gelten, wird das in der Spalte „Wirkungstage Kategeorie“ in der Gesamtliste der Arzneimittel/Antibiotika (Liste der Arzneimittel mit Zulassungsnummer...) als Buchstabenkombination dargestellt, wie z.B. AB-- (Kategorie A der Wirkungstagsberechnung bei den Rindern, Kategeorie B der Wirkungstagsberechnung bei den Schweinen, keine Angaben f�r Huhn und Pute) oder BA-- (Kategorie Bbei den Rindern, Kategorie A bei den Schweinen, keine Angaben f�r Huhn und Pute) usw.
bulletUNB bedeutet, dass das Arzneimittel (noch) nicht kategorisiert wurde und damit kein Vorschlag f�r die Wirkungstage m�glich ist; entweder weil das Arzneimittel in der Liste neu ist, oder keine Zuordnung gemacht werden soll.

Folgende Tabelle stellt mit Hilfe der hinterlegten Formeln dar, wie sich die Wirkungstage ergeben:

Kategorie Beschreibung Formel
A T�gliche Anwendung vorgesehen, Wirktage entsprechen den Tagen mit Verabreichung (Behandlungstage). WT = 1 * BT
B Einmalige Anwendung vorgesehen, Langzeitwirkung. Die Wirkungstage betragen pauschal 7. WT = 7
C Pr�parat soll entweder einmalig oder zweimal (geringer dosiert) im Abstand von 48 h verabreicht werden. wenn BT = 1: WT = 7, wenn BT = 2: WT = 4
D Wiederholte Anwendung im Abstand von 48 h vorgesehen. WT = 2 * BT
E Wiederholte Anwendung im Abstand von 72 h vorgesehen. WT = 3 * BT
AB-- F�r Rinder wie Kategorie A, f�r Schweine wie B, keine Empfehlung f�r Huhn und Pute. (siehe entsprechende Kategorie oben)
BA-- F�r Rinder wie Kategorie B, f�r Schweine wie A, keine Empfehlung f�r Huhn und Pute. (siehe entsprechende Kategorie oben)
CD-- /.... Weitere Kombinationen von Tierart-abh�ngigen Kategorien. (siehe entsprechende Kategorien)
UNB Unbekannt, (noch) nicht kategorisiert - kein Vorschlag m�glich.  

Einen �berblick �ber die Eingruppierung eines bestimmten oder auch aller Antibiotika erhalten Sie im TAM-Men� unter dem Punkt "Liste der Arzneimittel mit Zulassungsnummer..." (f�r die Ansicht ist die Benutzeranmaldung notwendig - besteht kein Zugang kann die Liste auch in der Testdatenbank unter https://www.hi-tier.de/HitTest/login.asp aufgerufen werden)

 

TAM-�bersicht (25. April 2017)

Die TAM-�bersicht liefert auf einen Blick alle f�r das Halbjahr eingetragenen Daten.
Sie ist eine Zusammenfassung aller vorhandenen Meldungen (= Zusammenfassung der jeweiligen Meldungs�bersichten). Nach Beantwortung der Leitfragen pr�ft die Datenbank vorhandene Eintragungen (IST-Zustand) auf Plausibilit�t zu den Antworten und gibt Hilfestellungen bei eventuellen Fehlern in Form von Hilfetexten, Anleitungen und Links zur Korrektur um den SOLL-Zustand herzustellen.
Die TAM-�bersicht k�nnen nutzen:

bulletder Tierhalter,
bulletder benannte Dritten (wenn passende Tierhalter-Erkl�rung vorliegt)
bulletdie Regionalstelle im Auftrag des Halters
bulletund die zust�ndigen �berwachungsbeh�rde (wenn diese dazu vom Tierhalter autorisiert wurde)

Eine Kurzanleitung ist hier zu finden. Ein Video demonstriert die Funktion, siehe hier unter "TAM-�bersicht"

 

Neu: Beispiel zur Berechnung der Therapieh�ufigkeit in der TAM-/Antibiotika-Datenbank zum Download (PDF)

bullet Beispiel Berechnung der Therapieh�ufigkeit
bullet Beispiel Berechnung der Therapieh�ufigkeit (H�hnchenmast)

Neu: Handb�cher zur Anmeldung und Durchf�hrung der Mitteilungen in der TAM-/Antibiotika-Datenbank zum Download (PDF)

bullet Handbuch f�r Rinderhalter
bullet Handbuch f�r Schweinehalter
bullet Handbuch f�r Gefl�gelhalter

Neu f�r Rinderhalter: Anzeige des Durchschnittsbestandes im Bestandsregister in der Rinderdatenbank, Details siehe unten

Hier finden Sie eine Kurzanleitung zu den wichtigsten Fragen und Men�funktionen - ohne rechtliche Gew�hr. Bei Unklarheiten oder Detailfragen wenden Sie sich bitte an Ihre zust�ndige Veterin�rbeh�rde.

Wichtige Fragen / Entscheidungshilfen zur Mitteilungspflicht

Wer kann mir bei Fragen helfen?

bulletBei fachlichen und rechtlichen Fragen - die zust�ndige Veterin�rbeh�rde
bulletBei fachlichen und rechtlichen Fragen zur Eingabe der Arzneimittel-Verwendungen - das BVL
bulletF�r Hilfestellung beim Melden - die beauftragten Stellen des Landes, z. T. sind bereits Regionalstellen benannt. Da dies landesspezifisch geregelt ist, wenden Sie sich ansonsten bitte an Ihr zust�ndiges Veterin�ramt
bulletBei schwerwiegenden technischen Problemen mit diesem Meldeprogramm HI-Tier - der Betreiber der HI-Tier-Datenbank

Muss ich �berhaupt melden?

Nach dem AMG sind Betriebe zur Mitteilung verpflichtet, die Rinder, Schweine, H�hner oder Puten zur Mast  berufs- oder gewerbsm��ig halten.

bulletWenn das f�r Sie nicht zutrifft => keine Mitteilungspflicht nach AMG,
bulletwenn Sie nicht sicher sind => bei der zust�ndigen Beh�rde erkundigen
bulletwenn oben Genanntes auf Sie zutrifft => lesen Sie bitte weiter ....

Ich habe keine Betriebsnummer - wie kann ich Mitteilungen in der Tierarzneimittel-Datenbank TAM-HIT durchf�hren?

