Hauptinhalt

Antidiskriminierung

Hände in verschiedenen Farben © SMGI

Die Menschen in Sachsen sind vielfältig. Das zeigt sich z.B. in der Altersstruktur der Bevölkerung, der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt, aber auch in den Fähigkeiten und Beeinträchtigungen eines jeden Menschen; in der kulturellen Zugehörigkeit und der Herkunft, wie in der Religionszugehörigkeit. Diese Vielfalt ist eine elementare Ressource für Sachsen.

Trotzdem gibt es Menschen, die aufgrund bestimmter Merkmale Benachteiligung erleben, oft in wiederholter Form in den verschiedensten Lebenssituationen, in ihrem Alltag.

Engagement gegen Diskriminierung bedeutet zugleich Engagement für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Vertrauen in demokratische Strukturen kann nur wachsen, wo Menschen über gleichberechtigte Teilhabemöglichkeiten verfügen.

Im Kabinettsbeschluss vom 24. Januar 2017 wurde die »Strategie zum Schutz vor Diskriminierung und zur Förderung von Vielfalt« beschlossen. Sie beschreibt das Konzept der Antidiskriminierungspolitik als politische Querschnittsaufgabe innerhalb der Staatsregierung und umfasst ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Ausbau und zur Stärkung der Antidiskriminierungspolitik im Freistaat.

Mit dem Strategiekonzept erfüllte Sachsen die Voraussetzungen für den Beitritt zur »Koalition gegen Diskriminierung«, die am 23. Juni 2017 durch die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping für den Freistaat Sachsen unterzeichnet wurde. Die Unterzeichnung ist ein deutliches Bekenntnis zu einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt als Grundelement eines weltoffenen Sachsen.

Die breit angelegten Maßnahmen innerhalb der Antidiskriminierungsstrategie des Freistaates Sachsens werden z.B. abgebildet:

  • im Bereich Gleichstellung von Frau und Mann
  • im Rahmen des Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN - Behindertenrechtskonvention
  • im Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen
  • im Zuwanderungs- und Integrationskonzept
  • bei der Bekämpfung von Altersdiskriminierung
  • in Maßnahmen zur Demokratieförderung und zur Bekämpfung von politischem Extremismus

Ziele der Antidiskriminierungspolitik der Sächsischen Staatsregierung

  • Sensibilisierung für das Recht aller Menschen auf Chancengleichheit
  • Förderung der Umsetzung des Rechtsanspruches auf Nichtdiskriminierung
  • Verhinderung und Abbau von Diskriminierung auf allen gesellschaftlichen Ebenen in Sachsen
  • Stärkung und Verbesserung von demokratischen Strukturen und Kompetenzen
  • Stärkung einer Kultur der Wertschätzung und Förderung von Vielfalt als Produktivfaktor in Wirtschaft und Verwaltung
  • Abwehr von ideologiegestützter Menschenverachtung und politischem Extremismus

Aufgaben des Fachbereichs

  • eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt in Sachsen fördern
  • die Gesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik für das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung zu sensibilisieren
  • die Umsetzung der sächsischen Antidiskriminierungspolitik ressortübergreifend zu koordinieren
  • den modellhaften Auf- und Ausbau bedarfsgerechter Netzwerk- und Beratungsstrukturen für Antidiskriminierung in Sachsen zu begleiten und zu unterstützen
  • als fachliche Schnittstelle für die Netzwerkpartner zum Thema Antidiskriminierung auf Bund- Landes- und kommunaler Ebene zur Verfügung zu stehen

 

Maßnahmen des Fachbereichs

  • Verankerung des Themas als politische Querschnittsaufgabe

Im Rahmen ihrer Facharbeit stellen die Ressorts eigenständig sicher, dass die Maßnahmen der Antidiskriminierungsstrategie in dem jeweiligen Fachbereich berücksichtigt werden. Das betrifft sowohl die Etablierung einer verwaltungsinternen Antidiskriminierungskultur als auch um die Bearbeitung der Thematik durch die jeweils zuständigen Ressorts. Der Fachbereich Antidiskriminierung koordiniert die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Ressorts hinsichtlich der verschiedenen Lebensbereiche, in denen Diskriminierung auftritt, auch im Hinblick auf Mehrfachdiskriminierungen, identifiziert Schnittmengen und unterstützt die Entwicklung von ressortübergreifenden Standards. 

