Finanzgruppen und Banken sind systemrelevant, wenn ihr Ausfall die Schweizer Volkswirtschaft und das schweizerische Finanzsystem erheblich schädigen würde. Massgeblich dafür sind die Grösse einer Bank, ihre Vernetzung mit dem Finanzsystem und der Volkswirtschaft sowie die kurzfristige Substituierbarkeit ihrer Dienstleistungen. Zu den systemrelevanten Funktionen zählen das inländische Einlagen- und Kreditgeschäft sowie der Zahlungsverkehr.
Nach Anhörung der FINMA bezeichnet die Schweizerisches Nationalbank (SNB) eine Bank als systemrelevant und welche ihrer Funktionen systemrelevant sind. Nach der Fusion der Credit Suisse mit der UBS existieren in der Schweiz noch vier systemrelevante Banken: Die UBS, die Raiffeisen Gruppe, die Zürcher Kantonalbank (ZKB) und die PostFinance.
Systemrelevante Banken müssen besondere gesetzliche Anforderungen zur Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen erfüllen. Erhöhte Kapital- und Liquiditätsanforderungen machen die Banken stabiler (siehe hierzu auch die "Kapitalanforderungen an systemrelevante Banken"). Bereits zu "Normalzeiten" haben die Banken angemessene Vorbereitungsmassnahmen für eine Sanierung und notfalls für eine Liquidation zu treffen (siehe hierzu auch "Recovery- und Resolution-Planung"). So sind sie zu einer Stabilisierungsplanung verpflichtet. Mit dieser müssen sie aufzeigen, wie sie sich in einer finanziellen Schieflage aus eigener Kraft stabilisieren können. In einem Notfallplan müssen die Banken zudem der FINMA jährlich aufzeigen, dass und wie ihre systemrelevanten Funktionen im Sanierungsfall ununterbrochen aufrechterhalten werden können (siehe hierzu die aktuelle Beurteilung).