Wenn Sie die Mitteilungen elektronisch durchf�hren wollen, also an die TAM-HIT-Datenbank melden, m�ssen Sie eine Betriebsnummer bei der zust�ndigen  Adressdatenstelle beantragen.  Die Adressdatenstelle ordnet auch die Betriebstypen zu - es findet durch die Datenbank KEINE automatische Betriebstypenzuordnung statt. N�heres siehe auch unter "Zugang zur TAM-HIT-Datenbank" weiter unten.

Ich habe bereits eine Betriebsnummer, kann ich damit Mitteilungen an die TAM-HIT-Datenbank machen?

Wenn Ihrer Betriebsnummer ein Betriebstyp "Tierhalter" (z.B. Rinderhalter, Schweinehalter, Gefl�gelhalter) zugeordnet ist, erhalten Sie nach Anmeldung in der HI-Tierdatenbank automatisch Zugriff auf die Arzneimittel-Datenbank (TAM). Welche Betriebstypen Ihrer Betriebsnummer zugeordnet sind, k�nnen Sie unter dem Men�punkt Betriebsdaten- erweiterte �bersicht einsehen. Haben Sie keinen "Tierhalter"-Betriebstypen, wenden Sie sich bitte an die zust�ndige Adressdatenstelle.

Ich bin Rinderhalter - muss ich "doppelt" melden?

Als Rinderhalter m�ssen Sie zun�chst die Nutzungsart melden, da die Definition der "Produktionsrichtung" nicht der f�r "Mast" nach AMG entspricht. F�r die Mitteilungen in der TAM-HIT-Datenbank zu Tierbestand/ Bestandsver�nderungen gibt es die M�glichkeit, sich Vorschl�ge f�r Meldungen aus der Rinderdatenbank - in der Meldungen nach Vieh-Verkehrs-Verordnung
(VVVO) erfasst werden - machen zu lassen -> Men�punkt "...speziell f�r Rinderhalter". Die vorgeschlagenen Daten k�nnen dann f�r die TAM-HIT-Datenbank verwendet werden. Diese m�ssen hierf�r jedoch nach Anzeige des Vorschlages und dessen Kontrolle auf Richtigkeit durch klicken auf "�ndern/Speichern" abgespeichert werden. Der abgefragte Vorschlag wird nicht automatisch f�r den TAM-Bestand abgespeichert.

Ich bin Rinderhalter und m�ste K�lber unter und �ber 8 Monate - welche Nutzungsart muss ich mitteilen?

Wenn Sie Rinder unter und �ber der Altersgrenze von 8 Monaten m�sten, bzw. die Tiere die Altersgrenze auf Ihrem Betrieb �berschreiten und damit die Nutzungsart wechseln, melden Sie die Nutzungsarten "Mast bis 8 Monate" und "Mast ab 8 Monate". Damit k�nnen Sie sich auch f�r die Mitteilungen zum Bestand / Bestandsver�nderungen die Eingabe-Tabellen beider Nutzungsarten nebeneinander anzeigen lassen. So wird der �bertrag bei "Nutzungsarten-Wechsel" mit �berschreiten der Altersgrenze vereinfacht, bzw. bei Abfrage des Vorschlags "Tierbestand / Bestandsver�nderungen speziell f�r Rinderhalter" der Abgang in der einen Nutzungsart (K�lber) und der taggleiche Zugang bei der anderen (Rinder) nebeneinander angezeigt.

Ich bin Schweinehalter - muss ich "doppelt" melden?

Als Schweinehalter m�ssen Sie zun�chst die Nutzungsart nach AMG melden. Die Mitteilungen zu Tierbestand/ Bestandsver�nderungen m�ssen ebenfalls durchgef�hrt werden, da nach AMG andere Meldungen gefordert sind als solche, die Sie bereits nach VVVO in der Schweinedatenbank durchf�hren.

Ich bin Schweinehalter und m�ste Ferkel (geschlossenes System) - welche Nutzungsarten muss ich mitteilen?

Wenn Sie die Ferkel die Sie m�sten selber produzieren (geschlossenes System) oder klein (< 30 kg) zukaufen und diese bis �ber 30 kg m�sten, melden Sie die Nutzungsarten "Mast bis 30 kg" und "Mast ab 30 kg". Damit k�nnen Sie sich auch f�r die Mitteilungen zum Bestand / Bestandsver�nderungen die Eingabe-Tabellen beider Nutzungsarten nebeneinander anzeigen lassen. So wird der �bertrag bei "Nutzungsarten-Wechsel" mit �berschreiten der 30-kg-Grenze vereinfacht.

Ich bin Schweinehalter - wo kann ich meine Mitteilung des Tierbestands nach AMG machen?

Die Mitteilungen zu Tierbestand/ Bestandsver�nderungen werden in der TAM-HIT unter dem Men�punkt "Eingabe Tierbestand/ Bestandsver�nderungen" erfasst. Sie entsprechen nicht der Stichtagsmeldung in der Schweinedatenbank!

Ich bin Gefl�gelhalter - wie kann ich in der TAM-HIT-Datenbank melden?

Wenn Sie eine Betriebsnummer nach Vieh-Verkehrs-Verordnung haben und dieser ein Betriebstyp "Tierhalter" (Gefl�gelhalter) zugeordnet ist, erhalten Sie nach Anmeldung in der HI-Tierdatenbank automatisch Zugriff auf die Arzneimittel-Datenbank (TAM). Welche Betriebstypen Ihrer Betriebsnummer zugeordnet sind, k�nnen Sie unter dem Men�punkt Betriebsdaten- erweiterte �bersicht einsehen. Haben Sie keinen "Tierhalter"-Betriebstypen, wenden Sie sich bitte an die zust�ndige Adressdatenstelle.

Ich mache meine Mitteilungen zu Antibiotikaverwendung bereits an eine andere Datenbank (QS, Praxissoftware) - muss ich trotzdem melden?

