In diesem FAQ finden Sie Informationen unter anderem zu den Themen Einreise und Ausreise, Unterbringung und Wohnen, Staatliche Leistungen und Finanzen, Bildung und Schule sowie Gesundheit.
Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2025 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt.