Einbezug von Betroffenen

Erarbeitet die FINMA eine eigene Verordnung oder ein Rundschreiben, werden die betroffenen Kreise vor dem Erlass mit einem Erläuterungsbericht informiert. Sie haben die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Ergebnisse der Anhörung werden veröffentlicht.

Die FINMA bezieht die Betroffenen – soweit möglich auch die Kundinnen und Kunden der Beaufsichtigten – und allenfalls weitere Kreise in die Ausarbeitung von FINMA-Verordnungen und FINMA-Rundschreiben ein. Dies erfolgt im Rahmen der öffentlichen oder konferenziellen (mündlichen) Anhörung zu Regulierungsvorhaben. Auf eine Anhörung kann verzichtet werden, wenn sich eine Änderung einer FINMA-Regulierung zwingend aus übergeordnetem Recht ergibt und bei der Übernahme wenig Gestaltungsspielraum besteht oder die Anpassung einer bestehenden FINMA-Regulierung rein technischer Natur oder inhaltlich unbedeutend ist.

Regulierungsentwürfe und Erläuterungen der FINMA werden unter laufende Anhörungen veröffentlicht. Ebenfalls publiziert werden – nach abgeschlossener Anhörung – die Anhörungsberichte und ausgewählte Stellungnahmen sowie die nachträglichen Regulierungsüberprüfungen unter Evaluierung von Regulierung.

Weitere Informationen zu den Regulierungsprojekten im Finanzmarktbereich sind auf der Website des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) abrufbar.

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