Ja. Laut Arzneimittelgesetz (AMG) sind Sie zur Mitteilung �ber Tierhaltungen (�58a) und Arzneimittelverwendung (�58b) unter bestimmten Voraussetzungen (Haltung von Rindern, Schweinen, Puten oder H�hnern zur Mast und �berschreitung der Bestandsuntergrenzen - siehe unten) verpflichtet. Die gesetzlich geforderten Mitteilungen an die zust�ndige Beh�rde k�nnen in schriftlicher Form (siehe unten) oder elektronisch in der TAM-HIT-Datenbank erfolgen. Die TAM-HIT-Datenbank bildet alle gesetzlich geforderten Mitteilungspflichten in Eingabemasken ab. Es stehen Schnittstellen zur �bermittlung von Daten zur Verf�gung. Weitere technische Einzelheiten zum Programm und Schnittstellenbeschreibungen finden sich hier.

Wie sind Nutzungsart und Produktionsrichtung zu unterscheiden ?

Die Mitteilungspflicht nach AMG bezieht sich auf die sogenannte "Nutzungsart" d.h. die Mitteilung der Haltung bestimmter Tierarten zur Mast. Die im Bereich der HIT-Rinderdatenbank bereits vorhandene "Produktionsrichtung" f�r statistische Erhebungen hat eine andere Definition f�r "Mast", so dass die Daten f�r die Nutzungsart ungeeignet sind und eine separate Meldung erforderlich ist. Die genauen rechtlichen Definitionen der Nutzungsarten finden sich im AMG � 58a:

Nutzungsart Beginn
Mastk�lber bis einschlie�lich 8 Monate  ab Zeitpunkt des Absetzens
Mastrinder ab einem Alter von �ber 8 Monaten  siehe links
Mastferkel bis einschlie�lich 30 kg  ab Zeitpunkt des Absetzens
Mastschweine �ber 30 kg  siehe links
Masth�hner  ab Zeitpunkt des Schlupfes
Mastputen  ab Zeitpunkt des Schlupfes

Ab wann und f�r welchen Zeitraum gelten die Mitteilungspflichten?

Die Pflicht mitzuteilen, dass Sie eine oder mehrere mitteilungspflichtige "Nutzungsarten" am Betrieb halten, gilt seit dem 1. April 2014. D.h. Sie m�ssen dies jetzt bereits melden oder sobald Sie eine mitteilungspflichtige oder eine weitere Nutzungsform halten. Auch das endg�ltige Aufgeben einer Nutzungsart ist mitzuteilen (als �nderung der angemeldeten Nutzungsart). Die Mitteilung umfasst ein Beginndatum und hat ein offenes Endedatum - wenn diese Nutzungsart noch betrieben wird. Oder sie hat ein konkretes Endedatum - wenn die Nutzungsart endg�ltig aufgegeben und abgemeldet wurde.

Die anderen Mitteilungen, insbesondere zum "Tierbestand" und "Bestandsver�nderungen" sowie "Antibiotikaverwendungen" und in speziellen Situationen die "Tierhalter-Versicherung" beziehen sich immer auf ein einzelnes Kalenderhalbjahr, beginnend mit dem 2. Halbjahr 2014 (vom 1. Juli bis 31. Dezember 2014).

Hinweis: Werden im Kalenderhalbjahr keine Antibiotika verwendet, entf�llt nicht nur die Mitteilungspflicht zur Antibiotikaverwendung sondern auch zu Tierbestand und Bestandsver�nderungen.

Welche Fristen gelten f�r die Mitteilungen?

Die Haltung mitteilungspflichtiger "Nutzungsarten" ist sp�testens 14 Tage nach Beginn der Haltung mitzuteilen. �nderungen bei mitteilungspflichtigen "Nutzungsarten" m�ssen innerhalb 14 Tagen gemeldet werden .

Mitteilungen zum "Tierbestand" und "Bestandsver�nderungen" sowie "Verwendung von Antibiotika" m�ssen bis sp�testes 14 Tage nach dem Ende des Halbjahres gemacht werden, z.B. f�r das 2. Halbjahr 2014 m�ssen die Meldungen bis sp�testens 14. Januar 2015 der Beh�rde vorliegen. Die Daten k�nnen aber freiwillig jederzeit ab Beginn des Halbjahres gemeldet werden. Eine kontinuierliche Mitteilung (z.B. pro Durchgang) ist, um den Arbeitsaufwand am Ende des Kalenderhalbjahres m�glichst gering zu halten, zu empfehlen.

Die spezielle "Tierhalter-Versicherung" muss (falls erforderlich, siehe unten) sp�testes 14 Tage nach dem Ende des Halbjahres vorliegen. Sie kann fr�hestens nach Ende des Halbjahres erfolgen.

Innerhalb welcher Frist kann ich die bereits gemachten Mitteilungen noch �ndern/ korrigieren?

Alle bereits durchgef�hrten Mitteilungen k�nnen  bis zwei Wochen nach Ende des Halbjahres (bis 14. Januar 2015 f�r 2014/II) ge�ndert werden. Innerhalb des folgenden Kalenderhalbjahres sind online Korrekturen f�r das vorangegangene Halbjahr weiterhin m�glich . Nach Ablauf dieser Frist sind Korrekturen nur noch in schriftlicher Form m�glich.

Was hat es mit den Bestandsuntergrenzen auf sich?

F�r Mastbetriebe, die prinzipiell zur Mitteilung verpflichtet sind wurden in einer speziellen Verordnung (Tierarzneimittel-Mitteilungendurchf�hrungsverordnung TAMMitDurchV) Bestandsuntergrenzen f�r die einzelnen Nutzungsarten festgelegt.

Nutzungsart Untergrenze
Mastk�lber bis einschlie�lich 8 Monate 20
Mastrinder ab einem Alter von �ber 8 Monaten 20
Mastferkel bis einschlie�lich 30 kg 250
Mastschweine �ber 30 kg 250
Masth�hner 10.000
Mastputen 1.000

Die Mitteilungspflichten nach �� 58a (Tierhaltungen - Nutzungsart) und 58b (Arzneimittelverwendung) gelten f�r Betriebe, die im Kalenderhalbjahr f�r das eine Mitteilung abzugeben ist, durchschnittlich - abh�ngig von der Nutzungsart - mehr als die Anzahl der in der Tabelle angegebenen Tierzahlen h�lt. Da die Meldepflicht sich auf die einzelnen Nutzungsarten bezieht, ist es m�glich, dass ein Betrieb Tiere in mehreren Nutzungsarten h�lt und trotzdem die Bestanduntergrenze nicht erreicht, da die Nutzungsarten nicht addiert werden. Beispiel: Tierhalter h�lt durchschnittlich pro Halbjahr weniger oder genau 20 Mastk�lber und weniger oder genau 20 Mastrinder.

