Aufgaben
Der Rechnungshof hat sich als Ziel gesetzt:
- gegenwartsnah und zukunftsorientiert zu prüfen sowie
- Senat, Bürgerschaft und Öffentlichkeit zeitnah über seine Prüfungsfeststellungen zu unterrichten.
Der Rechnungshof überwacht (prüft):
- die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung Hamburgs als Land und Kommune, einschließlich der Landesbetriebe und Sondervermögen;
- die Haushalts- und Wirtschaftsführung der landesunmittelbaren Anstalten, wie zum Beispiel Stadtreinigung, Stadtentwässerung, sowie die Körperschaften, zu denen auch die Hochschulen gehören;
- die Betätigung Hamburgs bei rund 300 Unternehmen des privaten Rechts, wie zum Beispiel SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg, Hamburger Hochbahn-Aktiengesellschaft;
- die Stellen außerhalb der Verwaltung, wenn sie, wie zum Beispiel soziale und kulturelle Einrichtungen, staatliche Zuwendungen erhalten.
In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass der Rechnungshof den Konzern Freie und Hansestadt Hamburg mit Erträgen und Aufwendungen von je rund 20 Milliarden Euro und Investitionen von rund 3 Milliarden Euro prüft. Dabei kann er sich auch auf Stichproben beschränken.
Die Tätigkeit des Rechnungshofs soll
- auf eine bestimmungsgemäße, wirtschaftliche und sparsame Verwendung staatlicher Mittel hinwirken,
- die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Verwaltung und der staatlichen Einrichtungen verbessern und
- die für die Haushalts- und Wirtschaftsführung bedeutsamen Entwicklungen und ihre Zusammenhänge offen legen und auf Fehlentwicklungen hinweisen.
Der Rechnungshof fasst seine Prüfungsfeststellungen in Prüfungsmitteilungen zusammen, die den geprüften Stellen zur Stellungnahme zugehen.
Über die wichtigsten Ergebnisse seiner Prüfungen berichtet der Rechnungshof jährlich der Bürgerschaft und dem Senat (Jahresbericht). Auf einer Pressekonferenz stellt der Rechnungshof seinen Jahresbericht der Öffentlichkeit vor. Die in den Jahresbericht aufgenommenen Feststellungen sind die Grundlage für die Entlastung des Senats durch die Bürgerschaft.
Über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung kann der Rechnungshof die Bürgerschaft und den Senat jederzeit unterrichten (Sonderbericht).
In beratenden oder gutachtlichen Stellungnahmen gegenüber der Bürgerschaft und dem Senat äußert sich der Rechnungshof zu aktuellen Themen oder solchen mit finanziellen Auswirkungen.
Näheres zu den Aufgaben des Rechnungshofs finden Sie in Teil V "Überwachung der Haushalts- und Wirtschaftsführung" der Landeshaushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg.