Der verlängerte Arm der FINMA

Bei der Aufsichtstätigkeit der FINMA übernehmen Prüfgesellschaften eine wichtige Rolle. Sie kommen hauptsächlich in der Aufsichtsprüfung zum Einsatz. Prüfgesellschaften sind als verlängerter Arm der FINMA tätig und arbeiten nach Vorgaben der FINMA.

Die Aufsicht zum Schutz der Finanzmarktkundinnen und -kunden und eines funktionierenden Finanzplatzes ist die Kernaufgabe der FINMA. Neben der direkten Aufsichtstätigkeit der FINMA leisten Prüfgesellschaften in der aufsichtsrechtlichen Prüfung einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung dieser Aufgabe. Sie handeln als verlängerter Arm der FINMA und üben ihre Funktion im Interesse der Finanzmarktaufsicht aus. Das erfordert ein konsequentes Auftreten der Prüfgesellschaften in dieser Rolle.

Aufsichtsprüfung

Bei der Prüfung wird beurteilt, ob aufsichtsrechtliche Vorschriften eingehalten sind und auch in absehbarer Zeit eingehalten werden können. Die Prüfgesellschaften führen diese Prüfung im Auftrag der Beaufsichtigten und nach Vorgaben der FINMA durch.

Die Prüfung umfasst im Wesentlichen die beiden Elemente Basisprüfung und Zusatzprüfung:

  • Im Rahmen der Basisprüfung erfolgt die periodische Überprüfung von aufsichtsrechtlichen Grundanforderungen bei allen Beaufsichtigten eines Aufsichtsbereichs oder einem klar definierten Kreis Beaufsichtigter. Die FINMA legt pro Aufsichtsbereich eine minimale Standardprüfstrategie fest.
  • Bei Zusatzprüfungen werden Prüfgebiete je nach Geschäftsmodell oder Risikosituation eines Beaufsichtigten geprüft.

Als Grundlage für die Aufsichtsprüfungen erstellt die Prüfgesellschaft in der Regel je beaufsichtigtem Institut eine jährliche Risikoanalyse zuhanden der FINMA. Im Rahmen der Risikoanalyse erwartet die FINMA von den Prüfgesellschaften eine vorausschauende Sicht zur Risikosituation des geprüften Beaufsichtigten. Diese Vorausschau kann einen massgeblichen Einfluss auf die Prüfgebiete, die Prüfperiodizität und die Prüftiefe haben.

Berichterstattung

Resultat der Prüfung ist ein standardisierter Prüfbericht, den die Prüfgesellschaft der FINMA übermittelt. Die FINMA hat verbindliche Vorlagen für eine effiziente und aussagekräftige Berichterstattung erstellt.

Fallbezogene Prüfungen

Bei Bedarf, wenn beispielsweise eine spezielle Expertise erforderlich ist oder die FINMA zu einem speziellen Thema eine Drittmeinung benötigt, mandatiert sie Beauftragte der FINMA mit ergänzenden fallbezogenen Prüfungen, für die jeweils eine separate Berichterstattung erfolgt.

2013/03 FINMA-Rundschreiben "Prüfwesen" (06.12.2012)

Prüfwesen (gültig bis 31.12.2023)

Zuletzt geändert: 04.11.2020 Grösse: 1.05  MB
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2013/03 FINMA-Rundschreiben "Prüfwesen" (06.12.2012)

Prüfwesen (gültig ab 1.1.2024)

Zuletzt geändert: 07.12.2022 Grösse: 0.45  MB
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