Wie berechnet man den Durchschnitt f�r eine Nutzungsart?

F�r die �berschl�gige Berechnung der Tierzahl einer Nutzungsart, welche im Halbjahr durchschnittlich gehalten wurde, kann folgende Formel verwendet werden:

Durchschnittliche Tierzahl = Summe der Tiertage / Tage des Halbjahres

Die Summe der Tiertage ist hier die Summe aller Tage, an welchen die einzelnen Tiere im Betrieb gehalten wurden. Beispiel: Es wurden 11 K�lber je 70 Tage gehalten => 11 x 70 = 770 Tiertage. Die Summe der Tiertage kann sich auch aus mehreren Zeitr�umen mit unterschiedlichen Tierzahlen und Aufenthaltsdauern ergeben. Beispiel: Zeitraum 1 (8 Tiere x 70 Tage) + Zeitraum 2 (12 Tiere x 65 Tage) + Zeitraum 3 (15 Tiere x 60 Tage) = 560 + 780 + 900 = 2.240 Tiertage.

Die durchschnittliche Anzahl gehaltener Tiere pro Halbjahr ist auf der Seite „Eingabe Tierbestand / Bestandsver�nderungen" unterhalb der Eingaben und in der TAM-Statistik dargestellt.

Wie entscheide ich ob ich �ber der Bestandsuntergrenze liege und damit mitteilungspflichtig bin?

bulletWenn Ihr Durchschnittsbestand f�r eine Nutzungsform sicher kleiner/gleich der oben aufgef�hrten Bestandsuntergrenzen ist => keine Mitteilungspflicht nach AMG f�r diese Nutzungsart
bulletwenn Sie nicht sicher sind/ nahe am Grenzwert liegen => bez�glich der Vorgehensweise wenden Sie sich ggf. an die zust�ndige Beh�rde; Folgende Varianten sind technisch m�glich: gegen Ende des Halbjahres �berschl�gig den Durchschnittsbestand berechnen (s. o.) und dann ggf. Mitteilungen vornehmen oder: die Nutzungsart(en) mitteilen, als nicht meldepflichtig deklarieren und Bestandsver�nderungen melden -> bei �berschreiten der Untergrenzen wird es durch die TAM-HIT-Datenbank einen Hinweis zur �nderung auf "mitteilungspflichtig" geben (dann sind auch Mitteilungen zu Antibiotikagaben Pflicht) oder: die Nutzungsart(en) als mitteilungspflichtig deklarieren, sowie Mitteilungen zu Bestandsver�nderungen machen und ggf. bereits Antibiotikagaben mitteilen -> bei Unterschreitung der Bestandsgrenzen gibt es durch die TAM-HIT-Datenbank einen Hinweis. Die Einsicht der Beh�rde auf AMG-relevante Daten h�ngt von der Einstufung und Meldung des Halters als mitteilungspflichtig ab. �ndert sich dieser Status von mitteilungspflichtig auf nicht mitteilungspflichtig (weil die Bestandsuntergrenzen nicht �berschritten wurden) so hat die Beh�rde auch keine Einsicht auf die gemachten Mitteilungen.   
bulletwenn Sie sicher �ber der Grenze sind => Sie sind mitteilungspflichtig, lesen Sie bitte weiter ....

Neu f�r Rinderhalter: Nach Abfrage des Bestandsregisters in der Rinderdatenbank wird automatisch der Durchschnittsbestand (Kalb/Rind) f�r den angegebenen Zeitraum ermittelt. Da f�r das einzelne Tier die Nutzungsart (Mast) nach AMG nicht hinterlegt ist, erfolgt die Berechnung hier nur nach Alter und nicht nach Nutzungsart. Diese Werte dienen damit als Orientierungshilfe!

Welche Meldewege gibt es?

Mitteilungen k�nnen online durchgef�hrt werden, in der TAM-HIT-Datenbank. Schriftliche Meldungen (Papiermeldungen) sind ebenfalls m�glich. Zum Teil sind hierf�r bereits Regionalstellen benannt. Da dies landesspezifisch geregelt ist, wenden Sie sich ansonsten bitte an Ihr zust�ndiges Veterin�ramt. F�r die Meldungen �ber Software-Programme werden an dieser Stelle noch ausf�hrliche Informationen zur Verf�gung gestellt werden. Technische Einzelheiten zum Programm und Schnittstellenbeschreibungen finden sich hier.

Ich m�chte viele Daten auf einmal �bermitteln (Massenmeldungen)

Wenn Sie mehrere Daten auf einmal �bermitteln wollen, m�ssen die hochzuladenden Dateien einem bestimmten Format (CSV-Dateien) entsprechen. Musterdateien f�r die verschiedenen Meldungen finden Sie unter folgenden Links:

bulletNutzungsart
bulletTierbestand
bulletBestandsver�nderungen
bulletArzneimittelverwendung

Lokale Dateierstellung (vor der �bermittlung): wenn Sie CSV-Dateien in Excel erstellen, m�ssen Sie die Daten unbedingt im CSV-Format abspeichern. Dazu w�hlen Sie im Speichern-Dialog bei Dateityp den Eintrag "CSV (Trennzeichen-getrennt) (*.csv)" und speichern die Daten unter Ihrem gew�nschten Dateinamen ab.

Meldung in HIT (�bermittlung der Daten): in der jeweiligen TAM-Eingabemaske finden Sie neben der �berschrift den Verweis zur Massenmeldung (Klick auf "Massenmeldung per Datei"). Dort geben Sie die in Excel oder anderweitig erzeugte CSV-Datei im Feld "Daten-Datei" an und w�hlen unter "Meldung" die zu den Daten passende Meldungsart, bevor Sie diese an HIT senden.

Muss der Halter die Mitteilung selbst vornehmen - Beauftragung/Anzeige Dritter

Der Halter kann die Mitteilung selbst vornehmen, oder einen Dritten damit beauftragen. Dieser Dritte muss der Beh�rde angezeigt werden. Dies geht schriftlich oder auch elektronisch. Hierzu gibt es in der TAM-Datenbank einen eigenen Eingabepunkt  "Tierhalter-Erkl�rung". Hier legt der Halter auch fest, welche Mitteilungen dieser Dritte durchf�hren, und was er abrufen darf. Sollen mehrere Dritte beauftragt (=angezeigt) werden, so muss f�r jeden Dritten eine separate Erkl�rung abgegeben werden. Der Tierhalter bleibt jedoch weiterhin daf�r verantwortlich, dass die mitzuteilenden Daten zu seinem Betrieb korrekt, fristgerecht und vollst�ndig in der TAM-HIT-Datenbank vorliegen.

