Bei Finanzgeschäften lohnt es sich, Kaufentscheide sorgfältig zu treffen. Informieren Sie sich deshalb über einen Finanzakteur und treffen Sie gewisse Abklärungen, bevor Sie mit ihm in eine Geschäftsbeziehung eintreten. Mit den nachfolgend aufgeführten Beispielen können Sie sich einen Überblick über häufige Praktiken unerlaubt tätiger Finanzanbieter verschaffen.
Misstrauen Sie Anrufen oder E-Mails, die vermeintlich im Namen der FINMA erfolgen. Die FINMA kontaktiert grundsätzlich keine Privatpersonen. Die FINMA verwendet E-Mail-Adressen, die mit @finma.ch enden. Weiter ist die FINMA nie in Prozesse oder Angebote involviert, die der angeblichen Wiedergutmachung von finanziellen Verlusten dienen. Im Zweifel wenden Sie sich an die offiziellen FINMA-Kontaktadressen.
Die Palette der Täuschungspraktiken ist breit, wird laufend perfektioniert und dem technologisch neuesten Stand angepasst. In all den erwähnten Fällen gilt: Im Zweifel Hände weg von solchen Geschäften und Angeboten.
Auch unter den Fintech-Dienstleistungen finden sich unseriöse Anbieter. Diese haben nicht im Sinn, dem Kunden wirklich eine Dienstleistung zu erbringen. Seriöse von unseriösen Anbietern zu unterscheiden, ist nicht immer leicht. Die Beachtung einiger einfacher Vorsichtsmassnahmen reicht aber oft aus, um Schäden zu vermeiden.
Ein Beispiel: Zur Einhaltung von Geldwäschereivorschriften müssen seriöse Anbieter ihre Kunden häufig identifizieren. Hierzu müssen sie von Kunden Unterlagen wie Passkopien einfordern. Unseriöse Internetseiten verlangen hingegen oftmals keine solchen Dokumente. Ausführliche Informationen zum Thema Krypto-Angebote finden Sie hier
Immer wieder wird die FINMA auf Fälle aufmerksam, bei denen mit aggressiven Methoden wertlose Aktien von vermeintlichen Start-up-Unternehmen verkauft werden. Oft handelt es sich um Gesellschaften, die angeblich in besonders angesagten Bereichen aktiv sind, beispielsweise auf dem Gebiet der alternativen Energien (Wind- und Sonnenenergie), im Rohstoffsektor (Goldminen, Rohöl usw.) oder in der Medizinaltechnik aktiv sind.
Der Kaufpreis der wertlosen Aktien ist im Vergleich zum sogenannten Nominal- oder Nennwert meist hoch. Der Nominal- oder Nennwert einer Aktie berechnet sich aus dem Grundkapital eines Unternehmens und aus der Anzahl Aktien. Hat ein Unternehmen ein Grundkapital von 100'000 Franken und verfügt über 100'000 Aktien beträgt der Nominal- oder Nennwert der Aktie 1 Franken. Liegt der Verkaufspreis der Aktie deutlich höher, ist Vorsicht geboten. Die Verkäuferinnen und Verkäufer verlangen zudem in der Regel auch eine hohe Kommission.
Die wertlosen Aktien werden sehr intensiv beworben und vermarktet. Häufig werden die potenziellen Käuferinnen und Käufer telefonisch angegangen und geradezu zum Kauf gedrängt. Die Verkäuferinnen und Verkäufer operieren teilweise von ausländischen Call-Centers aus. Über dieses sogenannte «Cold Calling» wird zum Beispiel mit einem geplanten Börsengang geworben, der den Wert der Aktie angeblich um ein x-Faches ansteigen lassen soll. Dazu werden professionell gestaltete Internetauftritte oder aufwändige Hochglanzprospekte der Gesellschaften präsentiert. Diese werden von den Anlegerinnen und Anlegern fälschlicherweise als Zeichen der Seriosität der Gesellschaft gewertet.
Bei den erwähnten Gesellschaften handelt es sich meist um leere Aktienmäntel, die gar nie operativ tätig geworden sind. Das eingenommene Geld wird in der Regel sofort von den Gesellschaften abgezogen. Die Firmen werden nach einer gewissen Zeit meist liquidiert. Die Folge ist erfahrungsgemäss ein Totalverlust für die Anlegerinnen und Anleger.
Die Drahtziehenden, welche oft aus dem Ausland agieren, handeln in der Regel über Strohmänner oder "Strohfrauen" in der Schweiz. Deshalb sind sie aufsichts- und strafrechtlich oft kaum zu belangen.
Zwar darf ein Unternehmen seine eigenen Aktien verkaufen, doch für viele andere Tätigkeiten im Bereich des Aktienhandels braucht es eine Bewilligung der FINMA. Die Grenze zwischen bewilligungsfreiem und bewilligungspflichtigem Verkauf von Aktien ist für Anlegerinnen und Anleger oft nicht auf den ersten Blick erkennbar. Wer Aktien unbekannter Start-up-Unternehmen kaufen will, sollte sich deshalb vorab sorgfältig informieren.
Erste Anhaltspunkte bietet das Handelsregister. Wenn der Firmenname und der Geschäftssitz häufig wechseln oder viele Kapitalerhöhungen mit Aktien mit sehr kleinem Nennwert (sogenannte Penny Stocks) erfolgt sind, kann dies ein Warnzeichen sein. Empfehlenswert ist es auch, die Geschäftszahlen des Unternehmens zu prüfen und damit der Frage nachzugehen, ob dem Kurs der Aktie realistischerweise überhaupt ein effektiver Unternehmenswert gegenübersteht.
Grundsätzlich sind Angebote, die schnelle Gewinne versprechen, meist mit hohen Risiken verbunden. Dies trifft auch auf binäre Optionen zu. Plattformen, die mit diesen binären Optionen handeln, versprechen schnelle Gewinne bei geringem Startkapital. Binäre Optionen bestehen aus einer Wette, dass der Kurs eines Basiswerts (beispielsweise eine Aktie, ein Index oder eine Währung) nach einer kurzen Zeitspanne über oder unter dem Wert zum Abschlusszeitpunkt liegt. Neben einigen seriösen Anbietern tummeln sich auch viele schwarze Schafe in diesem Markt. Meistens haben die Anbieter binärer Optionen ihren Sitz im Ausland und nicht alle sind in ihrem Heimatland bewilligt und beaufsichtigt. Recherchieren Sie daher im Vorfeld über den entsprechenden Anbieter stets genau nach. Überlegen Sie sich aufgrund der Recherche in Ruhe, ob ihr finanzieller Einsatz auch ihrem finanziellen Risikoprofil entspricht.