Finanzsanktionen im Zusammenhang mit Terrorismus und Terrorismusfinanzierung

Die internationale Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung basiert auf völkerrechtlich verbindlichen Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates. Die Schweiz setzt die Vorgaben auch im Rahmen der bestehenden Strukturen und Verfahren der Geldwäschereigesetzgebung um. Die gezielten Finanzsanktionen betreffend Al-Qaïda und die Taliban hat der Bundesrat in einer Verordnung geregelt.

Der UNO-Sicherheitsrat verlangt von den Mitgliedstaaten eine enge Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Die Grundlage dafür bilden völkerrechtlich verbindliche Sanktionen des Sicherheitsrats. Die UNO-Mitglieder müssen über Verfahren verfügen, um Vermögenswerte von Terroristinnen, Terroristen und terroristischen Organisationen sperren zu können. Beispielsweise sieht der UNO-Sicherheitsrat betreffend Al-Qaïda und die Taliban gezielte Finanzsanktionen gegen Personen und Organisationen vor, die von ihm als Terroristinnen oder Terroristen beziehungsweise als terroristisch bezeichnet («gelistet») wurden.

Die gezielten Finanzsanktionen betreffend Al-Qaïda und die Taliban hat der Bundesrat gestützt auf das Embargogesetz (EmbG) mit einer Verordnung umgesetzt. Neben der Sperrung der Vermögenswerte der betroffenen Personen, Organisationen oder Gruppierungen sieht die Verordnung auch eine obligatorische Meldung an das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) vor.

Die Schweiz setzt die Vorgaben auch im Rahmen der bestehenden Strukturen und Verfahren der Geldwäschereigesetzgebung um. Die Terroristenlisten des UNO-Sicherheitsrates werden an die Finanzintermediäre weitergeleitet. Diese überprüfen die entsprechenden Kundenbeziehungen mit der im Geldwäschereigesetz (GwG) vorgesehenen erhöhten Sorgfalt. Im begründeten Verdachtsfall erstattet der Finanzintermediär der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) Meldung nach den Vorgaben des GwG. Die Meldung löst die Sperrung der identifizierten Vermögenswerte aus. 

Aktuelle Informationen und Meldungen zu Finanzsanktionen

Die FINMA veröffentlicht die Finanzsanktionen auf ihrer Website. Sie orientiert die Finanzintermediäre via MyFINMA über die Neuerungen.

Liste der FINMA-Meldungen zu Finanzsanktionen gegen Terrorismus
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