Braucht der Dritte eine eigene Betriebsnummer und PIN?

Sofern der Dritte nicht bereits eine eigene Betriebsnummer besitzt, muss er diese bei der zust�ndigen  Adressdatenstelle beantragen. Die Adressdatenstelle ordnet auch die Betriebstypen zu - es findet durch die Datenbank KEINE automatische Betriebstypenzuordnung z.B. nach "Tierhalter-Erkl�rung" zum Dritten statt. N�heres siehe auch unter "Zugang zur TAM-HIT-Datenbank" weiter unten.

Was ist die Tierhalter-Versicherung?

Der Tierhalter muss gegen�ber der Beh�rde schriftlich bzw. ab Ende 2021 wahlweise auch elektronisch versichern, dass er sich an die Behandlungsanweisung des Tierarztes gehalten hat und nicht davon abgewichen ist, wenn die Mitteilung zur Arzneimittelverwendung auf Daten von tier�rztlichen Anwendungs- und Abgabebelegen basiert. F�r jeden behandelnden Tierarzt/Tier�rztin /Tierarztpraxis mit eigener Betriebsnummer (nicht verschiedene Tier�rzte bzw. Tier�rztinnen der selben Praxis) ist eine separate Tierhalterversicherung abzugeben.

Auf Grund der 17. AMG-Novelle, welche am 01. November 2021 in Kraft tritt, kann die Versicherung ab dem Kalenderhalbjahr 2021/II elektronisch durch den Halter in der TAM-Datenbank abgegeben werden.
Hierf�r gibt es einen neuen Men�punkt "Eingabe der Tierhalter-Versicherung".
Die Abgabe einer schriftlichen Versicherung ist damit nicht mehr, bzw. nicht zus�tzlich zur elektronischen Meldung n�tig.

 

Diese Versicherung muss am Ende eines jeden Kalenderhalbjahres abgegeben werden.

bullet

F�r das 1. Kalenderhalbjahr sp�testens bis zum 14. Juli und

bullet

f�r das 2. Kalenderhalbjahr sp�testens bis zum 14. Januar

 Sie kann fr�hestens nach Ende des Halbjahres erfolgen.

Die TAM-HIT-Datenbank

Die Tierarzneimittel (TAM) - Datenbank  ist eine Erweiterung der HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem f�r Tiere - HIT) und damit die zentrale amtliche Antibiotika-Datenbank.

Die HIT-Datenbank ist die zentrale Informationsplattform f�r die Veterin�r- und Agrarverwaltung in Deutschland. Die nach der Vieh-Verkehrs-Verordnung erforderlichen Meldungen f�r Rinder, Schweine sowie Schafen und Ziegen werden hier zentral gespeichert. Ziel ist es f�r die genannten Tierarten, die Herkunft und s�mtliche Aufenthaltsorte schnell und zuverl�ssig zur�ckverfolgen zu k�nnen - insbesondere im Tierseuchenfall.  Dar�ber hinaus werden in der HIT-Datenbank im Bereich der Rinderdatenbank die Untersuchungsbefunde zu verschiedenen Tierseuchen, wie z.B. f�r BHV1 und BVD sowie Impfdaten dokumentiert.

Zweck der Tierarzneimittel - Datenbank

Ziel der am 01. April 2014 in Kraft getretenen 16. Arzneimittelgesetz (AMG)-Novelle ist es, den Einsatz von Antibiotika bei Masttieren zu reduzieren sowie den sorgf�ltigen Einsatz und verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika zur Behandlung von erkrankten Tieren zu verbessern, um das Risiko der Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen zu begrenzen.

Nach dem AMG sind Betriebe verpflichtet, die zur Mast bestimmte Rinder, Schweine, H�hner oder Puten berufs- oder gewerbsm��ig halten, der zust�ndigen Beh�rde folgende Angaben mitzuteilen:

bulletNutzungsart/en (Mitteilung der Tierhaltung)
bulletTierbestand / Bestandsver�nderungen
bulletAntibiotikaverwendungen

Der Tierhalter kommt seiner Mitteilungspflicht nach, wenn er die erforderlichen Angaben in die TAM-HIT-Datenbank meldet. Meldepflichtige Tierhalter, die nicht via Internet melden, m�ssen sich ggf. an die Regionalstelle ihres Landes wenden (siehe auch "welche Meldewege gibt es").

Aus diesen Meldungen wird f�r jede Nutzungsart berechnet, wie h�ufig die Tiere im letzten Halbjahr im Durchschnitt mit Antibiotika behandelt wurden (Therapieh�ufigkeit TH). Betriebe, in denen die Tiere �berdurchschnittlich h�ufig behandelt wurden sind verpflichtet, zusammen mit dem Tierarzt zu pr�fen, was der Grund f�r den erh�hten Antibiotikaeinsatz war und wie dieser gesenkt werden kann. Entsprechende Schritte zur Verringerung sind zu ergreifen. In bestimmen F�llen ist ein Plan mit Ma�nahmen zur Verringerung des Antibiotikaverbrauches zu erstellen.

Was muss in TAM-HIT gemeldet werden?

Nutzungsart (AMG �58a Abs. 1 und 2)

Mitteilungspflichtig nach AMG  ist die Tierhaltung mit Angabe der Nutzungsart. Die im Bereich der HIT-Rinderdatenbank bereits vorhandene "Produktionsrichtung" f�r statistische Erhebungen hat eine andere Definition f�r "Mast", so dass die Daten f�r die Nutzungsart ungeeignet sind und eine separate Meldung erforderlich ist.