  • Koordinierung des Lenkungsausschusses zur Bekämpfung von Diskriminierung in Sachsen
  • Ausbau von Beratungsangeboten u.a. Projekten zum Abbau von Diskriminierung

Der modellhafte Aufbau einer sachsenweiten Struktur qualifizierter horizontaler Antidiskriminierungsberatung ist ein Kernbeschluss der Kabinettsstrategie. Regionale Beratungsstrukturen sind eine zentrale Grundlage zur Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung. 
Darüber hinaus werden über die Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit verschiedene Projekte zur Antidiskriminierung gefördert. (Link zu Richtlinie Chancengleichheit)
Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören die Finanzierung und die fachliche Begleitung der Beratungsstellen.

  • fachliche Begleitung der Arbeitsgruppe »Beschwerdestellen nach dem § 13 AGG«

Jedes Ressort verfügt über eine rechtlich vorgeschriebene Beschwerdestelle nach § 13 AGG. Der Fachbereich Antidiskriminierung übernimmt die fachliche Begleitung und organisiert regelmäßige Treffen.

  • Netzwerkarbeit auf Länder- und Bundesebene und in Sachsen

Als fachliche Schnittstelle für die Netzwerkpartner zum Thema Antidiskriminierung in Sachsen, aber auch auf Länder- und Bundesebene vertritt der Fachbereich Antidiskriminierung den Freistaat Sachsen auf den entsprechenden Fachministerkonferenzen, bei themenspezifischen Bund-Länder-Treffen und im sächsischen Netzwerk für Antidiskriminierung NADIS.

Diskriminierung ist eine Ungleichbehandlung einer Person oder einer Personengruppe wegen grundlegender Merkmale bzw. Kategorien in einer vergleichbaren Situation, wenn die Ungleichbehandlung nicht sachlich gerechtfertigt werden kann.

Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sind folgende Merkmale besonders geschützt: 

  • das Lebensalter
  • die sexuelle Orientierung
  • das Geschlecht
  • die ethnische Herkunft, bzw. das Verbot rassistischer Zuschreibungen
  • eine Behinderung
  • die Religion/ Weltanschauung.

Horizontale Antidiskriminierungsberatung ist ein Angebot zur Unterstützung für alle Menschen, die Diskriminierung erfahren haben. Das Angebot besteht unabhängig davon, aufgrund welchen Merkmals Ratsuchende diskriminiert wurden. Auch Betroffene von Mehrfachdiskriminierung und intersektionaler Diskriminierung erhalten adäquate und qualifizierte Unterstützung.

Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V.  bietet im Freistaat Sachsen an drei Standorten in Leipzig, Chemnitz und Dresden horizontale Antidiskriminierungsberatung an.

Die Beratungsstellen unterstützen Ratsuchende bei der Einordnung und Verarbeitung des Geschehens und bei der Einforderung ihres Rechts auf Gleichbehandlung. Sie begleiten Ratsuchende auf psychosozialer, rechtlicher und politischer Ebene im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Rahmen.

Das Beratungsangebot ist kostenlos. Die Beratungsstellen sind barrierefrei zugänglich. Bei Bedarf kann Gebärdensprachdolmetschung oder Sprachdolmetschung hinzugezogen werden.

Die Angebote der horizontalen Antidiskriminierungsberatung werden im Freistaat Sachsen über die Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit gefördert.

https://www.adb-sachsen.de


 

Aufgaben des Lenkungsausschusses

Der Lenkungsausschuss zur Bekämpfung von Diskriminierung in Sachsen konstituierte sich am 18. März 2019. Er dient dem Abstimmungsprozess sowie der Konkretisierung und Weiterentwicklung der Antidiskriminierungspolitik in Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen und verankert die sächsische Antidiskriminierungspolitik als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe.

