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N-Lex
Verordnung �ber die Verwertung von Kl�rschlamm, Kl�rschlammgemisch und Kl�rschlammkompost
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
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Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Kreislaufwirtschaft von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
§ 3a Berichtspflichten; Phosphoruntersuchungen
Teil 2
Anforderungen an die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost auf und in Böden
Abschnitt 1
Untersuchungspflichten
§ 4 Bodenbezogene Untersuchungspflichten
§ 5 Klärschlammbezogene Untersuchungspflichten
§ 6 Beschränkte Klärschlammuntersuchung
Abschnitt 2
Grenzwerte; Seuchen- und Phytohygiene
§ 7 Bodenbezogene Grenzwerte
§ 8 Klärschlammbezogene Grenzwerte
§ 9 Rückstellprobe
§ 10 Analysefehler und Messtoleranzen
§ 11 Anforderungen an die Seuchen- und die Phytohygiene
Abschnitt 3
Abgabe und Auf- oder Einbringung von Klärschlamm
§ 12 Abgabe von Klärschlamm
§ 13 Bereitstellung von Klärschlamm
§ 14 Auf- oder Einbringungsmenge
§ 15 Beschränkung der Klärschlammverwertung
Abschnitt 4
Anzeige- und Lieferscheinverfahren
§ 16 Anzeigeverfahren
§ 17 Lieferscheinverfahren bei bodenbezogener Klärschlammverwertung
§ 18 Lieferscheinverfahren bei bodenbezogener Verwertung von Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
Teil 3
Anforderungen an die regelmäßige Qualitätssicherung
§ 19 Regelmäßige Qualitätssicherung
Abschnitt 1
Träger der Qualitätssicherung
§ 20 Anerkennung des Trägers der Qualitätssicherung
§ 21 Pflichten des Trägers der Qualitätssicherung
§ 22 Sachverständige
§ 23 Unabhängiger Ausschuss beim Träger der Qualitätssicherung
§ 24 Behördliche Überwachung des Trägers der Qualitätssicherung
§ 25 Widerruf der Anerkennung; Auflösung des Trägers der Qualitätssicherung
Abschnitt 2
Qualitätszeichennehmer
§ 26 Anforderungen an die Zuverlässigkeit sowie an die Fach- und Sachkunde des Qualitätszeichennehmers
§ 27 Antrag auf Erteilung des Qualitätszeichens
§ 28 Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der regelmäßigen Qualitätssicherung
Abschnitt 3
Fortlaufende Überwachung nach Erteilung des Qualitätszeichens
§ 29 Fortlaufende Überwachung
§ 30 Anforderungen an die Eigen- und die Fremdüberwachung in der fortlaufenden Überwachung
§ 31 Abweichende Regelungen bei Abgabe eines qualitätsgesicherten Klärschlamms, Klärschlammgemischs oder Klärschlammkomposts
Teil 4
Gemeinsame Bestimmungen zur Probenuntersuchung und zur Registerführung
§ 32 Probenuntersuchung
§ 33 Unabhängige Untersuchungsstellen
§ 34 Registerführung
§ 35 Auf- oder Einbringungsplan
Teil 5
Schlussbestimmungen
§ 36 Ordnungswidrigkeiten
§ 37 Bereits erteilte Qualitätszeichen
§ 38 Verwendung vorliegender Untersuchungsergebnisse
§ 39 Bestehende Untersuchungsstellen
Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1)
Zusätzliche Grenzwerte für im Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost enthaltene Schadstoffe
Anlage 2 (zu § 32 Absatz 2 und 3)
Probenuntersuchung
Anlage 3 (zu § 16 Absatz 3, § 17 Absatz 1, 3 und 4 und § 18 Absatz 1, 3 und 4)
Anzeigen, Lieferscheine, Bestätigungen
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