Tierart Nutzungsart Mitteilungspflichtig Meldefrist Erste Meldung f�llig bis sp�testens
Rinder
bulletMastk�lber bis zu einem Alter von acht Monaten
bulletMastrinder ab einem Alter von acht Monaten
ab Absetzen vom Muttertier
(K�lber gelten als abgesetzt, wenn sie r�umlich vom Muttertier getrennt werden)
bulletsp�testens 14 Tage nach Beginn der Haltung
bullet�nderungen innerhalb 14 Tage
1. Juli 2014
Schweine
bulletMastferkel bis einschlie�lich 30kg
bulletMastschweine �ber 30kg
ab Absetzen vom Muttertier
(Ferkel gelten als abgesetzt, wenn sie r�umlich vom Muttertier getrennt werden)
H�hner und Puten

Mast

ab dem Zeitpunkt des Schl�pfens

Die Meldung hat sp�testens 14 Tage nach Beginn der Haltung (darin enthalten die Nutzungsart) zu erfolgen. Da die 16. AMG-Novelle am 01. April 2014 in Kraft getreten ist, ist folgendes zu beachten: Ab dem 01.04.2014 kann der Tierhalter die Nutzungsart melden. Die Meldung hat sp�testens bis zum 1. Juli 2014 zu erfolgen. �nderungen sind innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen.

Wenn sich die Nutzungsarten nicht �ndern, ist keine erneute Meldung erforderlich. Nur im Fall einer Erweiterung oder Wegfalls einer oder mehrerer Nutzungsart(en) ist eine erneute Meldung durch den Tierhalter durchzuf�hren.

Zudem ist die freiwillige Angabe von nicht meldepflichtigen Nutzungsarten m�glich f�r 

bulletBetriebe, die gem�� AMG relevante Tierarten halten, aber unter den Bestandsuntergrenzen liegen
bulletBetriebe mit sonstigen Tierarten (z.B. Milchk�he, Zuchtsauen, Legehennen) k�nnen diese als "sonstige" eintragen

Die freiwillige Eingabe nicht meldepflichtiger Nutzungsarten erm�glicht dem Halter die Erfassung der Angaben des Bestandsbuches und des Abgabe- und Anwendungsbeleg (AuA-Beleg) f�r alle Arzneimittel. Betriebe, die mit ihren AMG-relevanten Tier- bzw. Nutzungsarten unter die Bestandsuntergrenzen fallen, k�nnen dar�ber hinaus das System zur Berechnung der Therapieh�ufigkeit nutzen.

=> Die zust�ndige Beh�rde hat nur Zugriff auf die nach AMG meldepflichtigen Daten!

==>Die Meldung der Nutzungsarten ist Voraussetzung f�r die Eingabe der Arzneimittelverwendung! 

Tierbestand / Bestandsver�nderungen (AMG � 58b (1) 5)

Seit dem 01.07.2014 sind halbj�hrlich f�r die jeweilige meldepflichtige Nutzungsart die Anzahl der gehaltenen Tiere (Tierbestand) und die Bestandsver�nderungen (Zug�nge/Abg�nge) im Verlauf des Kalenderhalbjahres zu melden. Auf Basis dieser Angaben wird der Durchschnittsbestand f�r jede Nutzungsart pro Kalenderhalbjahr errechnet.

Tierart Nutzungsart Meldungen (nach AMG �58b (1) 5.) Meldefrist Erste Meldung f�llig bis sp�testens
Rinder
bulletMastk�lber bis zu einem Alter von acht Monaten
bulletMastrinder ab einem Alter von acht Monaten
Tierbestand
=>
zu Beginn des Kalenderhalbjahres
Bestandsver�nderungen 
bulletZug�nge
bulletAbg�nge

=> im Verlauf des Kalenderhalbjahres

sp�testens am 14. Tag desjenigen Monats, der auf den letzten Monat des Kalenderhalbjahres folgt (ab 2015: 14.Januar/ 14. Juli)  14. Januar 2015
f�r den Zeitraum 01.07.-31.12.2014
Schweine
bulletMastferkel bis einschlie�lich 30kg
bulletMastschweine �ber 30kg
H�hner und Puten

Mast

Achtung: Betriebe mit Masttieren (Rinder und Schweine), die im Verlauf des Kalenderhalbjahres in eine andere Nutzungsart "hineinwachsen", m�ssen diese Tiere mittels einer Abgangs- und Zugangsmeldung umbuchen.

Werden im Kalenderhalbjahr keine Antibiotika verwendet, entf�llt nicht nur die Mitteilungspflicht zur Antibiotikaverwendung sondern auch zu Tierbestand und Bestandsver�nderungen. Eine freiwillige "Nullmeldung" zur Antibiotika-Verwendung ist m�glich (galt bis inklusive 2021/I). Details zur Nullmeldung siehe unter "Arzneimittelverwendung".

Arzneimittelverwendung (AMG � 58b (1) 1.-4.)

Seit dem 01.07.2014 sind im Verlauf des Kalenderhalbjahres angewandte Antibiotika unter Angabe folgender Punkte zu melden:

bullet Nutzungsart
bullet Anzahl behandelte Tiere
bullet Bezeichnung des angewendeten Arzneimittels
bullet insgesamt angewendete Menge Antibiotika (wird die Menge pro Tier und Tag angegeben, kann die Datenbank die Gesamtmenge errechnen)
bullet Datum der erten Anwendung oder Abgabe
bullet Behandlungstage und Wirkungstage (die Wirkungstage sind f�r die Berechnung der Therapieh�ufigkeit erforderlich)

Auf Basis dieser Angaben und der des Durchschnittsbestandes wird f�r jede Nutzungsart die betriebliche Therapieh�ufigkeit errechnet.

Findet in einem Halbjahr f�r die Nutzungsart keine Antibiotika-Behandlung statt er�brigen sich hierzu die Mitteilungen. Eine freiwillige "Nullmeldung", mit welcher Sie best�tigen, dass Sie keine Antibiotika im Halbjahr angewendet haben sowie die Richtigkeit der Angabe, kann abgegeben werden (galt bis inklusive 2021/I). Es wird durch die Datenbank die Therapieh�ufigkeit "Null" ermittelt.

Auf Grund der 17. AMG-Novelle, welche am 01. November 2021 in Kraft tritt, ist die Nullmeldung ab dem Kalenderhalbjahr 2021/II verpflichtend in der TAM-Datenbank abzugeben, wenn im Halbjahr keine Antibiotika bei einer mitteilungspflichtigen Nutzungsart eingesetzt wurden.
Die Nullmeldung kann erst nach Beendigung des Halbjahres durchgef�hrt werden.

