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ASP-Programme der L�nder und Unterst�tzung in HIT

Stand: 09.07.2020 - auf dieser Seite werden in K�rze ausf�hrlichere Informationen bereit gestellt

Allgemein

Die L�nder haben verschiedene Programme zur ASP-Fr�herkennung und zum ASP-Betriebsstatus.

Folgende Landes-Programme setzen bereits aktuell explizit auf die Nutzung der HIT-Datenbank.

bulletBayern

Folgende Landes-Programme planen die HIT-Datenbank zu nutzen

bulletBaden-W�rttemberg
bulletNordrhein-Westfalen

Bayern

Der Start des System ist am 09.07.2020.

Baden-W�rttemberg

...

Nordrhein-Westfalen

...

Verfahrensablauf

Die einzelnen Schritte

Das Verfahren umfasst grob folgende Schritte - je nach Land k�nnen unterschiedliche Detailregelungen gelten

  1. Tierhalter erteilt seinem Hoftierarzt den Auftrag und tr�gt sofern nicht geschehen eine entsprechende in HIT ein, siehe Men�punkt "..."
    Oder: Das zust�ndige Veterin�ramt beauftragt einen Tierarzt und tr�gt die in HIT ein.
  2. Der Tierarzt f�hrt eine Betriebsinspektion gem�� den fachlichen Vorgaben des Landes durch und tr�gt sie in HIT ein 
    bulletMen�punkt "Men� Hoftierarzt / ..."
  3. Tierhalter meldet Schweine-Todmeldung (Eingabe Todmeldungen oder Nullmeldung (je KW)
  4. Im Fall verendeter, �ber 60 Tage alter Schweine in der KW (pro PE)
    bulletm�ssen mindestens 2 Tiere (pro PE), beprobt werden
    bulletUntersuchungsantrag erstellen (je nach Land einer pro Betrieb oder PE), Angabe der Bezeichnung der PE �ber Feld "Bemerkung"
    bulletDas Labor stellt die ASP-Befunde unter Grund 33:ASP-Fr�herkennung in HIT ein (GEN_TEST)
  5. Veterin�ramt (VA) kontrolliert und best�tigt BI-Angaben (aus Schritt 2.)
  6. Pr�fung der "amtlichen Bio-Sicherheit Art. 15" - je nach Vorgaben des Landes
    bulleta. Im Laufe von 4 Monaten nach der ersten relevanten BI
    bulletODER nach Seuchenausbruch
  7. Privater (beauftragter) Tierarzt gibt die zweite Betriebsinspektion (BI) ein
    bulletSie soll zweimal j�hrlich im Abstand von 4 bis 8 Monaten erfolgen.
    bulletZus�tzliche BIs k�nnen eingegeben werden. Eine Unterschreitung des Mindestabstands beeintr�chtigt die Status-Berechnung nicht, zu Erlangung des Status muss aber ggf. eine weitere BI im passenden Abstand durchgef�hrt werden.
  8. Amt best�tigt die zweite (weitere) BI

Erlangen des ASP-Betriebsstatus

bulletEs gilt zu unterscheiden zwischen
bullet"technischer ASP-Betriebsstatus" - von HIT auf Basis der in HIT vorliegenden Daten ermittelt
bullet"rechtlicher ASP-Betriebsstatus" - als offizielle Status vom Veterin�ramt vergebenen und i.d.R. per Bescheid mitgeteilt
bulletSolange noch nicht alle erforderlichen 8 Schritte vollst�ndig und fehlerfrei durchgef�hrt und dokumentiert sind wird im "technischen ASP-Betriebsstatus" ein entsprechende Fehler- oder Bearbeitungshinweis ausgegeben.
bulletWenn alle erforderlichen 8 Schritte vollst�ndig und fehlerfrei durchgef�hrt wurden und das Ergebnis vom Veterin�ramt gepr�ft wurde erteilt das Amt den offiziellen "rechtlichen ASP-Betriebsstatus".

Zust�ndige Stellen der L�nder

Land Zust�ndige Stelle Kontakt
Bayern
Bayerisches Landesamt f�r Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Oberschlei�heim
Sachgebiet Tierseuchen
Mail: HIT@lgl.bayern.de
Baden-W�rttemberg
noch nicht festgelegt  
Nordrhein-Westfalen
noch nicht festgelegt  

 

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� 1999-2021 Bay.StMELF, verantwortlich f�r die Durchf�hrung sind die  Stellen der L�nder , fachliche Leitung ZDB: Frau Dr. Kaja.Kokott@hi-tier.de, Technik: Helmut.Hartmann@hi-tier.de
Seite zuletzt bearbeitet: 03. November 2021 16:15, Anbieterinformation: Impressum - Datenschutz - Barrierefreiheit