Mitglieder des Lenkungsausschusses

  • Vertreterinnen und Vertreter aller Staatsministerien sowie der Staatskanzlei und des Landespräventionsrates
  • die Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, von Seniorinnen und Senioren, von lsbtiq Personen und der Sächsische Ausländerbeauftragte
  • zwei Mitglieder des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung des Sächsischen Landtages
  • Mitglieder der Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Hochschulen
  • der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten
  • des Antidiskriminierungsbüros Sachsen
  • des Anwaltsverbandes Sachsen
  • der Landesarbeitsgemeinschaft Queeres Netzwerk
  • der LIGA Selbstvertretung Sachsen – Behinderung und Menschenrechte in Sachsen
  • des Dachverbandes Sächsischer Migrantenorganisationen e.V.
  • des Genderkompetenzzentrums Sachsen
  • der Landesseniorenvertretung Sachsen

 

 

 

»Wir sind überzeugt: Gelebte Vielfalt und Wertschätzung dieser Vielfalt hat eine positive Auswirkung auf die Gesellschaft in Deutschland.«[9] (Charta der Vielfalt)

Am 4. Juni 2019 haben der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, Michael Kretschmer, die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, gemeinsam mit der Staatsministerin für Integration und Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Annette Widmann-Mauz, die »Charta der Vielfalt« unterzeichnet. 
Die Charta der Vielfalt e.V. wurde 2010 unter Schirmherrschaft der Bundeskanzlerin Angela Merkel gegründet. Die Unterzeichnung beinhaltet eine Selbstverpflichtung zur Förderung von Chancengleichheit in der Belegschaft.  Ziel ist ein Arbeitsumfeld, in dem alle Beschäftigten die gleiche Wertschätzung und Förderung erfahren, unabhängig von Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und/oder Identität. 

Der Sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer: »Sachsen setzt auf Vielfalt und Wertschätzung. Das gilt natürlich auch für den Freistaat als Arbeitgeber. Wir setzen mit der heutigen Unterzeichnung ein deutliches Zeichen für eine Kultur eines guten Miteinanders und der Akzeptanz, um die Persönlichkeiten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu würdigen und für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter attraktiv zu sein. Wir nehmen diese Verpflichtung sehr ernst.«

Die Veröffentlichung der intersektionalen Studie "Diskriminierung erlebt?!" zu Diskriminierungserfahrungen in Sachsen im Jahr 2023 ist ein wichtiger Meilenstein in der sächsischen Antidiskriminierungsarbeit.

Erstmals wurde für die durch das Institut DeZIM (Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung) durchgeführte Studie nach verschiedenen Formen der Diskriminierung in Sachsen entlang der Kategorien Geschlecht, religiöse Zugehörigkeit, äußere Erscheinung, Lebensalter, Behinderung, sexuelle Orientierung, rassistische Zuschreibungen, Herkunft und sozioökonomischer Status gefragt.

Verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Bereich der Antidiskriminierungsarbeit haben diese Studie mit ihrer Expertise unterstützt.

Die Betroffenenbefragung in Sachsen wurde im März bis Juni 2021 mit über 1.500 Teilnehmenden durchgeführt. Die Bevölkerungsbefragung fand im Juni bis September 2021 mit über 2.100 Teilnehmenden statt. Gefragt wurde, ob und welche Art von Diskriminierung Menschen zwischen dem Frühjahr 2019 und Frühjahr 2021 erlebt haben. Da dieser Zeitraum maßgeblich durch die Covid-19-Pandemie geprägt war, wurde zudem gefragt, wie sich die Pandemie und die Maßnahmen zu deren Eindämmung auf Diskriminierungserfahrungen ausgewirkt haben.