Geplant ist, dass auf freiwilliger Basis au�erdem die Dokumentation der AuA-Belege bzw. des Bestandsbuches in elektronischer Form in der TAM-HIT-Datenbank gef�hrt werden kann. 

Therapieh�ufigkeit (AMG � 58c)

Die Therapieh�ufigkeit (TH) ist die Anzahl der Tage im Halbjahr, an denen ein Tier dieser Nutzungsart im Betrieb im Durchschnitt mit antibiotischen Wirkstoffen behandelt wurde.

Die Angaben zur Arzneimittelverwendung und dem Tierbestand bzw. den Bestandsver�nderungen werden f�r die Berechnung der einzelbetrieblichen Therapieh�ufigkeiten verwendet. Die Formel zur Berechnung der Therapieh�ufigkeit lautet

Es werden alle Behandlungen mit Antibiotika im Halbjahr eingerechnet (-> Σ Summe aller Einzelgaben). Aus allen bundesweiten einzelbetrieblichen TH werden f�r jede Nutzungsart die Kennzahlen 1 und 2 ermittelt. Die Kennzahl 1 ist der Median, d.h. der Wert unter dem 50 Prozent aller erfassten halbj�hrlichen Therapieh�ufigkeiten (also Betriebe) liegen. Die Kennzahl 2 ist das dritte Quartil, d.h. der Wert unter dem 75 Prozent aller erfassten halbj�hrlichen Therapieh�ufigkeiten (also Betriebe) liegen. Die Kennzahlen werden erstmalig Ende M�rz 2015 im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Der Tierhalter muss seine einzelbetriebliche TH mit diesen abgleichen. Liegt er unter beiden Kennzahlen muss er nichts veranlassen. Liegt er �ber einer der beiden Kennzahlen sind (abgestuft nach Kennzahl 1 oder 2) Ma�nahmen zu ergreifen.

Ein Beispiel zur Berechnung der Therapieh�ufigkeit in der TAM-/Antibiotika-Datenbank kann hier heruntergeladen werden (PDF):

Beispiel Berechnung der Therapieh�ufigkeit

Beispiel Berechnung der Therapieh�ufigkeit (H�hnchenmast)

Zugang zur TAM-HIT-Datenbank 

�ber die Internet-Adresse www.hi-tier.de hat der Anwender Zugang zur TAM-HIT und zum Meldeprogramm f�r die Eingaben nach AMG. Im Meldeprogramm meldet er sich unter seiner Betriebsnummer und PIN in der HIT an und kann seine Daten einsehen und im Rahmen seiner Kompetenz  entsprechende Meldungen durchf�hren. 

Die Anmeldung dient zur Identifikation und Authentifizierung des Benutzers. In der HIT ist es erforderlich, dass sich jeder Anwender ausweisen kann. Dadurch wird sichergestellt, dass nur berechtigte Benutzer Meldungen ausf�hren und Informationen abrufen d�rfen.

Die Authentifizierung des Benutzers bei der Anmeldung erfolgt �ber die Betriebsnummer und die zugeh�rige PIN (f�r Organisationen  i.d.R. zus�tzlich �ber die Mitbenutzerkennung, wenn mehrere Mitarbeiter Zugang zur Datenbank haben).

Tierhaltungsbetriebe, die bereits in HIT registriert sind...(i.d.R. Rinderhalter, Schweinehalter)

=> Erneute Registrierung nicht erforderlich
=> Haben Zugriff auf die TAM-HIT-Datenbank

Informationen �ber Betriebsdaten zur eigenen Betriebsnummer sind unter dem Men�punkt Betriebsdaten- erweiterte �bersicht abrufbar.

Tierarztpraxen und Tierhaltungsbetriebe, die nicht in HIT registriert sind...(H�hner-/Putenmastbetriebe, ab 2023 Zuchtbetriebe, Milchviehbetriebe, Betriebe mit Legehennen/Junghennen usw.)

bulletM�ssen sich bei der Adressdatenstelle registrieren lassen - dies betrifft insbesondere H�hner-/Putenmastbetriebe
bulletBetriebsnummer (HIT-Registriernummer)
Zur eindeutigen Identifizierung und Registrierung muss einem Betrieb eine Betriebsnummer (= Registriernummer nach der Vieh-Verkehrs-Verordnung) zugeteilt worden sein. Diese erm�glicht eine Zuordnung der in der HIT abgegebenen Meldungen zu einem Meldepflichtigen. 

F�r die Betriebsdatenpflege, wie z.B. die �nderung der Anschrift oder im Fall einer Betriebsaufgabe ist die Adressdatenstelle im jeweiligen Land zust�ndig. 

Landesspezifische Besonderheiten

Baden-W�rttemberg h�ngt an die Betriebsnummer eine Kennzeichnung der Betriebsnachfolge und zus�tzlich eine Pr�fziffer an.

Bayern verwendet teilweise landesintern eine Form ohne Angabe der Landeskennung - BALIS-Nummer genannt.

Rheinland-Pfalz verwendet teilweise eine l�ngere Betriebsnummer. N�here Hinweise gibt die zust�ndige Landwirtschaftsbeh�rde bei der Kreisverwaltung.

Bei der Eingabe der Betriebsnummer in die HIT ist die von der Viehverkehrsverordnung vorgegebene Form zu verwenden.


bulletBetriebstyp "Tierhalter"
Der Benutzer besitzt nur Zugriffkompetenz auf die TAM-HIT-Datenbank, sofern f�r die Betriebsnummer ein entsprechender Betriebstyp in HIT durch die Adressdatenstelle eingetragen wurde, z.B. Rinderhalter, Schweinehalter oder Gefl�gelhalter. �ber den Betriebstyp, d.h. die Rolle, die der Registrierte im System hat, wird festgelegt, welche Rechte er im System hat. Der einzelne Benutzer kann nur im Rahmen der ihm zugewiesenen Kompetenz Programmfunktionen in der HIT nutzen. 

Informationen �ber Betriebsdaten zur eigenen Betriebsnummer sind unter dem Men�punkt Betriebsdaten- erweiterte �bersicht abrufbar.

