Die Aufsicht zum Schutz der Finanzmarktkundinnen und -kunden und eines funktionierenden Finanzplatzes ist die Kernaufgabe der FINMA. Neben der direkten Aufsichtstätigkeit der FINMA leisten Prüfgesellschaften in der aufsichtsrechtlichen Prüfung einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung dieser Aufgabe. Sie handeln als verlängerter Arm der FINMA und üben ihre Funktion im Interesse der Finanzmarktaufsicht aus. Das erfordert ein konsequentes Auftreten der Prüfgesellschaften in dieser Rolle.
Bei der Prüfung wird beurteilt, ob aufsichtsrechtliche Vorschriften eingehalten sind und auch in absehbarer Zeit eingehalten werden können. Die Prüfgesellschaften führen diese Prüfung im Auftrag der Beaufsichtigten und nach Vorgaben der FINMA durch.
Die Prüfung umfasst im Wesentlichen die beiden Elemente Basisprüfung und Zusatzprüfung:
Als Grundlage für die Aufsichtsprüfungen erstellt die Prüfgesellschaft in der Regel je beaufsichtigtem Institut eine jährliche Risikoanalyse zuhanden der FINMA. Im Rahmen der Risikoanalyse erwartet die FINMA von den Prüfgesellschaften eine vorausschauende Sicht zur Risikosituation des geprüften Beaufsichtigten. Diese Vorausschau kann einen massgeblichen Einfluss auf die Prüfgebiete, die Prüfperiodizität und die Prüftiefe haben.
Resultat der Prüfung ist ein standardisierter Prüfbericht, den die Prüfgesellschaft der FINMA übermittelt. Die FINMA hat verbindliche Vorlagen für eine effiziente und aussagekräftige Berichterstattung erstellt.
Bei Bedarf, wenn beispielsweise eine spezielle Expertise erforderlich ist oder die FINMA zu einem speziellen Thema eine Drittmeinung benötigt, mandatiert sie Beauftragte der FINMA mit ergänzenden fallbezogenen Prüfungen, für die jeweils eine separate Berichterstattung erfolgt.