Höheres Risiko für Menschen, die nicht mit der deutschen Sprache aufgewachsen sind

Fast ein Drittel aller Befragten haben es im Erhebungszeitraum der Jahre 2019 bis 2021 schon mindestens einmal erlebt, dass ihnen Intelligenz oder eigene Fähigkeiten abgesprochen (29 Prozent), ihre Leistungen abgewertet wurden (28 Prozent) oder dass sie in Behörden respektlos behandelt wurden (27 Prozent). Zudem gaben 16 Prozent der Befragten an, mindestens einmal eine sexuelle Belästigung erlebt zu haben. Neun Prozent gaben an, körperliche Gewalt und sieben Prozent, sexualisierte Gewalt erlebt zu haben. Dabei zeigt sich insgesamt ein erhöhtes Risiko beispielsweise für Menschen, die nicht mit der deutschen Sprache aufgewachsen sind oder die einer sexuellen bzw. geschlechtlichen Minderheit angehören.

Die Studienergebnisse hinsichtlich des erhöhten Risikos für Menschen mit Behinderungen sowie für Menschen, die von rassistischen Zuschreibungen betroffen sind, diskriminiert zu werden, sind dabei nicht überraschend, da sie sich weitestgehend mit den Beratungszahlen aus der Antidiskriminierungsberatung in Sachsen aus den Jahren 2018 bis 2021, aber auch bundesweit, decken.

Die hohe Anzahl von Personen, die sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten angehören und von Diskriminierungserfahrungen berichten, weist Korrelationen zu Erfahrungen aus den spezifischen Beratungsangeboten für lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Personen (lsbtiq* Personen), aber auch zu den Ergebnissen weiterer Studien (u.a. Studie »Lebenslagen von Isbtiq* Personen in Sachsen«, 2022) auf und verdeutlicht den Handlungsbedarf in diesem Bereich.

Auch die Lebensbereiche decken sich weitgehend mit den in den Beratungsstatistiken aufgeführten Lebensbereichen. So gab knapp ein Drittel der sächsischen Befragten an, im Kontext von Erwerbsarbeit Diskriminierungserfahrungen gemacht zu haben. Ratsuchende wenden sich ebenso besonders häufig aufgrund von Diskriminierung im Arbeitsleben an die Antidiskriminierungsberatung.

Auch der Kontakt mit öffentlichen Stellen und Behörden wird nicht immer als diskriminierungsfrei wahrgenommen. So wurden Diskriminierungserfahrungen in den Bereichen Bildung (49 Prozent) und Justiz (29 Prozent) angegeben. Medien und Politik wurden besonders häufig für stereotype Darstellungen und für die mangelnde Repräsentation von Minderheiten kritisiert.

Kaum Unterschiede zu bundesweiter Befragung

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass mehr als jede zweite Person in Sachsen im Zeitraum zwischen Frühjahr 2019 und Frühjahr 2021 von einer erlebten Form von Ausgrenzung oder Benachteiligung berichtet. Die Ergebnisse der Studie in Sachsen unterscheiden sich dabei kaum von den Ergebnissen einer bundesweiten Befragung, die zum Vergleich durchgeführt wurde, noch von weiteren Studien mit ähnlicher Ausrichtung (z.B. die bundesweite Studie von Beigang et al. 2017). Die Studie zeigt somit vor allem eine gesamtgesellschaftliche Problematik auf, der es auch in Sachsen auf mehreren Ebenen – Bund, Land Sachsen, Kommunen – durch staatliche und nichtstaatliche Akteure zu begegnen gilt.

Der hohen Zahl der angegebenen Diskriminierungserfahrungen steht das Grundrecht auf Gleichbehandlung entgegen. Jeder Mensch hat das Recht auf Nicht-Diskriminierung, auf Gleichstellung und vollständige gesellschaftliche Teilhabe.

Die Studie stellt weiterhin dar, dass Diskriminierungserfahrungen für Betroffene neben ggf. entstehenden individuellen materiellen Nachteilen auch gravierende emotionale und gesundheitliche Folgen haben können, wie z.B. Depressionen oder andere Belastungsstörungen sowie körperliche Beschwerden.