Benannter Dritter
Der Tierhalter kann entscheiden, ob er die Mitteilungen gem. �58a und b (AMG) selber vornimmt oder sie an Dritte delegiert. Ein solcher Dritter kann z.B. ein behandelnder Tierarzt oder ein anderer Dritter (z.B. QS) sein. Beauftragt der Tierhalter einen Dritten mit der Durchf�hrung der vorgeschriebenen Mitteilungen, muss er dies unter Nennung des Dritten gegen�ber der zust�ndigen Beh�rde anzeigen (�58a Abs. 4 AMG). Der Anzeigepflicht kommt er nach, wenn der Tierhalter eine Erkl�rung in HIT erfasst oder per Formular schriftlich bei der zust�ndigen Beh�rde einreicht (i.d.R. das Veterin�ramt).

bulletDer Hoftierarzt als Dritter
ist i.d.R. bereits registriert. Eine bereits in der Vergangenheit erteilte Hoftierarztvollmacht erm�chtigt den Tierarzt nicht, Meldungen nach dem AMG durchzuf�hren!
 
bulletSonstiger Dritter (z.B. QS)
Ein vom Tierhalter beauftragter Dritter muss eine eigene Registriernummer haben; die f�r die Registrierung verantwortliche Adressdatenstelle vergibt zudem den entsprechenden Betriebstyp 713 "Benannter Dritter (TAM) gem. Tierhalter-Erkl�rung (wenn nicht Tierarzt)". Dieser Betriebstyp dient nur zur Steuerung der Men�auswahl; die Zugriffsrechte - also Eingabe/Abruf von TAM-Daten-  ergeben sich aus der Tierhalter-Erkl�rung. 

PIN-Vergabe

Die Authentifizierung des Benutzers bei der Anmeldung erfolgt �ber die Betriebsnummer und die zugeh�rige PIN (f�r Verwaltungsstellen i.d.R. zus�tzlich �ber die Mitbenutzerkennung).

F�r den Online-Zugang zur HIT-Datenbank ist eine PIN (Pers�nliche Identifizierungs-Nummer) zur jeweiligen Betriebsnummer erforderlich. Die PIN wird von der zust�ndigen Regional- bzw. Adressdatenstelle des jeweiligen Landes vergeben. 

Falls die PIN vergessen wurde oder Probleme bei der Anmeldung auftraten, ist bei der o.g. Stelle eine neue PIN zu beantragen. Die HIT vergibt keine PIN!

PIN vergessen und m�gliche Fehlerquellen

Da die Eingabe der PIN nicht im Klartext erscheint, kann es zu falschen bzw. fehlerhaften Eingaben der PIN kommen, wodurch die Anmeldung fehlschl�gt. Zu pr�fende Fehlerquellen sind:

bulletEiner der Anmeldedaten Betriebsnummer (ggf. Mitbenutzerkennung) oder PIN wurden falsch eingegeben.
bulletDie Feststelltaste ("Caps Lock") ist gedr�ckt. In diesem Fall leuchtet direkt auf der Feststelltaste oder oben rechts �ber dem Nummernfeld ein L�mpchen (i.d.R. das mittlere der drei). Dieses muss durch erneutes Dr�cken der Feststelltaste oder der Gro�stelltaste ("Shift") ausgeschaltet werden.

Schlug die Anmeldung durch falsche bzw. fehlerhafte Eingabe fehl, erhalten Sie aus Sicherheitsgr�nden nur noch eine allgemeine Fehlermeldung. Es ist uns nicht gestattet detailliert zu melden worin die Ursache des Fehlers liegen k�nnte um nicht unberechtigten Nutzer einen Angriff auf Ihre Anmeldedaten zu erm�glichen. 

Ein Problem tritt bei Anwendern auf, die ihre PIN im Browser gespeichert haben. Die Anmeldung und anschlie�ende �nderung der PIN im Programm ist m�glich. Der Browser selbst merkt diese �nderung jedoch nicht, so dass beim n�chsten Einloggen Probleme auftreten. Hier muss der Anwender auch im Browser die alte PIN �berschreiben. 

Wird das betreffende Popup-Fenster mit der PIN nicht mehr angezeigt, ist folgende Browser-Einstellung vorzunehmen: Extras/Internetoptionen/Inhalte/AutoVervollst�ndigen/"Nachfragen, ob Kennw�rter gespeichert werden sollen" aktivieren.
Damit wird das Popup-Fenster wieder angezeigt und der Anwender kann die neue PIN eingeben.

Neue PIN anfordern

Falls 

bulletdie PIN vergessen wurde,
bullettrotz der zu pr�fenden Fehlerquellen eine Anmeldung nicht m�glich ist oder 
bulletbei der PIN-�nderung Probleme auftraten, 

ist bei der zust�ndigen zust�ndige Landesstelle eine neue PIN zu beantragen. 

Eine Abfrage der vergessenen PIN ist grunds�tzlich weder bei der zust�ndigen Landesstelle noch bei der HIT m�glich.

PIN �ndern

Eine g�ltige PIN kann jederzeit ge�ndert werden. Der Dialog "PIN �ndern" ist im Men� aufrufbar.

 

Vorgehensweise

In das Feld "Neue PIN" ist eine frei w�hlbare PIN / Passwort gem�� der Vorgaben zu L�nge und Komplexit�t einzugeben. Hierbei ist zu beachten, das sich die neue PIN von der alten PIN unterscheiden muss. F�r jede eingegebene Ziffer wird ein Sternchen angezeigt.

Im nachfolgenden Feld "PIN-Wiederholung" ist die neue PIN zu wiederholen und die Schaltfl�che <�ndern> zu klicken.
Die Klarsichtanzeige ist standardm��ig  inaktiviert, so dass die PIN nach der �nderung nicht sichtbar ist. Wird die PIN-Anzeige in Klarsicht gew�nscht, muss hier  "ja" markiert werden.

Nach Eingabe der PIN ist die Schaltfl�che "�ndern" zu dr�cken

Sofern die neue PIN vom System akzeptiert wurde, erfolgt die R�ckmeldung "Die PIN �nderung f�r den Betrieb ... wurde erfolgreich durchgef�hrt!". �ber den Link "Zur�ck zum Men�" gelangt man ins Hauptmen�. 

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� 1999-2021 Bay.StMELF, verantwortlich f�r die Durchf�hrung sind die  Stellen der L�nder , fachliche Leitung ZDB: Frau Dr. Kaja.Kokott@hi-tier.de, Technik: Helmut.Hartmann@hi-tier.de
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