Die FINMA vor Ort

Die FINMA kann im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit Vor-Ort-Kontrollen durchführen. Sie entscheidet über deren Einsatz aufgrund allgemeiner Finanzmarktrisiken oder konkreter Ereignisse. Die Vor-Ort-Kontrollen liefern wichtige Erkenntnisse für die Aufsicht und münden wenn nötig in weitergehenden Massnahmen.

Vor-Ort-Kontrollen sind themenbezogene Kontrollen. Sie erfolgen im Rahmen der prudenziellen Aufsicht und ermöglichen es der FINMA, sich ein eigenes Bild über einen Geschäftsbereich, ein Geschäftsfeld oder eine Funktion der betroffenen Beaufsichtigten zu machen. Dank Quervergleichen zwischen den Einzelinstituten gewinnt die FINMA zugleich auch eine bessere Marktübersicht.  

Instrument der direkten Aufsichtstätigkeit

Vor-Ort-Kontrollen sind ein Instrument der direkten Aufsicht. Solche direkten Aufsichtsaktivitäten erfolgen situationsbezogen durch die zuständigen Aufseherinnen bzw. Aufseher oder durch Spezialistinnen bzw. Spezialisten der FINMA beim Beaufsichtigten selber. Den rechtlichen Rahmen dafür bildet Art. 24 Abs. 1 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.

Anzahl von Aufsichtsintensität abhängig

Die Anzahl der Vor-Ort-Kontrollen pro Jahr ist von Institut zu Institut unterschiedlich und hängt von der Aufsichtsintensität ab. Diese wiederum wird bestimmt von der Einteilung in die Aufsichtskategorien und durch das Risikoprofil der jeweiligen Beaufsichtigten.

In der Regel werden die Kontrollen im Rahmen einer Jahresplanung durchgeführt. Es können aber aufgrund besonderer Ereignisse weitere, ausserplanmässige Vor-Ort-Kontrollen hinzukommen. Eine Vor-Ort-Kontrolle dauert wenige Tage bis mehrere Wochen, falls eine vertiefte Beurteilung von Sachverhalten notwendig ist.

Faktenblatt: Vor-Ort-Kontrollen: Ein zentrales Aufsichtsinstrument der FINMA

Die FINMA kann im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit Vor-Ort-Kontrollen durchführen. Sie entscheidet über deren Einsatz aufgrund allgemeiner Finanzmarktrisiken oder konkreter Ereignisse. Die Vor-Ort-Kontrollen liefern wichtige Erkenntnisse für die Aufsicht und münden wenn nötig in weitergehenden Massnahmen.

Zuletzt geändert: 13.01.2020 Grösse: 0.11  MB
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Vor-Ort-Kontrollen der FINMA im Ausland

Die FINMA kann zum Vollzug der Finanzmarktgesetze auch direkte Prüfungen im Ausland vornehmen oder durch Prüfgesellschaften oder beigezogene Beauftragte vornehmen lassen (Art. 43 Abs. 1 FINMAG). Die Zulässigkeit und die Voraussetzungen zur Vornahme solcher Prüfungen richtet sich nach Massgabe des jeweilig anwendbaren ausländischen Rechts. Prüfgesellschaften oder beigezogene Beauftrage haben die FINMA über geplante Prüfungen im Ausland jeweils mit genügender Vorlaufszeit (i.d.R. 4-6 Wochen) zu informieren, damit die FINMA von der ausländischen Finanzmarktmarktaufsichtsbehörde vorgängig die ggfs. dafür erforderliche Erlaubnis einholen kann.

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