So verdeutlichen die Studienergebnisse die Notwendigkeit, die gesellschaftliche Sensibilität für Diskriminierung zu erhöhen und den Diskriminierungsschutz in Sachsen mit geeigneten Maßnahmen zu stärken. Betroffenen von Diskriminierung sollen qualifizierte und niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung zugänglich sein.

Aufbau intersektionaler Beratung und weitere Maßnahmen

Neben der Erhebung und Auswertung der Daten als Schwerpunkt der Studie werden allgemein gehaltene Handlungsempfehlungen formuliert. Eine Bewertung bereits vorhandener landeseigener Strukturen und Maßnahmen zum Schutz vor und Abbau von Diskriminierung war nicht Gegenstand der vorliegenden Studie.

Der Freistaat Sachsen hat in den zurückliegenden Jahren bereits an drei Standorten Angebote der intersektionalen Antidiskriminierungsberatung aufgebaut und den Ausbau von Beratungsstrukturen insbesondere für die Diskriminierungskategorie geschlechtliche und sexuelle Vielfalt sowie die Förderung von Selbstvertretungsorganisationen vorangebracht.

Die sächsische Staatsregierung wird die Handlungsempfehlungen vor dem Hintergrund bereits vorhandener Strukturen beleuchten, gewichten und eine Umsetzung mittels geeigneter Maßnahmen prüfen. Im Rahmen des Lenkungsausschusses zur Bekämpfung von Diskriminierung in Sachsen werden dabei zivilgesellschaftliche Organisationen, Vertretungen des Landtages und alle Ressorts der Staatsregierung einbezogen.

Zudem sind weitere Schritte notwendig, um mit der erforderlichen Detailtiefe und interdisziplinärer (rechtssoziologischer) Expertise passgenaue Maßnahmen zur Stärkung des Diskriminierungsschutzes zu entwickeln. Unter Einbeziehung geeigneter fachlicher Expertise und unter Auswertung u. a. dieser Studie werden konkretisierte Maßnahmen und Vorschläge erarbeitet, die der Schließung von Lücken im Diskriminierungsschutz in Sachsen dienen und Schutz vor Diskriminierung besonders hinsichtlich von Aufgaben in Landeszuständigkeit weiter verbessern.

Die Studie stellt damit einen wertvollen wissenschaftlichen Beitrag zur Fundierung der zukünftigen Antidiskriminierungsarbeit im Freistaat Sachsen dar. Aufbauend auf den Ergebnissen kann sich Sachsen weiterhin der lohnenswerten Aufgabe des Abbaus von Diskriminierung stellen und das Ziel einer chancengleichen Teilhabe aller Menschen und Bevölkerungsgruppen in Sachsen weiter voranbringen

Wie der Schutz vor Diskriminierung im Freistaat Sachsen effektiver gelingen kann, skizziert das Interdisziplinäre Gutachten »Verbesserung des Diskriminierungsschutzes entlang der Merkmale des AGG in Hinblick auf landesgesetzliche Zuständigkeiten in Sachsen«.

Autorinnen des im Auftrag des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) erstellten interdisziplinären Gutachtens sind Prof. Dr. Maria Wersig (Rechtliche Grundlagen der Sozialen Arbeit; Hochschule Hannover), Prof. Dr. Susanne Dern (Soziale Sicherung, Inklusion und Verwaltung; Hochschule Fulda), Prof. Dr. Jasmin Brück (Soziale Arbeit; IU Internationale Hochschule) und Dr.in Gerrit Kaschuba (Geschäftsführerin Forschungsinstituts tifs e.V. - Tübinger Institut für gender- und diversitätsbewusste Sozialforschung). 

Das Gutachten soll gesetzliche und tatsächliche Handlungsoptionen zur Stärkung des rechtlichen Diskriminierungsschutzes und zur Förderung der Diversität in der sächsischen Verwaltung aufzeigen. Dafür untersucht es landesrechtliche Handlungsbedarfe, präventive Maßnahmen zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes und die Einrichtung einer Ombudsstelle. 

zurück zum Seitenanfang