Banken und Wertpapierhäuser in der Schweiz werden vom Geschäftsbereich Banken bewilligt und beaufsichtigt. In der Bewilligungsabteilung werden die Bewilligungsanfragen und Bewilligungsänderungen bearbeitet. Ist ein Institut bewilligt worden, wird es in der entsprechenden Aufsichtsabteilung überwacht. Die Bewilligungs- und Aufsichtsabteilungen werden bei Bedarf von den Spezialisten der Abteilung Risikomanagement unterstützt.